Schutzbrille mit Sehstärke wer trägt die kosten?
Hallo!
Ich arbeite in einem Labor, dort müssen wir Schutzbrillen tragen. Für die die eine normale Brille haben gibts es extra Schutzbrillen die wir über unsere normalen Brillen tragen. Diese aber verschlechtern die sicht und man bekommt nach einer Weile Kopfschmerzen, da wir diese Brillen bis zu 5 Stunden am Stück tragen.
Habe mich bei einigen Optikern erkundigt was eine Schutzbrille mir Sehstärke kosten würde, diese Preise sind mir aber zu Teuer. Mein Arbeitgeber möchte mir die Brille nicht zahlen, da er ja Schutzbrillen gestellt hat und er nichts dafür kann das ich damit nicht klar komme. Auch die Betriebsärztin war der Meinung mein Arbeitgeber müsste mir die Schutzbrille mit Sehstärke nicht zahlen.
Ich habe zwar schon gegoogelt aber konnte irgendwie nichts aktuelles finden, und bei den vielen Parapraphen im Arbeitsschutzgetz durch zu blicken, ist auch schwer.
Kennt sich jemand in diesen Fall aus?
Ach ja und noch was muss der Arbeitgeber jedem seine eigene Schutzbrille, egal mit oder ohne Sehstärke, stellen?
6 Antworten
Es gibt auch keine Alternativen zu einer Korrektionsschutzbrille nach BGR 192 wenn folgende Situation gegeben ist:
„Für kurzfristige Arbeiten über wenige Minuten können z.B. Korb-, Überbrillen oder Visiere getragen werden. Kombinationen mit Korb- oder Überbrillen neigen allerdings zum Beschlagen, können dadurch zu zusätzlichen Gefährdungen führen und werden erfahrungsgemäß oft abgelehnt. Außerdem verursachen derartige Kombinationen oft Doppelbilder oder Spiegelungen.“
Dies kann auch detailliert nachgelesen werden unter:
Die Kosten für die persönliche Schutzausrüstung müssen vom Arbeitgeber getragen werden. Da allerdings eine Korbbrille zum Schutz vor der vom Arbeitgeber ermittelten Gefährdung (Gefährdungsbeurteilung nach Arbeitsschutzgesetz) ausreicht, braucht er die Kosten für eine Schutzbrille in Sehstärke nicht zu tragen.
Es gibt Firmen die in solchen Fällen ein Pauschale für die Schutzbrille in Sehstärke übernehmen (z.B. 20 Euro für das Gestell und 10 Euro pro Brillenglas).
Kontaklinsen dürfen wir nicht tragen. Sollte jemals doch was ins Auge kommen ist es mit Kontaklinsen sehr schwierig das Auge zu spühlen.
Ich denke der Arbeitgeber erfüllt seine Pflichten. Hast du es schon mal mit Kontaktlinsen probiert?
Nach §2 der PSA-Benutzerordnung muss der Unternehmer den Versicherten Augen- und Gesichtsschutz zur Verfügung stellen, sofern eine Gefährdung nicht anders verhindert oder auf ein Mindestmaß reduziert werden kann.
Folgendes ist bei der BG Bauwirtschaft nachzulesen:
"Korrektionsschutzbrillen sind eine Kombination aus Schutz- und Korrektionsbrille. Der Unternehmer ist lediglich verpflichtet, die Kosten für den Schutzanteil einer derartigen Brille zu übernehmen. Viele Unternehmer stellen fehlsichtigen Mitarbeitern Korrektionsschutzbrillen aus verschiedenen Gründen zur Verfügung. So werden Korrektionsschutzbrillen von den Benutzern tatsächlich ständig getragen (nach einer finnischen Studie werden Korrektionsschutzbrillen bis zu 6 Mal länger getragen als normale Schutzbrillen), so dass sich tatsächliche Kostenvorteile bei der Anschaffung von Korrektionsschutzbrillen ergeben können. Außerdem dürfte die Qualität der erbrachten Arbeit besser sein als beim gleichzeitigen Tragen von Korrektionsbrille mit Überbrille."
Da jedoch das Glas für eine solche Brille ebenso eine Schutzfunktion erfüllt, sind die Kosten für eine solche Brille nahezu vollkommen vom Unternehmen zu bezahlen.Aber: wer zahlt sucht auch aus ;-) somit kann der Unternehmer selbst aus den geeigneten Versionen die für Ihn passende heraussuchen.