Mit dem Beginn der Volljährigkeit müssen solche Schulden in vielen Fällen nicht bezahlt werden. Aber Betroffene müssen den Forderungen widersprechenund dürfen sie nicht einfach ignorieren! Für Schulden, die während Kindheit und Jugend entstanden sind, können sie ihre Haftunggrundsätzlich beschränken. Sie müssen nur mit dem Vermögen haften, das sie zum Eintritt der Volljährigkeit besitzen. Beispiel: Wer vor dem 18. Geburtstag Geld spart oder geschenkt bekommt, muss es zum Tilgen der Schulden verwenden. Geschenke zum 18. Geburtstag oder danach müssen nicht zur Bezahlung der alten Schulden eingesetzt werden.

Quelle: https://www.verbraucherzentrale.nrw/wissen/geld-versicherungen/kredit-schulden-insolvenz/schuldenfrei-erwachsen-werden-47744

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