Selbstständig während Berufsschulpflicht?

2 Antworten

Vom Fragesteller als hilfreich ausgezeichnet
...mit einer Selbstständigkeit (Markenaufbau) beschäftigen?

Dann mal wieder die Langversion:

Das ist dann gewerbliches Handeln, und zwar ohne Wenn und Aber.

Du musst u.a. ein Gewerbe anmelden, sobald eine Gewinnerzielungsabsicht besteht und Du Dich nachhaltig betätigen willst, und zwar vom ersten Tag an.

Das ist bei Dir der Fall, und selbstverständlich musst Du Deine Einnahmen auch versteuern.

Und nein, die Höhe Deiner Einnahmen spielt dabei überhaupt keine Rolle und versteuern ist nicht das Gleiche wie Steuern zahlen.

Klicken: Wann muss man ein Gewerbe anmelden?

Klicken: Gewerbeordnung

bin 16...

Du bist minderjährig, also brauchst Du für eine Gewerbeanmeldung das Einverständnis Deiner Erziehungsberechtigten und die Genehmigung des Familiengerichts.

Das Familiengericht prüft dabei sehr genau, ob Du die entsprechende Reife besitzt und über die notwendigen Fähigkeiten und Kenntnisse verfügst, um selbständig ein Gewerbe führen zu können.

Fundiertes (!) kaufmännisches Wissen (u.a. über Impressumspflicht, Widerrufsrecht, Wettbewerbsrecht, Produkthaftung, Sachmängelhaftung/ Gewährleistung, Produktsicherheitsgesetz, DSGVO, Verpackungsverordnung, Steuern, Versicherungen, Krankenkasse etc.) Deinerseits ist bei einem solchen Vorhaben eine Grundvoraussetzung; und das wird vom Gericht auch geprüft.

Du musst außerdem einen Businessplan erstellen und vorlegen und auch Deine Schule wird um eine Stellungnahme gebeten.

Klicken: Gewerbeanmeldung für Minderjährige

Klicken: § 112 BGB - Selbständiger Betrieb eines Erwerbsgeschäfts

Auch als Minderjähriger solltest Du unbedingt vorher das hier besuchen, andernfalls wirst Du nämlich gnadenlos scheitern.

Klicken: Existenzgründerseminar           

Amazon, eBay und PayPal kannst Du als Minderjähriger übrigens vergessen, die sind alle ausnahmslos (!) ab 18.

Und ich würd's nicht drauf ankommen lassen, die zuständigen Behörden haben da mittlerweile ganz verblüffende Möglichkeiten...;-)

„Wer künftig mehr als 30 Artikel im Jahr verkauft, oder über 2.000 Euro einnimmt, dessen Daten muss der Plattformbetreiber den Finanzbehörden übermitteln“.

Klicken: Plattformen-Steuertransparenzgesetz

Klicken: Meldepflichten digitaler Plattformbetreiber (DPI/DAC7)

Klicken: Wann das Finanzamt bei Onlineverkäufen nachhakt

lxxn423 
Fragesteller
 30.10.2023, 11:45

Mit dem Gewerbe ist mir klar

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M111evo  30.10.2023, 11:57
@lxxn423

Dann mal viel Erfolg, die Genehmigung durch das Familiengericht wird nämlich kein Selbstläufer.

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M111evo  30.10.2023, 12:18
@lxxn423

Lesen und verstehen:

Fundiertes (!) kaufmännisches Wissen (u.a. über Impressumspflicht, Widerrufsrecht, Wettbewerbsrecht, Produkthaftung, Sachmängelhaftung/ Gewährleistung, Produktsicherheitsgesetz, DSGVO, Verpackungsverordnung, Steuern, Versicherungen, Krankenkasse etc.) Deinerseits ist bei einem solchen Vorhaben eine Grundvoraussetzung; und das wird vom Gericht auch geprüft.

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1.) kommt auf dein Alter an.

2.) kommt drauf an, was du von uns (also vom Staat) beanspruchen willst an sozialer Leistung. Wenn du nichts willst - gut. ABER

3.) du bist nicht krankenversichert, nur erstmal 6 oder 8 Wochen Kulanz (erkundige dich) und erkundige dich wenigstens bei der Krankenkasse, ob du - ohne irgendwo gemeldet bist - noch das Anrecht hast, evt. bei deinen Eltern in der Familienkasse wieder unterzuschlüpfen. Weiss aber nicht, ob das geht in dem Fall. Das weiss aber a) deine krankenkasse oder b) die Krankenkasse deiner Eltern.

lxxn423 
Fragesteller
 30.10.2023, 12:06

Ich bin 16, meinst du wegen der Berufsschulpflicht? Hab ja gesagt das ich Berufsschulpflichtig bin, und hab halt nen Realschulabschluss

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Elizabeth2  30.10.2023, 12:22
@lxxn423

wie soll ich wissen, wie alt du bist.....Wie soll ich wissen, das du zu den wenigen gehörst, die wissen, das sie ohne Ausbildung und noch nicht volljährig tatsächlich berufsschulpflichtig bist.

Da du dann nicht in deine hiesiege Berufsschule gehst, werden die das rauskriegen. Auch wenn die Krankenkasse schnell reagiert bei dir. Oder besser gesagt: wir wissen nicht, wie wer personell aufgestellt sind , das sie da gleich in die Vollen gehen können bei dir.

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lxxn423 
Fragesteller
 30.10.2023, 14:01
@Elizabeth2

was ist denn falsch daran, was für seine Zukunft zu lernen anstatt eine Ausbildung zu machen?

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