Nun die person will nur über Paypal familie und freunde waren verkaufen...

Und damit hat sich die Geschichte schon erledigt.

Bei Nutzung von PayPal Friends & Family für eine Warenzahlung hast Du keinerlei Käuferschutz und Du betrügst PayPal um die dafür fälligen Gebühren. Das finden die überhaupt nicht lustig und das kann zur dauerhaften Sperrung Deines PayPal-Accounts führen.

Schau mal hier:

Klicken: PayPal hat mich gesperrt!

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Ich frage mich allerdings ob das geht, wenn ich an statt der +49 für Deutschland die +48 für Polen angebe.

Nein.

Können die mich dann da erreichen?

Nein.

Wie ist es mit meinem Verwandten in Deutschland. Welche Nummer müssen die wählen wenn ich in Polen bin?

+49, dann Deine Handynummer.

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Du bist minderjährig, also brauchst Du für eine Gewerbeanmeldung das Einverständnis Deiner Erziehungsberechtigten und die Genehmigung des Familiengerichts.

Das Familiengericht prüft dabei sehr genau, ob Du die entsprechende Reife besitzt und über die notwendigen Fähigkeiten und Kenntnisse verfügst, um selbständig ein Gewerbe führen zu können.

Fundiertes (!) kaufmännisches Wissen (u.a. über Impressumspflicht, Widerrufsrecht, Wettbewerbsrecht, Produkthaftung, Sachmängelhaftung/ Gewährleistung, Produktsicherheitsgesetz, DSGVO, Verpackungsverordnung, Steuern, Versicherungen, Krankenkasse etc.) Deinerseits ist bei einem solchen Vorhaben eine Grundvoraussetzung; und das wird vom Gericht auch geprüft.

Du musst außerdem einen Businessplan erstellen und vorlegen und auch Deine Schule wird um eine Stellungnahme gebeten.

Klicken: Gewerbeanmeldung für Minderjährige

Klicken: § 112 BGB - Selbständiger Betrieb eines Erwerbsgeschäfts

Auch als Minderjähriger solltest Du unbedingt vorher das hier besuchen, andernfalls wirst Du nämlich gnadenlos scheitern:

Klicken: Existenzgründerseminar           

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Es kommt drauf an, um welchen Artikel zu welchem Preis es geht und in welchem Land der Verkäufer angemeldet ist.

Bei der neuen Zahlungsabwicklung zahlst Du ja inzwischen nicht mehr an den Verkäufer, sondern an eBay, und da hast Du bei jeder Bezahlart Käuferschutz.

Klicken: Die neue Zahlungsabwicklung bei eBay

Wenn man einen Artikel nicht erhält oder der erhaltene Artikel nicht der Beschreibung entspricht, dann ist Dein Verkäufer Dein erster Ansprechpartner.

Und sollte der Verkäufer nicht einlenken, dann eröffnet man über eBay einen Käuferschutzfall:

Klicken: eBay - Problem mit einem Verkäufer melden

Wie eBay in einem solchen Fall entscheidet weiß niemand, die Entscheidungen sollen aber ziemlich käuferfreundlich sein.

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Am sichersten ist immer noch die Kombination Barzahlung bei Abholung.

Die Einzelheiten dazu klärt man ausschließlich (!) über das Nachrichtensystem von Kleinanzeigen und man gibt auch niemals (!) seine Handynummer oder seine Mailadresse an.

Und wenn Du dennoch unbedingt verschicken willst:                                                  

  • Nur Zahlung per SEPA-Überweisung auf Dein Girokonto anbieten.
  • Keine „Sicher bezahlen“-Funktion anbieten.
  • Kein PayPal anbieten; nicht per Waren und Dienstleistungen, nicht per Family & Friends, gar nicht.
  • Die Sachmängelhaftung (nicht die „Garantie“) wirksam ausschließen.
  • Nicht auf Fotos, Screenshots oder angebliche Mails von Banken reagieren, sondern erst verschicken, nachdem Du Dich selbst davon überzeugt hast, dass das Geld auch tatsächlich auf Deinem Konto eingegangen ist.
  • Nur sendungsverfolgt verschicken.

Und da ich weiß, dass diese Frage kommen wird:

Nein, es kann niemand etwas mit Deiner Bankverbindung anfangen, auch wenn immer wieder was anderes behauptet wird.

