Schornstein ausbrennen?

2 Antworten

und er auch überhaupt keine Ofenheizung hat, frage mich, ob das in so kurzer Zeit überhaupt statthaft ist?

selbstverständlich ist das statthaft - und die Vorankündigung eines Handwerkertermins mit einer Woche ist ausreichend.

https://www.mietrecht.org/mietvertrag/mieter-laesst-handwerker-nicht-rein/

Ankündigung Handwerkertermin

Der Mieter hat das Recht auf eine Ankündigung des Termins, die ungefähr drei bis 10 Werktage vorher sein sollte. Die Terminankündigung an die Mieter hat für jeden einzelnen Mieter gesondert zu erfolgen: ein allgemeiner Aushang reicht im Streitfalle nicht.

Naja, eine Woche Vorlaufzeit ist denke ich schon adäquat. Wenn der Bekannte an diesem Termin nicht kann, kann er durchaus um eine Verlegung bitten.
Dass niemand an die Wartungsklappe kann ist hingegen aus meiner Sicht grenzwertig – vermutlich hätte die gar nicht zugebaut werden dürfen. Insofern sollte man das argumentativ dem Vermieter oder Schornsteinfeger gegenüber besser nicht anführen.

Wo man nun explizit am besten oder überhaupt dran muss an den Schornstein, um ihn frei zu brennen, kann ich dir nicht beantworten, da kann dir vielleicht besser ein/der Schornsteinfeger Rede und Antwort stehen.