Seit wann sind Speichenreflektoren beim Fahrrad Pflicht?

6 Antworten

Vom Fragesteller als hilfreich ausgezeichnet

Sind sie nicht ausdrücklich, sie sind eine Alternative zu herkömmlichen Reflektoren an den Speichen. Rechtsgrundlage ist § 67 Abs. 5 Satz 2 StVZO.

Seit wann es diese Regelung gibt, kann ich dir spontan nicht konkret sagen, aber mindestens jedenfalls seit dem 28.09.1988 (siehe BGBl. I S. 1793). Ältere Quellen habe ich jetzt nicht geprüft.

FelixLingelbach  05.10.2023, 15:46

Aha. Habe auch mal geguckt 37 und 56 gab es noch keine Pflicht zu seitlichen Rückstrahlern. In meiner Kindheit gab es sie auch noch nicht. Also 80er kommt schon gut hin.

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borntobywild 
Fragesteller
 05.10.2023, 16:13

Dachte sogar schon seit den 70er Jahren

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Stadewaeldchen  07.10.2023, 09:29
@borntobywild

Nee, 70er auf keinen Fall. Ich bin Jahrgang 69 und die Pflicht dazu kam als ich schon auf der weiterführenden Schule war, also mittte/ende der 80er Jahre.

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Hi, uff schon ewig lange. In meiner Kindheit wurden die irgendwann verpflichtend. Also sage ich mal, seit etwa 40 Jahren.

Ich muss die bei meinem Fahrrad aber nicht haben, denn ich hab reflektierende Felgen, das geht auch.

borntobywild 
Fragesteller
 07.10.2023, 11:23

Reflektierende Felgen hab ich noch nie gesehen, immer nur Leuchtstreifen auf dem Mantel oder klassische Katzenaugen. Die modernen Leuchtststreifen sehen aber blöd aus bei Oldtimern

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Raven751  07.10.2023, 11:27
@borntobywild

Hab mein Rad jetzt auch schon so 8 Jahre. Vielleicht gibts das bei den neuen nicht mehr.

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Wellenmacher141  07.10.2023, 17:35
@borntobywild

Doch klar, die Felge Xtreme Sari T-19 R ATB 28" vom Rose-Versand war reflektierend. Sie wird aber schon eine Weile nicht mehr hergestellt.

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Waren sie noch nie.

Sie sind eine Alternative zu Katzenaugen oder den Reflexstreifen am Reifen.

RedPanther  05.10.2023, 14:51
@Still

Zitiere doch mal bitte von deiner Seite, welche Aussage du genau meinst.

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RedPanther  05.10.2023, 14:52
@Still

Ich zitiere mal von deiner Seite:

Katzenaugen müssen am Fahrrad so angebracht sein, dass dieses, wenn es seitlich angestrahlt wird, deutlich erkennbar ist. Ist ein solcher Reflektor nicht an den Speichen angebracht, muss entweder ein durchgehender Reflektorstreifen auf dem Mantel des Reifens vorhanden oder dünne Speichenreflektoren in Röhrenform montiert sein.
Durch diese neuen Möglichkeiten für einen seitlichen Reflektor sind Katzenaugen nicht mehr zwingend vorgeschrieben. Seitliche Reflektoren an sich jedoch schon.
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Answer1234567  05.10.2023, 15:03
@Still
  1. Deine Quelle ist Müll [1].
  2. Deine Quelle bestätigt die Aussage von RedPanther.
  3. § 67 Abs. 5 Satz 2 StVZO wäre die passende Rechtsgrundlage zum Nachlesen im Original.

Nichts für ungut :)

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Still  05.10.2023, 17:58
@Answer1234567

Der Bußgeldkatalog zählt nicht als Quelle? Bist aber ganz schön verwöhnt ; - )

Wo siehst du denn den wesentlichen Unterschied zwischen Katzenaugen und Reflektorstreifen? Dein Fahrrad muss seitlich passiv im dunkeln zu sehen sein.

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Answer1234567  06.10.2023, 00:38
@Still
Der Bußgeldkatalog zählt nicht als Quelle? Bist aber ganz schön verwöhnt ; - )

Dir ist klar, dass das NICHT der offizielle amtliche Bußgeldkatalog ist, sondern eine Webseite einer privaten Firma? Eine Firma, die übrigens diverse solcher Seiten betreibt, deren inhaltliche Qualität teilweise sehr gering ist. Ich zitiere mal eine (zugegenermaßen etwas polemische) Aussage von mir selbst:

Die Seiten des VFR sind meistens schlampig recherchiert, oft veraltet, immer ohne Quellenangabe und gelegentlich auch offenkundiger Unsinn. Deren Angebote sind bei mir nicht ohne Grund als "FakeNews" geflaggt, auf einer Stufe mit BILD, RTL und RT.

