Schornstein ausbrennen?
Hallo Forumsmitglieder, bei einem Bekannten von mir soll der Schornstein (er wohnt in einem Mietshaus in Berlin) ausgebrannt werden. Dazu muss der Vermieter, bzw. möchte dieser die Wohnung im Erdgeschoss betreten - warum auch immer? Diese Mitteilung hat er aber erst vor einer Woche erhalten!
Da die Kaminklappe aber (TV-Wand etc.) verbaut ist, und er auch überhaupt keine Ofenheizung hat, frage mich, ob das in so kurzer Zeit überhaupt statthaft ist?
Zumal wie geschildert, die zu der Klappe eh keinen Zugang haben. Dazu müsste mein Bekannter ja erstmal die TV-WAND komplett abmontieren!
Und ist es eigentlich nicht so, dass das ausbrennen des Schornsteins von oben stattfindet?
Ich würde mich über Antworten sehr freuen, und sage im voraus DANKE!
2 Antworten
und er auch überhaupt keine Ofenheizung hat, frage mich, ob das in so kurzer Zeit überhaupt statthaft ist?
selbstverständlich ist das statthaft - und die Vorankündigung eines Handwerkertermins mit einer Woche ist ausreichend.
https://www.mietrecht.org/mietvertrag/mieter-laesst-handwerker-nicht-rein/
Ankündigung Handwerkertermin
Der Mieter hat das Recht auf eine Ankündigung des Termins, die ungefähr drei bis 10 Werktage vorher sein sollte. Die Terminankündigung an die Mieter hat für jeden einzelnen Mieter gesondert zu erfolgen: ein allgemeiner Aushang reicht im Streitfalle nicht.
Naja, eine Woche Vorlaufzeit ist denke ich schon adäquat. Wenn der Bekannte an diesem Termin nicht kann, kann er durchaus um eine Verlegung bitten.
Dass niemand an die Wartungsklappe kann ist hingegen aus meiner Sicht grenzwertig – vermutlich hätte die gar nicht zugebaut werden dürfen. Insofern sollte man das argumentativ dem Vermieter oder Schornsteinfeger gegenüber besser nicht anführen.
Wo man nun explizit am besten oder überhaupt dran muss an den Schornstein, um ihn frei zu brennen, kann ich dir nicht beantworten, da kann dir vielleicht besser ein/der Schornsteinfeger Rede und Antwort stehen.