Hi, Nein. Ein Punkt wegen einer Ordnungswidrigkeit würde wohl kein Hemmnis darstellen.

Mehr Sorgen würde ich mir aber wegen deiner Rechtschreibkenntnisse machen. Ehrlich gesagt kann ich mir nicht vorstellen, dass man so bei der Polizei genommen wird. Sorry.

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Zu 100 % Fake:

Es fehlt die persönliche Anrede

Dann der Link: myher-mes-hilfe.com

Was soll das denn sein? Hermes ist unter hermes.de zu erreichen.

Dann der Rechtschreibfehler: Seit wann schreibt man Lieferung klein?

Mag im Internet so üblich sein, dass die User so schlampig schreiben, aber für eine seriöse Firma ein No- Go

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Wäre wohl nur hinderlich, wenn ich einen Job suchen müsste.

Obwohl, ich bin im Handwerk tätig. Ein Führungszeugnis wurde da noch nie von mir verlangt.

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Hi, so ein Schaden auf dem Profil ist nicht so dramatisch. Anders wäre es auf der dünnen Reifenflanke. Ich würde den noch benutzen.

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Hi, maßgeblich ist der Zeitpunkt des Verstoßes.

Auch wenn Du den Bußgeldbescheid erst 1 Monat nach Ablauf der Probezeit erhalten solltest, verlängert sie sich dann dennoch auf 4 Jahre und Du musst ein Aufbauseminar bei einem A- verstoß machen.

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Hi ja.

Wenn da zuviel drauf ist, kann sich der Händler weigern.

Es gibt den Taschengeldparagraf, wenn der Jugendliche mehr ausgibt, als er Taschengeld bekommt dann ist der Kaufvertrag schwebend unwirksam.

Das heißt, der Handel geht erstmal klar, sollten aber die Eltern ankommen und den Kauf rückgängig machen wollen, dann müsste der Händler das tun.

Deshalb könnte der Händler da eher vorsichtig sein. Eine 25 € Karte könnte klappen, aber eine 100 € eher nicht.

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Hi, die Behörden gehen unterschiedlich mit den Privatanzeigen um.

Während einige die privaten Anzeigen kaum verfolgen, sind andere schon da hinterher.

Bei und in Kiel gab es dazu eine Anfrage: Es waren glaube ich 2500 privaten Anzeigen letztes Jahr, von denen wurden 2000 auch verfolgt. Hier ist Denunzianten City :D

Dabei war der Anzeigenhauptmeister noch nichtmal hier, soweit ich weiß ^^

Musst halt abwarten, ob bei Dir was kommt.

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Hi, wenn er eine Straßenzulassung hat, dann bräuchtest Du mindestens die Führerscheinklasse AM. Die Mofa- Prüfbescheinigung reicht bei 45 km/h nicht aus.

Wenn er keine Straßenzulassung hat, dann bekommst Du den auch nicht versichert. Und damit dürftest Du ihn im öffentlichen Verkehrsraum gar nicht fahren, mit keinem Führerschein.

Sonst wäre es eine Straftat.

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Hi, der Springer zieht eins grad und eins schräg. Oder wie Du es Dir merkst: 2 Felder nach vorn und eins nach links oder rechts.

Er kann über alle Figuren drüberspringen.

Zur Kontrolle: Wenn der Springer z.B. von einem weißen Feld gestartet ist, müsste er dann auf einem schwarzen landen. Wenn nicht, hast Du was falsch gemacht.

Hier nochmal ein Link, mit dem Du ein bißchen üben kannst: https://lichess.org/learn#/5

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Hi bei meinem Kleinwagen gehen 40 l rein. Ich vermute, der Polo ist da vergleichbar.

Meistens tanke ich 33l, wenn das Zapfzäulensymobol leuchtet, tanke ich halt. Ich warte nicht, bis das Auto leer ist und stehen bleibt.

Der Liter Super 95 kostet bei mir im Schnitt etwa 1,90 €

also 33 x 1, 90 `= 62,70 €

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Hi, wäre erlaubt, also keinen Starfzettel.

Ich würde aber trotzdem abraten, die Dinger sind nicht für diese Geschwindigkeiten gebaut.

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Teilkasko auf jeden Fall.

Ob Vollkasko Sinn machen könnte, käme drauf an, welches Baujahr die Maschine ist.

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Hi Normalerweise darf man auch nachts fahren.

Es gibt aber Menschen, die im Dunkeln kaum was sehen können. Wenn das festgestellt wurde, dann darf man nur bei Tageslicht fahren. Im Führerschein wäre dann die Schlüsselzahl 61 oder 05.01 eingetragen.

Bei LKW gibt es auch ein Nachfahrverbot ab 22 Uhr. Dies gilt aber nicht, wenn man frische verderbliche Fracht transportiert, oder eine Sondergenehmigung hat. Aber das ist wohl hier nicht der Fall, sonst würdest Du die Regelung sicherlich kennen.

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Hi, das wäre eine Straftat. Bei Jugendlichen hält sich die Strafe aber in Grenzen. Es wären halt ein paar Sozialstunden fällig.

Teuer würde es aber, wenn Du bei einem Unfall jemanden verletzt. Dann müsstest Du der Versicherung bis zu 5000 € zurückerstatten.

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Hi der A1 ist ab 16

Du darfst 6 Monate vorher mit der Ausbildung beginnen
3 Monate vorher die theoretische und
1 Monat vorher die praktische Prüfung ablegen und
bekämst den Führerschein dann frühestens an Deinem 16. Geburtstag ausgehändigt/ zugeschickt.
Beachten musst Du noch, dass Du einen Ausbildungsvertrag mit der Fahrschule abschließen musst. Da Du unter 18 Jahren solchen Verträge nicht abschließen darfst, müssen die Eltern unterschreiben.

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Hi ja.

Mit AM dürftest Du die Fahrzeuge trotzdem nicht fahren.

Der AM ist nicht nur auf 45 km/h, sondern auch auf Hubraum (50 ccm) und Gewicht (350 kg) beschränkt

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