Und falls doch jemand eine Abbuchung versuchen sollte - was extrem unwahrscheinlich ist - dann kannst Du unberechtigte Lastschriften innerhalb einer Frist von 13 Monaten zurückgeben:

Klicken: Was tun bei unberechtigten Abbuchungen?

© M111evo 2023

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Das ist dann gewerbliches Handeln, und zwar ohne Wenn und Aber.

Du musst u.a. dann ein Gewerbe anmelden, sobald eine Gewinnerzielungsabsicht besteht und Du Dich nachhaltig betätigen willst, und zwar vom ersten Tag an.

Das ist bei Dir der Fall, und selbstverständlich musst Du Deine Einnahmen auch versteuern.

Und nein, die Höhe Deiner Einnahmen spielt dabei überhaupt keine Rolle und versteuern ist nicht das Gleiche wie Steuern zahlen.

Klicken: Wann muss man ein Gewerbe anmelden?

Klicken: Gewerbeordnung

Das hier gilt zwar in erster Linie für Verkäufe auf eBay, trifft aber auch in den meisten anderen Fällen zu:

Klicken: Ab wann handele ich gewerblich?

Klicken: Rechtliche Informationen für gewerbliche Verkäufer       

Fundiertes (!) kaufmännisches Wissen (u.a. über Impressumspflicht, Widerrufsrecht, Wettbewerbsrecht, Produkthaftung, Sachmängelhaftung/ Gewährleistung, Produktsicherheitsgesetz, DSGVO, Verpackungsverordnung, Steuern, Versicherungen, Krankenkasse etc.) Deinerseits ist bei einem solchen Vorhaben eine Grundvoraussetzung; und bei eBay, bei Kleinanzeigen und allen anderen Verkaufsplattformen und bei PayPal ist natürlich auch ein gewerblicher Account obligatorisch.

Übrigens:

Ein Verstoß gegen die Impressumspflicht kann Dich mal eben bis zu 50.000,00 € kosten.

Und ja, die Zahl der Nullen ist völlig korrekt:

Klicken: Alles zur Impressumspflicht

Fehlen Dir diese Kenntnisse - und danach sieht es bei Dir leider aus - dann solltest Du unbedingt zuerst ein Existenzgründerseminar bei Deiner IHK besuchen, damit Du zumindest mal die kaufmännischen Grundlagen beherrschst, andernfalls wirst Du nämlich gnadenlos scheitern:

Klicken: Existenzgründerseminar           

Und ich würd's nicht drauf ankommen lassen, die zuständigen Behörden haben da mittlerweile ganz verblüffende Möglichkeiten...;-)

„Wer künftig mehr als 30 Artikel im Jahr verkauft, oder über 2.000 Euro einnimmt, dessen Daten muss der Plattformbetreiber den Finanzbehörden übermitteln“.

Klicken: Plattformen-Steuertransparenzgesetz

Klicken: Meldepflichten digitaler Plattformbetreiber (DPI/DAC7)

Klicken: Wann das Finanzamt bei Onlineverkäufen nachhakt

Klicken: So arbeitet die Schnüffelsoftware XPIDER

Klicken: Steuerhinterziehung als Verkäufer auf eBay und Amazon, das droht Ihnen

Klicken: eBay-Urteil: Unternehmer wider Willen

Internethandel ist ein Haifischbecken. Und Du bist nicht der Hai.

© M111evo 2023

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Die Plattform heißt Kleinanzeigen, ganz ohne eBay.

Am sichersten ist immer noch die Kombination Barzahlung bei Abholung.

Die Einzelheiten dazu klärt man ausschließlich (!) über das Nachrichtensystem von Kleinanzeigen und man gibt auch niemals (!) seine Handynummer oder seine Mailadresse an.

Und wenn Du dennoch unbedingt verschicken willst:                                                  

  • Nur Zahlung per SEPA-Überweisung auf Dein Girokonto anbieten.
  • Keine „Sicher bezahlen“-Funktion anbieten.
  • Kein PayPal anbieten; nicht per Waren und Dienstleistungen, nicht per Family & Friends, gar nicht.
  • Die Sachmängelhaftung (nicht die „Garantie“) wirksam ausschließen.
  • Nicht auf Fotos, Screenshots oder angebliche Mails von Banken reagieren, sondern erst verschicken, nachdem Du Dich selbst davon überzeugt hast, dass das Geld auch tatsächlich auf Deinem Konto eingegangen ist.
  • Nur sendungsverfolgt verschicken.

