Kaufen und Wiederverkaufen?

Das Ergebnis basiert auf 20 Abstimmungen

Ja es geht 80%
Nicht sicher 15%
Nein Illegal 5%

3 Antworten

Von Experte Margita1881 bestätigt
Ja es geht

Das ist dann gewerbliches Handeln, und zwar ohne Wenn und Aber.

Du musst u.a. dann ein Gewerbe anmelden, sobald eine Gewinnerzielungsabsicht besteht und Du Dich nachhaltig betätigen willst, und zwar vom ersten Tag an.

Das ist bei Dir der Fall, und selbstverständlich musst Du Deine Einnahmen auch versteuern.

Und nein, die Höhe Deiner Einnahmen spielt dabei überhaupt keine Rolle und versteuern ist nicht das Gleiche wie Steuern zahlen.

Klicken: Wann muss man ein Gewerbe anmelden?

Klicken: Gewerbeordnung

Das hier gilt zwar in erster Linie für Verkäufe auf eBay, trifft aber auch in den meisten anderen Fällen zu:

Klicken: Ab wann handele ich gewerblich?

Klicken: Rechtliche Informationen für gewerbliche Verkäufer      

Ja es geht

Solltest Du das allerdings nachhaltig und mit Gewinnerzielungsabsicht betreiben, dann ist das steuerrechtlich kein Privatverkauf mehr, sondern ein Handelsgewerbe.

Ja es geht

Wenn sich ein Käufer findet für das überteuerte Zeugs. Machst Du das öfters, dann muss Du allerdings ein Gewerbe anmelden und Umsatzsteuer zahlen.

Woher ich das weiß:eigene Erfahrung