Siemens Staubsauger (6 Monate alt) ist kaputt. Garantie??

4 Antworten

Weder eine Garantie noch die gesetzliche Gewährleistung sind ein Haltbarkeitsversprechen. Das einzige, was die Hersteller "garantieren" müssen, ist, dass das Gerät bei Übergabe in Ordnung war.

Gehen wir einmal davon aus, dass die Diagnose (Rost und Grünspan) richtig ist. Dann ist es auch richtig, dass die Garantie/Gewährleistung abgelehnt wird.

Sorry, aber das läuft darauf hinaus, dass Du einen neuen Staubsauger kaufen musst. Keinen von Siemens und einen von Otto würde ich vorschlagen. (PS: Meiner hat keine 80 Euro gekostet und saugt tapfer seit mehr als 10 Jahren. War irgendein Billigteil.)

Ich denke, das hat schon seine Richtigkeit, was die schreiben?

wie willst du das Gegenteil beweisen?

da wirst du um eine Reparatur nicht herum kommen?

da hat halt jemand damit mal was feuchtes aufgesaugt. oder der stand im freien und es kam durchs schwitzwasser etc.

PiKay100 
Fragesteller
 14.07.2017, 17:08

im Freien hat der nie gestanden. ein oder zweimal Teppich mit Schaum gereinigt, aber korrekt nach Anweisung (2 Std. Wartezeit, dann absaugen)

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Haxnbraten  14.07.2017, 17:13
@PiKay100

entweder anwalt oder halt pech gehabt.

die neuen sind auch drauf ausgelegt empfindlich zu sein und siemens ist nur noch der name.

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PiKay100 
Fragesteller
 14.07.2017, 17:17
@Haxnbraten

Mir fällt gerade ein, dass mir mal ein Blumentopf runtergefallen ist und ich die Reste der -möglicherweise- feuchten Erde aufgesaugt habe (die mit Besen und Schaufel nicht aufzunehmen waren). Aber sollte ein Staubsauger sowas nicht aushalten???

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Keine Ahnung ob du noch Garantie von Siemens hast... aber Gewährleistung hast du grundsätzlich auf alle elektronischen Geräte 2 Jahre.

Suedstadtindio  14.07.2017, 17:06

Falsch! Manche lernen es nie. Die gesetzliche GEWÄHRLEISTUNG läuft über 6 Monate, in denen der Hersteller beweisen müsste, dass ein Schaden nicht herstellungsbedingt ist.

Nach 6 Monaten greift eine GARANTIE, in der aber der Käufer eines Artikels nachweisen muss, dass der Schaden schon vorher da war.

@PiKay

Ich würde denen mit einem Gutachten drohen. Das musst Du zwar erst einmal selbst bezahlen, aber die Kosten müssten Dir erstattet werden, wenn feststellt wird, dass der Schaden eben NICHT auf missbräulichen Einsatz des Staubsaugers zurückzuführen ist.

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elulbia  14.07.2017, 17:09
@Suedstadtindio

Nichts da falsch. Offensichtlich bist du nur nicht fähig, meiner Ausführung zu folgen. Sie ist nicht falsch, ebenso wenig wie deine falsch ist.

"Manche lernen es nie"... ja... und manche lernen auch nie Texte zu erfassen.

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PiKay100 
Fragesteller
 14.07.2017, 17:10
@Suedstadtindio

Kaufdatum war der 13.12., Schaden am 07.07. - kann ich die 3 Wochen Urlaub, in denen nicht gesaugt wurde geltend machen?

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Suedstadtindio  14.07.2017, 17:14
@elulbia


aber Gewährleistung hast du grundsätzlich auf alle elektronischen Geräte 2 Jahre.


Falsch, es gibt keine "grundsätzliche Gewährleistung " über 2 Jahre. Was gibt es daran nicht zu verstehen?


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PiKay100 
Fragesteller
 14.07.2017, 17:20
@Suedstadtindio

Wer nimmt schon ein Gerät auseinander und schaut nach, ob alle Teile neu und in Ordnung sind. Habe einmal Reste von evtl. feuchter Blumenerde aufgesaugt. Aber wozu ist denn ein Staubsauger da???

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Antitroll1234  14.07.2017, 17:37
@Suedstadtindio

Falsch! Manche lernen es nie. Die gesetzliche GEWÄHRLEISTUNG läuft über 6 Monate, in denen der Hersteller beweisen müsste, dass ein Schaden nicht herstellungsbedingt ist.

Nach 6 Monaten greift eine GARANTIE, in der aber der Käufer eines Artikels nachweisen muss, dass der Schaden schon vorher da war.


...an der Ausführung ist eigentlich nichts richtig.

Wild zusammengewürfelte Rechte, welche Garantie und Gewährleistung betreffen, aber völlig falsch im Zusammenhang wiedergegeben.

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ToxicWaste  15.07.2017, 01:48
@Suedstadtindio

Vollkommen ahnungslos Garantie und Gewährleistung durcheinanderhauen.

Lieber mal nix sagen, wenn man keine Ahnung hat.

Garantie: freiwilliges Versprechen des Herstellers.

Gewährleistung: gesetzlich 2 Jahre. Beweislastumkehr nach 6 Monaten. Tritt ein Schaden innerhalb der ersten 6 Monate auf, wird davon ausgegangen, dass ein Fehler schon beim Kauf vorlag. Danach ist es am Käufer, dies zu beweisen.

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Suedstadtindio  15.07.2017, 10:14
@Suedstadtindio

Ich gebe zu, Ihr habt Recht. Das Wort "Gewährleistung" ist anscheindend schon lange kein Rechtsbegriff mehr und das hat mich auf 's Glatteis geführt.

Ich habe wieder dazugelernt. Ich bitte elulbia um Entschuldigung.

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elulbia  15.07.2017, 10:25
@Suedstadtindio

Das Wort "Gewährleistung" ist anscheindend schon lange kein Rechtsbegriff mehr und das hat mich auf 's Glatteis geführt.

Er ist aber nach wie vor ein wichtiger "Rechtsbegriff". Deshalb schreiben andere und ich ja auch dauernd davon.

Entschuldigung trotzdem akzeptiert ^^

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