Schulpflicht?

6 Antworten

Die Schulpflicht nach Art. 35 – 39 BayEUG

Beginn:

In Bayern gilt seit dem 1. August 2010, dass alle Kinder, die bis zum 30. September sechs Jahre alt werden, schulpflichtig sind. Das bedeutet, dass Oktober-, November- und Dezembergeborene nicht eingeschult werden. Ihnen wird aber aus dieser Regelung kein Nachteil erwachsen, denn der Wunsch der Eltern nach einer vorzeitigen Einschulung wird hier in besonderem Maße berücksichtigt. Die letzte Entscheidung über eine Aufnahme in die Schule trägt die Schulleitung.

Zum Schuljahr 2019/2020 wird für Kinder, die zwischen dem 1. Juli und dem 30. September sechs Jahre alt werden, ein Einschulungskorridor eingeführt. Die Eltern entscheiden nach Beratung und Empfehlung der Schule, ob ihr Kind zum kommenden Schuljahr oder erst ein Jahr später eingeschult wird.

Dauer:

Die Schulpflicht dauert zwölf Jahre. Sie gliedert sich in die Vollzeitschulpflicht (9 Jahre) und die Berufsschulpflicht (3 Jahre).

Der freiwillige Besuch der Mittelschule oder die Befreiung vom Besuch der Berufsschule können die Dauer verändern.

Erfüllung:

Besuch einer Pflichtschule (Grundschule, Mittelschule, Berufsschule einschließlich der entsprechenden Förderschulen)

Besuch eines Gymnasiums, einer Realschule, einer Wirtschaftsschule, einer Berufsfachschule oder der jeweils entsprechenden Förderschule

Besuch einer Ergänzungsschule

Du hast Berufsschulpflicht. Vollzeitschulpflicht 9 Jahre und Berufsschulpflicht 3 Jahre. 1 Minute Google... bedeutet: Du musst entweder einen Ausbildungsvertrag in der Tasche haben oder die Schule weitermachen. Du bist erst mit 18 von der Regelung ausgenommen. Du hast mit der 9. Klasse auch nicht den mittleren Schulabschluss, sondern einen der niedrigsten Schulabschlüsse. Der mittlere Schulabschluss ist der Realschulabschluss (MSA), der in so gut wie allen Betrieben heutzutage vorausgesetzt wird, wenn du einen Ausbildungsberuf lernen willst in dem man genug Geld verdient, um seinen Lebensunterhalt ordentlich finanzieren zu können. Aber auch der mittlere Schulabschluss befreit dich nicht von der Berufsschulpflicht.

https://bildung.sueddeutsche.de/schulen-und-internate/schulpflicht/

Bayern

Beginn: Kinder, die bis zum 30.9. des Jahres sechs Jahre alt werden, sind schulpflichtig. Kinder, die bis zum 31.12. den sechsten Geburtstag feiern, können ohne Gutachten eingeschult werden.

Dauer der Vollzeitschulpflicht: 12 Jahre Schulpflicht davon 9 Jahre Vollzeitschulpflicht

Regelung zur Berufsschulpflicht: Berufsschulpflichtig sind alle Auszubildenden bis zum Ende des Schuljahres, in dem der 21. Geburtstag gefeiert wird. Ausnahmen sind Schüler, die bereits eine Ausbildung abgeschlossen haben oder eine Hochschulzugangsberechtigung haben. Außerdem berufsschulpflichtig sind alle Schüler bis zum Ende des 12. Schulbesuchsjahres auch ohne Ausbildungsverhältnis. Schüler, die den Mittleren Schulabschluss erreicht haben oder bereits eine mindestens einjährige berufliche Schulbildung in Vollzeit absolviert haben, sind davon befreit.

Du hast 12 Jahre insgesamt Schulpflicht . 9 Jahre allgemeine Schule und 3 Jahre Berufsschulpflicht.

Du kannst somit jetzt zwar aufhören, hast dann aber noch drei Jahre.
Nach deinem 10 Klasse Abschluss wären es noch 2.

So oder so sollte es unwichtig sein. Mach den besten Abschluss welchen du schaffst und dann eine Ausbildung oder Studium.

Moisino 
Fragesteller
 03.01.2022, 06:25

Wenn ich jetzt aufhöre, wo muss ich dann hin? Bzw. muss ich dann in irgendeine berufschhule gehen oder wie läuft das?

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Caila  03.01.2022, 06:30
@Moisino

Ja dann musst du an eine Berufsschule gehen. Ohne Ausbildungsplatz in der Tasche kannst du jetzt nicht einfach aufhören.

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