Klicken: Wie verschicke ich ein Paket?

Und da ich weiß, dass diese Frage kommen wird:

Nein, es kann niemand etwas mit Deiner Bankverbindung anfangen, auch wenn immer wieder was anderes behauptet wird.

Und falls doch jemand eine Abbuchung versuchen sollte - was extrem unwahrscheinlich ist - dann kannst Du unberechtigte Lastschriften innerhalb einer Frist von 13 Monaten zurückgeben:

Klicken: Was tun bei unberechtigten Abbuchungen?

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Letzte Frage wäre noch brauch ich ein Gewerbe...

Selbstverständlich.

Du musst u.a. ein Gewerbe anmelden, sobald eine Gewinnerzielungsabsicht besteht und Du Dich nachhaltig betätigen willst, und zwar vom ersten Tag an.

Das ist bei Dir der Fall, und selbstverständlich musst Du Deine Einnahmen auch versteuern.

Und nein, die Höhe Deiner Einnahmen spielt dabei überhaupt keine Rolle und versteuern ist nicht das Gleiche wie Steuern zahlen.

Klicken: Wann muss man ein Gewerbe anmelden?

Klicken: Gewerbeordnung

Du bist minderjährig, also brauchst Du für eine Gewerbeanmeldung das Einverständnis Deiner Erziehungsberechtigten und die Genehmigung des Familiengerichts.

Das Familiengericht prüft dabei sehr genau, ob Du die entsprechende Reife besitzt und über die notwendigen Fähigkeiten und Kenntnisse verfügst, um selbständig ein Gewerbe führen zu können.

Fundiertes (!) kaufmännisches Wissen (u.a. über Impressumspflicht, Widerrufsrecht, Wettbewerbsrecht, Produkthaftung, Sachmängelhaftung/ Gewährleistung, Produktsicherheitsgesetz, DSGVO, Verpackungsverordnung, Steuern, Versicherungen, Krankenkasse etc.) Deinerseits ist bei einem solchen Vorhaben eine Grundvoraussetzung; und das wird vom Gericht auch geprüft.

Du musst außerdem einen Businessplan erstellen und vorlegen und auch Deine Schule wird um eine Stellungnahme gebeten.

Klicken: Gewerbeanmeldung für Minderjährige

Klicken: § 112 BGB - Selbständiger Betrieb eines Erwerbsgeschäfts

Auch als Minderjähriger solltest Du unbedingt vorher das hier besuchen, andernfalls wirst Du nämlich gnadenlos scheitern:

Klicken: Existenzgründerseminar           

Amazon, eBay und PayPal kannst Du als Minderjähriger übrigens vergessen, die sind alle ausnahmslos (!) ab 18.

Und ich würd's nicht drauf ankommen lassen, die zuständigen Behörden haben da mittlerweile ganz verblüffende Möglichkeiten...;-)

„Wer künftig mehr als 30 Artikel im Jahr verkauft, oder über 2.000 Euro einnimmt, dessen Daten muss der Plattformbetreiber den Finanzbehörden übermitteln“.

Klicken: Plattformen-Steuertransparenzgesetz

Klicken: Meldepflichten digitaler Plattformbetreiber (DPI/DAC7)

Klicken: Wann das Finanzamt bei Onlineverkäufen nachhakt

Klicken: So arbeitet die Schnüffelsoftware XPIDER

Klicken: Steuerhinterziehung als Verkäufer auf eBay und Amazon, das droht Ihnen

Klicken: eBay-Urteil: Unternehmer wider Willen

Internethandel ist ein Haifischbecken. Und Du bist nicht der Hai.

© M111evo 2023

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Es gibt bei eBay keine Funktion, mit der der Käufer die Artikelankunft bestätigen kann.

Du musst jetzt bis zu 30 Tage auf die Auszahlung warten und hoffen, dass der Käufer innerhalb dieser Zeit keinen nicht erhaltenen Artikel meldet.

