schule abbrechen mit 17?

5 Antworten

Ein Blick ins Schulgesetz deines Bundeslandes hilft!

Ich zitiere maL.

§ 72 Schulpflicht, Pflichten der Schüler (1) Schulpflicht besteht für alle Kinder und Jugendlichen, die im Land Baden-Württemberg ihren Wohnsitz oder gewöhnlichen Aufenthalt oder ihre Ausbildungs- oder Arbeitsstätte haben.

(2) Die Schulpflicht gliedert sich in 1. die Pflicht zum Besuch der Grundschule und einer auf ihr aufbauenden Schule, 2. die Pflicht zum Besuch der Berufsschule,

§ 73 Beginn der Schulpflicht (1) Mit dem Beginn des Schuljahres sind alle Kinder, die bis 30. September des laufenden Kalenderjahres das sechste Lebensjahr vollendet haben, verpflichtet, die Grundschule zu besuchen.

§ 75 Dauer der Schulpflicht (1) Die Pflicht zum Besuch der Grundschule dauert mindestens vier Jahre (2) Die Pflicht zum Besuch einer Schule gemäß § 73 Abs. 2 dauert fünf Jahre. Für Kinder, die in dieser Zeit das Ziel der Hauptschule nicht erreicht haben, kann die Schule die Schulpflicht um ein Jahr verlängern. (3) Für Schüler, die nach zehnjährigem Schulbesuch die Schulpflicht nach den Absätzen 1 und 2 noch nicht erfüllt haben, kann die Schule die Beendigung der Schulpflicht feststellen.

§ 77 Beginn der Berufsschulpflicht Die Pflicht zum Besuch der Berufsschule beginnt mit dem Ablauf der Pflicht zum Besuch einer Schule gemäß § 73 Abs. 2.

§ 78 Dauer der Berufsschulpflicht (1) Die Berufsschulpflicht dauert drei Jahre. Sie endet mit dem Ablauf des Schuljahres, in dem der Berufsschulpflichtige das 18. Lebensjahr vollendet; (2) Auszubildende, die vor Beendigung der Berufsschulpflicht nach Absatz 1 ein Berufsausbildungsverhältnis beginnen oder eine Stufenausbildung fortsetzen, sind bis zum Abschluss der Ausbildung berufsschulpflichtig. Beträgt die Ausbildungszeit weniger als drei Jahre, dauert die Berufsschulpflicht mindestens zwei Schuljahre:

FAZIT.

DU bist noch nicht volljährig,also bist du ohnehin noch schulpflichtig! UND wenn du dann eine Lehre beginnt, bist du weitere 3 Jahre berufsschulpflichtig.

Außerdem: Dass man dich nicht zur Prüfung zulässt, wird andere Gründe haben als dass du nicht mit deiner Klasse auskommst! Mögliche Gründe sind miserable Noten und zu hohe Fehlzeiten! Die nennst du aber nicht...warum verschweigst du die wahren Gründe?

Ja das könntest du tun.

Dein Problem wird dann sein wie es weiter geht. Da deine Schulpflicht bis auf ich glaube 12 Jahre ausgedehnt werden kann. Möglicher weise bekommst du vom Arbeitsamt keine Gelder und es wäre Ratsam wenn du diese Idee planst und umsetzt im Vorfeld dich schon wegen einem Ausbildungsplatz zu kümmern oder ähnliches.

Mit Gelder ist dein Kindergeld gemeint das steht dir dann nicht mehr zu da du nicht mehr lernst.

Strolchi2014  03.04.2014, 06:47

In BW, wo er herkommt, sind 10 Jahre Schulpflicht und von der Agentur für Arbeit bekommt man erst Geld, wenn man auch gearbeitet hat und eingezahlt hat.

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Lykaoner  03.04.2014, 07:01
@Strolchi2014

Kindergeld bekommt man vom Arbeitsamt ? Das ist mir neu =) Also in Niedersachsen ist das die Familienkasse dachte dieses Konzept wäre Deutschlandweit so ein jammer ^^

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Wenn Du Deine allgemeine Schulpflicht (9 Jahre) bereits erfüllt hast, bist Du bis zum 18. Lebensjahr Berufsschulfpflichtig. Du solltest die Schule nicht abbrechen, wenn Du keine Alternative hast. Schulabbrüche in Lebensläufen machen keinen guten Eindruck.

Das kannst du mit 18, aber bis dahin bist du schulpflichtig...!

Lykaoner  03.04.2014, 06:36

Nein mindest Schulpflicht sind 8 Jahre Schule und ein Abgangszeugnis Wenn du meinst du gehst mit 16 aus der Schule und fängst eine Ausbildung hat kann dich keiner zwingen diese nicht anzutreten.

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quellen  03.04.2014, 06:41
@Lykaoner

Da kommt die Berufsschule, um der Schulpflicht nach zu kommen!

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Da du es freiwillig machst, kannst du es wohl auch abbrechen, Es sei denn du hast deine Pflichtschuljahre noch nicht rum.

Danosch 
Fragesteller
 03.04.2014, 06:36

Habe jetzt 10 jahre schule hinter mir wie viel ist denn pflicht in bw?

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