Schullaptop Dualbooten?

2 Antworten

Wenn das Gerät Eigentum der Schule ist, bist du lediglich Benutzer und hast absolut kein Recht, an der Konfiguration oder der installierten Software eigenmächtig irgendwelche Änderungen vorzunehmen. Das schliesst auch die Installation eines weiteren Betriebssystems ohne die ausdrückliche Genehmigung des Eigentümers ein.

Ist das hingegen dein Gerät, ist "Schullaptop" wohl kaum der passende Ausdruck dafür. Und dann ist es einzig deine Entscheidung, was du damit machst.


Julianderechte1 
Fragesteller
 03.02.2024, 15:09

Danke für die Antwort ich wollt noch dazusagen dass ich den Laptop zu einem billigeren Preis gekauft habe als er neu kostet und wenn ich mit der Schule fertig bin dann darf ich den Laptop höchstewahrscheinlich behalten.

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Falls das Laptop nicht dein Eigentum, sondern das der Schule ist, dann solltest du vorher klären ob du diese Änderungen vornehmen darfst bzw. kannst.