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Klicken: eBay - Problem mit einem Verkäufer melden

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Dann mal wieder die Langversion:

  • Alleine eBay gibt die Zahlungsmethoden vor, nicht mehr der Verkäufer.
  • Zahlungen per Überweisung oder per PayPal direkt an den Verkäufer gibt es bei eBay nicht mehr.
  • Der Käufer kann sich aussuchen, ob er per PayPal, per Google Pay, per Visa, per MasterCard, per American Express, per Lastschrift oder per Klarna-Sofortüberweisung an eBay (!) bezahlt.
  • Der Verkäufer bekommt nicht mit, auf welche Art der Käufer bezahlt hat.
  • eBay kassiert immer das Geld und leitet es immer auf das Girokonto des Verkäufers weiter, dessen Kontoinhaber mit dem eBay-Accountinhaber übereinstimmen und das per Ausweisscan verifiziert werden muss, dadurch werden (endlich) auch Minderjährige rausgefiltert.
  • Der Verkäufer wird nie wieder Zahlungen der Käufer auf sein Girokonto oder auf sein PayPal-Konto erhalten.
  • Der Verkäufer muss verschicken, sobald eBay ihm das mitteilt; er darf nicht warten, bis das Geld auf seinem Konto ist.
  • Der Verkäufer darf nur noch mit Sendungsverfolgung verschicken, andernfalls hat er keinerlei Verkäuferschutz.
  • Es gibt bei eBay keine Funktion, mit der der Käufer den Warenerhalt bestätigen kann, auch wenn von Unwissenden immer wieder was anderes behauptet wird; dazu dient alleine der Versand- und Zustellnachweis (!) des Verkäufers.
  • Barzahlung bei Abholung gibt es nicht mehr!, auch bei einem Verkauf mit Abholung geht die Zahlung vorher immer an eBay,
  • eBay kann das Geld bis zu 30 Tage einbehalten, und zwar nach jedem Verkauf.
  • Der Käufer hat immer 30 Tage Käuferschutz, egal welche Bezahlart er wählt. Und bei PayPal-Zahlung sind es sogar 180 Tage, was die wenigsten wissen.
  • Meldet der Käufer innerhalb dieser Zeit einen abweichenden Artikel, dann nimmt der Verkäufer den zurück, ob er will oder nicht.
  • Bei einem Versand ins Ausland werden Gebühren fällig und es gelten immer die Käuferschutzbedingungen des Käuferlandes, die unterscheiden sich zum Teil erheblich von denen bei eBay.de und die sollte man kennen.
  • Und es gibt kein Zurück, wenn man sich einmal dafür entschieden hat.

Darauf hat eBay seit Sommer 2021 (!) alle Verkäufer umgestellt, aber das haben wohl noch nicht alle mitbekommen, obwohl jeder dieser Vorgehensweise aktiv zugestimmt hat.

Klicken: Einführung - So funktioniert eBay  

Klicken: Die neue Zahlungsabwicklung bei eBay

Klicken: Nutzungsbedingungen für die Zahlungsabwicklung bei eBay

Klicken: Grundsatz zu Zahlungsmethoden

Klicken: Bankverbindung verifizieren

Klicken: Abholung bei eBay anbieten

Klicken: eBay-Gebühren für private Verkäufer

Klicken: Sendungsverfolgung für verschickte Artikel hinzufügen

Klicken: Auszahlungen für verkaufte Artikel

Klicken: Einbehaltene Zahlungen

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Bin ich damit auf der sicheren Seite oder kann mich der Scammer über eBay doch noch betrügen?

Nichts einfacher als das:

Ein eBay-Käufer hat seit Einführung der neuen eBay-Zahlungsabwicklung im Sommer 2021 immer 30 Tage Käuferschutz, egal wie er bezahlt hat und egal, was der Verkäufer schreibt, bei PayPal-Zahlung sind es sogar 180 Tage.

Und wenn er in dieser Zeit einen nicht der Beschreibung entsprechenden oder defekten Artikel meldet und deswegen eine Rückgabe öffnet, dann hat der Verkäufer so gut wie keine Chance, den Artikel nicht zurückzunehmen.

Er bezahlt sogar noch für den Rückversand. Reagiert er nicht, dann wird eBay erstatten, er ist Geld und Ware los und er bekommt einen Mangeleintrag in seinen Account.

Und wenn das Geld schon an ihn ausgezahlt wurde, dann darf eBay sich das wieder von dem mit seinem Account verknüpften Girokonto zurückholen.

Du hast dann genau 2 Möglichkeiten:

  1. Du sendest dem Käufer einen Rücksendeschein, erhältst Deinen Artikel zurück und erstattest bei Erhalt.
  2. Du reagierst nicht und sendest keinen Rücksendeschein, dann bist Du Geld und Ware los und eBay übernimmt die Erstattung. Zusätzlich bekommst Du einen Mangeleintrag ins Konto.

