G37 - Bedarf an Brille, wer zahlt?

2 Antworten

Der Arbeitgeber ist laut Arbeitsmedizinischer Vorsorgeverordnung (kurz ArbmedVV) dazu verpflichtet, Beschäftigten an Bildschirmarbeitsplätzen arbeitsmedizinische Vorsorgen anzubieten und die Kosten dafür zu tragen.
Allerdings muss er nur die einfachste Ausführung übernehmen. Also mit einem Zuschuss kannst du auf jeden Fall rechnen. Manchmal ist es auch eine Verhandlungssache mit dem AG, ein Festbetrag ist nicht angegeben. Der AG kann dich aber dazu zwingen, dass du nur zu einem bestimmten Optikladen gehen darfst, weil er dort für diese Fälle ein Abkommen abgeschlossen hat.
Rede mit deinem Chef.

Woher ich das weiß:Berufserfahrung

Der Arbeitgeber muss nicht zahlen, viele Arbeitgeber zahlen aber einen Zuschuss zu der Brille.