Schule schwänzen mit 18 jahren, weil man eh sitzen bleibt?

2 Antworten

ja schwänz einfach. Entschuldige dich mit einer erfunden Krankheit wie „Bauchschmerzen“ und gut ist. Übertreibs aber nicht und pack nächstes Schuljahr ordentlich an.

Kannst du natürlich, du bist volljährig und bist nicht mehr schulpflichtig. Solltest du auf Grund deiner Fehlzeiten allerdings von der Schule fliegen, könnte es Probleme mit dem Kindergeld geben. Daher würde ich empfehlen erst abzubrechen, wenn du schon einen sicheren Schulplatz für's nächste Schuljahr hast. Aber ich verstehe, dass du dort nicht mehr hingehen möchtest. Vielleicht kannst du dich ja krank melden, während du eine andere Schule suchst?

Franzschmidt250 
Fragesteller
 19.05.2023, 17:51

Danke für die Antwort! Ich müsste ja aber in die schule um mich Krank melden zu lassen, würde es reichen, wenn ich einfach in der letzten schulwoche komplett hingehe und alles krank melden lasse?

0
HarmonyZ  19.05.2023, 17:54
@Franzschmidt250

Wozu musst du da extra hingehen? Ich würde einfach im Sekretariat anrufen, dass ich krank bin und nicht kommen kann. Gibt es bei euch eine Attestpflicht?

0
Franzschmidt250 
Fragesteller
 19.05.2023, 19:06
@HarmonyZ

Wie meinst du das? Ich müsste ja dann jeden Tag anrufen oder nicht? Außerdem ist es bei uns so, dass ich für die einzelnen Stunden bei verschiedenen fächern entschuldigen muss, dies in dem ich halt meine handgeschrieben unterschriebene Entschuldigung nachweise

0
HarmonyZ  19.05.2023, 20:14
@Franzschmidt250

Was ist das denn für eine dämliche Regelung...Dann geh am besten zum Arzt und frag, ob er dich für einen bestimmten Zeitraum krankschreiben kann. Das Attest gibst du einfach bei der Schule ab und gut ist.

0
Xandros0506  19.05.2023, 17:53
Kannst du natürlich, du bist volljährig und bist nicht mehr schulpflichtig

Ist nicht korrekt.
Wenn man nur vom Alter ausgeht, endet die Schulpflicht mit Ende des Schuljahres, in dem das 18. Lebensjahr beendet wird, nicht am Tag des Geburtstages.
Zudem stellt sich dann die Frage, ob die gesamte Schulpflicht bereits erfüllt ist oder lediglich die Vollzeitschulpflicht. Und hier kann mit 18 Jahren durchaus noch ein Jahr fehlen.

0
HarmonyZ  19.05.2023, 17:56
@Xandros0506

"Die gesetzliche Schulpflicht besteht in Deutschland vom 6. bis zum 18. Lebensjahr."

Da der FS aber ohnehin weiter zur Schule gehen möchte, ist das sowieso nicht wirklich von Belang.

0