Diesem Verfahren hat jeder Verkäufer übrigens mit der Akzeptanz der neuen eBay-Zahlungsabwicklung ausdrücklich zugestimmt.

Klicken: Grundsatz zum eBay-Käuferschutz

Klicken: Einbehaltene Zahlungen

Überlege ansonsten die Anzeige runter zu nehmen aber mir bleibt nicht mehr viel Zeit.

Das solltest Du besser bleiben lassen, ab dem ersten Gebot ist Dein Artikel nämlich verkauft.

Brichst Du eine laufende Auktion vorzeitig ab, dann kann der bei Abbruch Höchstbietende den Artikel zu seinem sichtbaren Höchstgebot erfolgreich einklagen:

Klicken: eBay-Auktionen: Abbruch kann teuer werden

Klicken: Angebote bei eBay sind verbindlich

Klicken: Internetrecht - eBay - zu niedriger Preis

Klicken: Schadensersatz für unberechtigt abgebrochene eBay-Auktion

Klicken: Haftung bei Abbruch von eBay-Auktionen

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Ich hab vergessen das Angebot vom 1. Verkäufer zurückzunehmen und er hat es dann doch angenommen

Dann ist durch Dein Angebot und dessen Annahme durch den Verkäufer ein rechtsgültiger Kaufvertrag nach dem BGB zustandegekommen.

Klicken: Alles zum Thema Kaufvertrag

Klicken: Kaufvertrag bei Kleinanzeigen

Klicken: Kleinanzeigen- mündlicher Kaufvertrag rechtskräftig oder nicht?

Frage: Muss ich jetzt bezahlen? Da steht "jetzt bezahlen",

Ja, siehe oben.

...aber was wenn ich nichts mache?

Dann kann der Verkäufer den Kaufvertrag rechtlich einfordern oder sogar einklagen.

Hab ich einen Kaufvertrag dabei abgeschlossen und bin jetzt verpflichtet?

Ja, siehe oben.

Frag den Verkäufer freundlich, ob er Dich aus dem Kaufvetrag entlässt; das kann er machen, er muss aber nicht.

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Ja es geht

Das ist dann gewerbliches Handeln, und zwar ohne Wenn und Aber.

Du musst u.a. dann ein Gewerbe anmelden, sobald eine Gewinnerzielungsabsicht besteht und Du Dich nachhaltig betätigen willst, und zwar vom ersten Tag an.

Das ist bei Dir der Fall, und selbstverständlich musst Du Deine Einnahmen auch versteuern.

Und nein, die Höhe Deiner Einnahmen spielt dabei überhaupt keine Rolle und versteuern ist nicht das Gleiche wie Steuern zahlen.

Klicken: Wann muss man ein Gewerbe anmelden?

Klicken: Gewerbeordnung

Das hier gilt zwar in erster Linie für Verkäufe auf eBay, trifft aber auch in den meisten anderen Fällen zu:

Klicken: Ab wann handele ich gewerblich?

Klicken: Rechtliche Informationen für gewerbliche Verkäufer      

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...der Versand soll nach Mexiko gehen, Zahlung per Paypal und als Versandart hat er DHL vorgeschlagen.

Bist Du wahnsinnig?

Da musst Du wissen, dass Dein Käufer mit Sicherheit per paypal.com zahlt.

Und dann darfst Du PayPal-konform nur mit UPS oder FedEx versenden, andernfalls bist Du Ware und Geld los, weil Du keinen von paypal.com anerkannten Versand- und Zustellnachweis (proof of delivery signature, bitte selbst googeln…) hast.

Und jetzt schau mal nach, was der Versand per UPS oder FedEx kostet und ob Dein Käufer diese Versandkosten auch bezahlt.

Und dann kann der Käufer natürlich jederzeit innerhalb von 180 Tagen seinen von Dir bezahlten Käuferschutz wahrnehmen, der sich erheblich von dem bei paypal.de unterscheidet.

Brich den Verkauf ab, und zwar sofort.

Am sichersten ist immer noch die Kombination Barzahlung bei Abholung.

Die Einzelheiten dazu klärt man ausschließlich (!) über das Nachrichtensystem von Kleinanzeigen und man gibt auch niemals (!) seine Handynummer oder seine Mailadresse an.