Es gibt genau zwei offizielle (bundesweit gültige) Quellen für den Bußgeldkatalog:

Den amtlichen Bußgeldkatalog des Bundes als Anlage zur BkatV (der Link führt zu einer Webseite, für die sich inhaltlich das Bundesamt für Justiz verantwortlich zeichnet).

Außerdem gibt es noch den Bundeseinheitlichen Tatbestandskatalog "BT-KAT-OWI", der inhaltlich ein Ergebnis der Abstimmung der Verkehrs-/Innenministerien der Bundesländer ist und der in digitaler Form vom Kraftfahrt-Bundesamt (KBA), einer Bundesoberbehörde, herausgegeben wird.

Wo siehst du denn den wesentlichen Unterschied zwischen Katzenaugen und Reflektorstreifen? Dein Fahrrad muss seitlich passiv im dunkeln zu sehen sein.

Der Unterschied ist, dass sie im Gesetz (§ 67 Abs. 5 Satz 2 StVZO) separat und alternativ genannt werden. Es ging ja letztlich nur darum, dass du die korrekte Aussage von RedPanther ohne nähere Begründung bestritten hast und dafür eine Quelle aufgeführt hast, seine Aussage bestätigt.

Nicht böse gemeint, aber mit so Aussagen wie von dir oben kann man nicht viel anfangen :)

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Still  06.10.2023, 06:28
@Answer1234567

 Fahrradpedale müssen mit nach vorn und nach hinten wirkenden gelben Rückstrahlern ausgerüstet sein. Die Längsseiten eines Fahrrades müssen nach jeder Seite mit 

1.

ringförmig zusammenhängenden retroreflektierenden weißen Streifen an den Reifen oder Felgen oder in den Speichen des Vorderrades und des Hinterrades oder

2.

Speichen an jedem Rad, alle Speichen entweder vollständig weiß retroreflektierend oder mit Speichenhülsen an jeder Speiche, oder

3.

mindestens zwei um 180 Grad versetzt angebrachten, nach der Seite wirkenden gelben Speichenrückstrahlern an den Speichen des Vorderrades und des Hinterrades

Ein Fahrrad muss mit einer dieser 3 Alternativen ausgerüstet sein. Folglich sind alle 3 Pflicht, bzw. muss eine dieser Reflektionseinrichtungen am Fahrrad vorhanden sein.

Die Antwort: Seitenreflektoren wären noch nie vorgeschrieben gewesen, ist folglich nicht korrekt.

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Still  06.10.2023, 06:32
@Still

Und wenn wir schon dabei sind (aus deinem amtl. Katalog)

Fahrrad oder Fahrradanhänger oder Fahrrad mit Beiwagen unter Verstoß gegen eine Vorschrift über lichttechnische Einrichtungen im öffentlichen Straßenverkehr in Betrieb genommen = 20 Euro

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RedPanther  06.10.2023, 10:41
@Still
Die Antwort: Seitenreflektoren wären noch nie vorgeschrieben gewesen, ist folglich nicht korrekt.

Ich würde dich bitten, erstmal zu lesen, worauf du antwortest.

Ich habe gesagt, dass Speichenreflektoren (das sind diese Röhrchen, die an die Speichen geklipst werden) nie vorgeschrieben waren. Du musst sie nicht zusätzlich zu Katzenaugen und/der Reifen-Reflexringen am Fahrrad haben.

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Still  06.10.2023, 10:48
@RedPanther
Ich habe gesagt, dass Speichenreflektoren (das sind diese Röhrchen, die an die Speichen geklipst werden) nie vorgeschrieben waren

Sind im § 67 (5) als 2. Alternative gelistet....

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RedPanther  06.10.2023, 11:06
@Still

Als Alternative, ja. Aber nicht als "muss vorhanden sein".

Verstehst du den Unterschied zwischen einer Option und einer Pflicht nicht, oder wo ist gerade das Problem?

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Meiner Erinnerung nach kam die Vorschrift Ende der 80er/Anfang der Neunziger Jahre.

Das ist schon in den (frühen?) 80ern eingeführt worden. Bereits da konnte man von der Polizei angehalten werden, wenn es keine funktionierenden seitlichen Reflektoren gab. Sie waren damals schon Teil eines "verkehrssicheren Fahrrades".

Es ist also nichts Neues.