Schufa Eintrag?
Hallo,
als ich noch 16/17 Jahre alt war habe ich mir Schulden eingebrockt. Die sind entstanden durch Onlinebestellungen die meine Eltern aber nicht zahlen konnten. Der Wert beträgt ungefähr mit allem zusammen 1000€. Heute bin ich 18 droht mir da trotzdem ein Schufa Eintrag weil ich ja zu dem Zeitpunkt noch minderjährig war?
2 Antworten
Mit dem Beginn der Volljährigkeit müssen solche Schulden in vielen Fällen nicht bezahlt werden. Aber Betroffene müssen den Forderungen widersprechenund dürfen sie nicht einfach ignorieren! Für Schulden, die während Kindheit und Jugend entstanden sind, können sie ihre Haftunggrundsätzlich beschränken. Sie müssen nur mit dem Vermögen haften, das sie zum Eintritt der Volljährigkeit besitzen. Beispiel: Wer vor dem 18. Geburtstag Geld spart oder geschenkt bekommt, muss es zum Tilgen der Schulden verwenden. Geschenke zum 18. Geburtstag oder danach müssen nicht zur Bezahlung der alten Schulden eingesetzt werden.
Volljährig gewordene Verbraucher müssen sich aktiv auf die Haftungsbeschränkung berufen (sog. Einrede), sie gilt nicht automatisch. Sie müssen dem Gläubiger mitteilen, dass die Forderung während Kindheit und Jugend entstanden ist und sie hiergegen von der Haftungsbeschränkung Gebrauch machen, weil kein oder nicht ausreichendes Kindheitsvermögen bestand. Dies sollte schriftlich erfolgen Bei Zweifeln, ob einzusetzendes Vermögen vorhanden ist, sollte Rechtsrat eingeholt werden.
Antwort: ja solltest du
Absender:
Michaela Muster Musterweg 1 99999 Musterstadt
An
Anbieter Datum
Ihre Forderung (Aktenzeichen)
Einrede und Beschränkung der Minderjährigenhaftung
Sehr geehrte Damen und Herren,
Sie machen gegen mich eine Forderung in Höhe von (Betrag) Euro geltend. Diese Forderung ist entstanden, während ich noch minderjährig war. Zum (Datum) habe ich das 18. Lebensjahr vollendet.
Nachweis: Kopie des Personalausweises in Anlage.
Hiermit lege ich die Einrede der Beschränkung der Minderjährigenhaftung gem. § 1629a BGB ein. Ich verfügte als Minderjähriger über keinerlei verwertbares Vermögen. Aus diesem Grund bitte ich Sie, die Forderung gegen mich nicht weiter zu verfolgen und mir eine entsprechende Bestätigungsmitteilung zuzusenden.
Ich bitte um Übersendung Ihrer Benachrichtigung bis zum TT.MM:JJJJ.
Mit freundlichen Grüßen
(Unterschrift)
das kannst du so schreiben und abschicken
Einfachster Weg diese herauszufinden wäre, ob bereits irgendwelche Eintragungen bei der Schufa vorliegen :
https://www.meineschufa.de/index.php?site=11_3
Die sind entstanden durch Onlinebestellungen die meine Eltern aber nicht zahlen konnten.
Gegenfrage .... warum haben Deine Eltern damals den entsprechenden Verträgen (welche bedingt durch Deine Minderjährigkeit nur schwebend wirksam waren ) nicht widersprochen?
Das war zudem Zeitpunkt wo sich meine Eltern sich getrennt hatten und die Deutsche Sprache auch nicht beherrschen können weshalb sie nicht hinterher kamen
Also muss ich diese Jugendschulden nicht bezahlen?