Und wenn Du dennoch unbedingt verschicken willst:                                                 

  • Nur Zahlung per SEPA-Überweisung auf Dein Girokonto anbieten.
  • Keine „Sicher bezahlen“-Funktion anbieten.
  • Kein PayPal anbieten; nicht per Waren und Dienstleistungen, nicht per Family & Friends, gar nicht.
  • Die Sachmängelhaftung (nicht die „Garantie“) wirksam ausschließen.
  • Nicht auf Fotos, Screenshots oder angebliche Mails von Banken reagieren, sondern erst verschicken, nachdem Du Dich selbst davon überzeugt hast, dass das Geld auch tatsächlich auf Deinem Konto eingegangen ist.
  • Nur sendungsverfolgt verschicken.

Und da ich weiß, dass diese Frage kommen wird:

Nein, es kann niemand etwas mit Deiner Bankverbindung anfangen, auch wenn von Unwissenden immer wieder was anderes behauptet wird.

Und falls doch jemand eine Abbuchung versuchen sollte - was extrem unwahrscheinlich ist - dann kannst Du unberechtigte Lastschriften innerhalb einer Frist von 13 Monaten zurückgeben:

Klicken: Was tun bei unberechtigten Abbuchungen?

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Was muss man da beachten damit alles legal ist?

So einiges:

Das ist dann gewerbliches Handeln, und zwar ohne Wenn und Aber.

Du musst u.a. dann ein Gewerbe anmelden, sobald eine Gewinnerzielungsabsicht besteht und Du Dich nachhaltig betätigen willst, und zwar vom ersten Tag an.

Das ist bei Dir der Fall, und selbstverständlich musst Du Deine Einnahmen auch versteuern.

Und nein, die Höhe Deiner Einnahmen spielt dabei überhaupt keine Rolle und versteuern ist nicht das Gleiche wie Steuern zahlen.

Klicken: Wann muss man ein Gewerbe anmelden?

Klicken: Gewerbeordnung

Das hier gilt zwar in erster Linie für Verkäufe auf eBay, trifft aber auch in den meisten anderen Fällen zu:

Klicken: Ab wann handele ich gewerblich?

Klicken: Rechtliche Informationen für gewerbliche Verkäufer       

Fundiertes (!) kaufmännisches Wissen (u.a. über Impressumspflicht, Widerrufsrecht, Wettbewerbsrecht, Produkthaftung, Sachmängelhaftung/ Gewährleistung, Produktsicherheitsgesetz, DSGVO, Verpackungsverordnung, Steuern, Versicherungen, Krankenkasse etc.) Deinerseits ist bei einem solchen Vorhaben eine Grundvoraussetzung; und bei eBay, bei Kleinanzeigen und allen anderen Verkaufsplattformen und bei PayPal ist natürlich auch ein gewerblicher Account obligatorisch.

Übrigens:

Ein Verstoß gegen die Impressumspflicht kann Dich mal eben bis zu 50.000,00 € kosten.

Und ja, die Zahl der Nullen ist völlig korrekt:

Klicken: Alles zur Impressumspflicht

Fehlen Dir diese Kenntnisse - und danach sieht es bei Dir leider aus - dann solltest Du unbedingt zuerst ein Existenzgründerseminar bei Deiner IHK besuchen, damit Du zumindest mal die kaufmännischen Grundlagen beherrschst, andernfalls wirst Du nämlich gnadenlos scheitern:

Klicken: Existenzgründerseminar           

Und ich würd's nicht drauf ankommen lassen, die zuständigen Behörden haben da mittlerweile ganz verblüffende Möglichkeiten...;-)

„Wer künftig mehr als 30 Artikel im Jahr verkauft, oder über 2.000 Euro einnimmt, dessen Daten muss der Plattformbetreiber den Finanzbehörden übermitteln“.

Klicken: Plattformen-Steuertransparenzgesetz

Klicken: Meldepflichten digitaler Plattformbetreiber (DPI/DAC7)

Klicken: Wann das Finanzamt bei Onlineverkäufen nachhakt

Klicken: Steuerhinterziehung als Verkäufer auf eBay und Amazon, das droht Ihnen

Klicken: eBay-Urteil: Unternehmer wider Willen

Viel Erfolg!

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Die Plattform heißt Kleinanzeigen, ganz ohne eBay.

Aber wie auch immer:

Brich bitte sofort den Kontakt ab, das ist ein eindeutiger und altbekannter Betrugsversuch!

