Seit 2 Jahren Hundegebell, wann bekommt Nachbar die Kündigung?
Guten Tag,
Seit zwei Jahren habe ich das Problem mit meinem Nachbarn die einen Havaneser besitzen und wenn dieser alleine ist, das er ununterbrochen bellt und jault. Mehre Beschwerden + Lärmprotokolle gingen an den Vermieter von September 2018 bis der letzte am 09.08.2020. Am Samstag meldete sich ein Mitarbeiter des Vermieters, das sie jetzt weitere Schritte einleiten werden, soll das Bedeuten das mein Nachbar die Fristlose Kündigung bekommt? So einen Anruf hatte ich bis jetzt noch nie bekommen diese Standard Schreiben (das Sie es sehr bedauern etc. P.p.). Der Hausmeister hatte die Familie in den letzten Jahren auch immer wieder kontaktiert bezüglich der Störung. Ich selbst habe es auch mehrfach versucht, aber entweder hat mir sie die Tür vor der Nase zu geschmissen oder er hat sich mehrfach entschuldigt, aber passiert ist nicht wirklich etwas. Das Ortnungsamt hatte ich im Jahr 2019 sowie vor kurzen auch nochmal kontaktiert diesbezüglich.
Was mein Nachbar mir im letzten Jahr sagte, das er mit dem Hund zur Hundeschule ginge und das jemand aus seinem Bekanntenkreis den Hund auch mit erziehen wollte, aber das eigentliche Problem mit dem alleine sein wurde nicht angegangen.
Kann es sein das mein Nachbar jetzt die Kündigung bekommt oder nur, das er das Tier abschaffen soll?
2 Antworten
Glaube ich nicht. So schnell gibt es keine Kündigung, wenn es sonst keine Probleme mit dem Mieter gibt.
Die werden wohl zunächst aufgefordert, dafür zu sorgen dass der Hund nicht jault.
Sehe ich genauso, das sie ihren Hund bei Bekannten oder Verwandten lassen könnten, gerade weil sie täglich besuch bekommen haben.
Also Sie glauben auch das sie die Kündigung bekommen?
Bis vor dem Anruf des Vermieters gab es immer nur Standard Schreiben mehr nicht, jetzt aufeinmal ein Anruf und das auf einen Samstag. Er sagte das jetzt Konsequenzen drohen für die Nachbarn mit Hund.
Eine rechtskonforme Vorgehensweise, die auch Sinn macht, geht nur so.
Hund muss weg oder alle müssen weg, also Kündigung, wenn der Hund nicht abgeschafft wird. Was sollte man sonst androhen?
Sie erhalten vielleicht eine Mietminderung zugestanden, soweit Sie die mit entsprechender Begründung nicht selber vornehmen.
Ihr Vermieter oder dessen Beauftragter werden in aller Regel erst wach, wenn denen ein Schaden aus Mietausfall entsteht.
In der Regel liegt die angemessene Höhe einer Mietminderung bei Ruhestörung bei 5-10 %. Das gilt auch für Hundegebell. Der Mieter muss die Störung und die Unzumutbarkeit nachweisen können. ... Bei ständigem, lautem Bellen eines Hundes und das während der Mittags- und Nachtruhe ist eine Frist von 3 bis 4 Tagen ausreichend.
Mit Mietmindetung habe ich schon vor einem Jahr gedroht.
Drohungen empfinden Vermieter bis zu deren konkreter Umsetzung häufig als leeres Gewäsch.
Erst der daraus entstehende Mietausfallschaden läßt den Vermieter meistens handeln.
Von Mitminderung hat der Herr am Telefon nicht gesprochen gehabt, nur das es massive Konsequenzen für die Nachbarn gibt. Genau darauf eingegangen ist er nicht, deswegen kam bei mir die Vermutung der Fristlosen Kündigung.
Es gab auch schon andere Probleme mit den Nachbarn, von Party feiern vor der Tür mit Grillen wo sich andere Nachbarn schon beschwerten, weil diese ihre Wäsche direkt da hängen hatten im Sommer bis hin zu zwei Autos vor der Tür parken obwohl der zweite Parkplatz angemeldet werden muss beim Vermieter, da hatte sich auch ein Nachbar in der Umgebung beschwert. Dann Zigarettenkippen vor der Tür schmeißen, wenn sie mit ihren Kinder draußen spielen.
Richtig. Und wie macht man das, wenn man selbst nicht zu Hause ist?
Den Hund in der Zwischenzeit in Obhut geben. Anders wird das nicht gehen.
Oder auf Dauer weg geben, wenn es mit Obhut nicht klappt.
Oder wenn man den Hund nicht weggeben will und auch sonst das Problem nicht in den Griff bekommt, muss man eben mit dem Hund zusammen eine andere Wohnung suchen.
Oder anders ausgedrückt, die Aufforderung, dafür zu sorgen, dass der Hund durch sein Jaulen nicht stören kann, wird verbunden, mit der Kündigungsandrohung.
Einfach gesagt: Hund weg oder alle weg!