Hallo zusammen,
ich habe bei einem bekannten Onlineshop für Feuerwerk Böller der Kategorie F2 gekauft. In den FAQ stand das die Ware zum gesetzlich verankerten Verkaufszeitraum bei mir eintrifft also vom 29.12.20 bis 31.12.20. Allerdings habe ich von DPD eine Email bekommen das die Ware bereits unterwegs ist und anscheinend heute zugestellt werden soll.
Bin nun etwas verwirrt, da ich wie gesagt für Silvester bestellt habe und auch keine Ausnahmegenehmigung habe. Im Normalfall macht sich der Shopbetreiber damit doch strafbar.
Mich würde interessieren inwiefern ich mich da in die Nesseln setze wenn das rauskommt.
Vielen Dank schonmal für eure Antworten
juli1899