Du hast eine gefälschte Nachricht erhalten, die angeblich von Kleinanzeigen, von PayPal oder von einer Bank stammt, dass das Geld überwiesen wurde und Du es in dem Moment bekommst, in dem Du die Paket-Sendungsnummer postest oder ein angeblicher Kurier die Ware abgeholt hat; oder es werden Deine Bankzugangs- oder Kreditkartendaten abgefischt.

Alles gefälscht. Keine Bank der Welt macht solche Geschäfte. Es gehört nicht zum Aufgabengebiet von Banken, den Versand zu überprüfen.

Das läuft immer so. Das ist eine alte Betrugsmasche. Gutgläubige Verkäufer schicken dann los oder geben ihre Ware raus ohne zu merken, dass sie betrogen wurden. Und das war’s dann - Du hörst nie wieder was, Geld kommt nie und Deinen Artikel bist Du los.

Klicken: Nigeria-Connection

Klicken: Ich wurde um 4700 € betrogen

Am sichersten ist immer noch die Kombination Barzahlung bei Abholung.

Die Einzelheiten dazu klärt man ausschließlich (!) über das Nachrichtensystem von Kleinanzeigen und man gibt auch niemals (!) seine Handynummer oder seine Mailadresse an.

Und wenn Du dennoch unbedingt verschicken willst:                                                  

  • Nur Zahlung per SEPA-Überweisung auf Dein Girokonto anbieten.
  • Keine „Sicher bezahlen“-Funktion anbieten.
  • Kein PayPal anbieten; nicht per Waren und Dienstleistungen, nicht per Family & Friends, gar nicht.
  • Die Sachmängelhaftung (nicht die „Garantie“) wirksam ausschließen.
  • Nicht auf Fotos, Screenshots oder angebliche Mails von Banken reagieren, sondern erst verschicken, nachdem Du Dich selbst davon überzeugt hast, dass das Geld auch tatsächlich auf Deinem Konto eingegangen ist.
  • Nur sendungsverfolgt verschicken.

Und da ich weiß, dass diese Frage kommen wird:

Nein, es kann niemand etwas mit Deiner Bankverbindung anfangen, auch wenn von Unwissenden immer wieder was anderes behauptet wird.

Und falls doch jemand eine Abbuchung versuchen sollte - was extrem unwahrscheinlich ist - dann kannst Du unberechtigte Lastschriften innerhalb einer Frist von 13 Monaten zurückgeben:

Klicken: Was tun bei unberechtigten Abbuchungen?

© M111evo 2023

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Dann mal wieder die Langversion:

  • Alleine eBay gibt die Zahlungsmethoden vor, nicht mehr der Verkäufer.
  • Zahlungen per Überweisung oder per PayPal direkt an den Verkäufer gibt es bei eBay nicht mehr.
  • Der Käufer kann sich aussuchen, ob er per PayPal, per Google Pay, per Visa, per MasterCard, per American Express, per Lastschrift oder per Klarna-Sofortüberweisung an eBay (!) bezahlt.
  • Der Verkäufer bekommt nicht mit, auf welche Art der Käufer bezahlt hat.
  • eBay kassiert immer das Geld und leitet es immer auf das Girokonto des Verkäufers weiter, dessen Kontoinhaber mit dem eBay-Accountinhaber übereinstimmen und das per Ausweisscan verifiziert werden muss, dadurch werden (endlich) auch Minderjährige rausgefiltert.
  • Der Verkäufer wird nie wieder Zahlungen der Käufer auf sein Girokonto oder auf sein PayPal-Konto erhalten.
  • Der Verkäufer muss verschicken, sobald eBay ihm das mitteilt; er darf nicht warten, bis das Geld auf seinem Konto ist.
  • Der Verkäufer darf nur noch mit Sendungsverfolgung verschicken, andernfalls hat er keinerlei Verkäuferschutz.
  • eBay kann das Geld bis zu 30 Tage einbehalten, und zwar nach jedem Verkauf.
  • Es gibt bei eBay keine Funktion, mit der der Käufer den Warenerhalt bestätigen kann, auch wenn von Unwissenden immer wieder was anderes behauptet wird; dazu dient alleine die Sendungsverfolgung des Verkäufers.
  • Auch bei einem Verkauf mit Abholung geht die Zahlung vorher immer an eBay.
  • Der Käufer hat immer 30 Tage Käuferschutz, egal welche Bezahlart er wählt. Und bei PayPal-Zahlung sind es sogar 180 Tage, was die wenigsten wissen.
  • Meldet der Käufer innerhalb dieser Zeit einen abweichenden Artikel, dann nimmt der Verkäufer den zurück, ob er will oder nicht.
  • Bei einem Versand ins Ausland werden Gebühren fällig und es gelten immer die Käuferschutzbedingungen des Käuferlandes, die unterscheiden sich zum Teil erheblich von denen bei eBay.de und die sollte man kennen.
  • Und es gibt kein Zurück, wenn man sich einmal dafür entschieden hat.

Darauf hat eBay seit Sommer 2021 (!) alle Verkäufer umgestellt, aber das haben wohl noch nicht alle mitbekommen, obwohl jeder dieser Vorgehensweise aktiv zugestimmt hat.

Klicken: Einführung - So funktioniert eBay  

Klicken: Die neue Zahlungsabwicklung bei eBay

Klicken: Nutzungsbedingungen für die Zahlungsabwicklung bei eBay

Klicken: Grundsatz zu Zahlungsmethoden

Klicken: Bankverbindung verifizieren

Klicken: Abholung bei eBay anbieten

Klicken: eBay-Gebühren für private Verkäufer

Klicken: Sendungsverfolgung für verschickte Artikel hinzufügen

Klicken: Auszahlungen für verkaufte Artikel

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...habe gehört das es einfaches Geld ist.

Da hast Du falsch gehört.

Aber wie auch immer:

Das ist dann gewerbliches Handeln, und zwar ohne Wenn und Aber.

Du musst u.a. ein Gewerbe anmelden, sobald eine Gewinnerzielungsabsicht besteht und Du Dich nachhaltig betätigen willst, und zwar vom ersten Tag an.

Das ist bei Dir der Fall, und selbstverständlich musst Du Deine Einnahmen auch versteuern.

Und nein, die Höhe Deiner Einnahmen spielt dabei überhaupt keine Rolle und versteuern ist nicht das Gleiche wie Steuern zahlen.

Klicken: Wann muss man ein Gewerbe anmelden?

Klicken: Gewerbeordnung

Du bist minderjährig, also brauchst Du für eine Gewerbeanmeldung das Einverständnis Deiner Erziehungsberechtigten und die Genehmigung des Familiengerichts.

Das Familiengericht prüft dabei sehr genau, ob Du die entsprechende Reife besitzt und über die notwendigen Fähigkeiten und Kenntnisse verfügst, um selbständig ein Gewerbe führen zu können.

Fundiertes (!) kaufmännisches Wissen (u.a. über Impressumspflicht, Widerrufsrecht, Wettbewerbsrecht, Produkthaftung, Sachmängelhaftung/ Gewährleistung, Produktsicherheitsgesetz, DSGVO, Verpackungsverordnung, Steuern, Versicherungen, Krankenkasse etc.) Deinerseits ist bei einem solchen Vorhaben eine Grundvoraussetzung; und das wird vom Gericht auch geprüft.

Du musst außerdem einen Businessplan erstellen und vorlegen und auch Deine Schule wird um eine Stellungnahme gebeten.

Klicken: Gewerbeanmeldung für Minderjährige

Klicken: § 112 BGB - Selbständiger Betrieb eines Erwerbsgeschäfts

Auch als Minderjähriger solltest Du unbedingt vorher das hier besuchen, andernfalls wirst Du nämlich gnadenlos scheitern.

Klicken: Existenzgründerseminar           

Amazon, eBay und PayPal kannst Du als Minderjähriger übrigens vergessen, die sind alle ausnahmslos (!) ab 18.

Und ich würd's nicht drauf ankommen lassen, die zuständigen Behörden haben da mittlerweile ganz verblüffende Möglichkeiten...;-)

„Wer künftig mehr als 30 Artikel im Jahr verkauft, oder über 2.000 Euro einnimmt, dessen Daten muss der Plattformbetreiber den Finanzbehörden übermitteln“.

Klicken: Plattformen-Steuertransparenzgesetz

Klicken: Meldepflichten digitaler Plattformbetreiber (DPI/DAC7)

Klicken: Wann das Finanzamt bei Onlineverkäufen nachhakt

Internethandel ist ein Haifischbecken. Und Du bist nicht der Hai.

© M111evo 2023

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