Schlägerei Körperverletzung?

4 Antworten

Wenn es wirklich genau so war, wie du schreibts, hast du nichts zu befürchten. (Meiner Meinung nach, brauchst du dich dafür auch nicht entschuldigen, ein kleiner Hinweis, dass das mit der Hand nicht gewollt war ist ok, aber das ist was anderes als eine Entschuldigung für die Tat)

Es ist den gutes Recht, dich zu wehren, wenn du geschlagen/getreten wirst. Wenn dein Mitschüler meint, andere treten zu müssen, obwohl seine Hand noch nicht verheilt ist, ist er selbst schuld. Man muss nunmal damit rechnen, dass es auch Reaktionen gibt, wenn man andere schlägt.

LouPing  20.01.2023, 12:39

Ein Tritt ins Schienbein steht in KEINER Relation zu einer gebrochenen Hand.

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chef1983  20.01.2023, 12:43
@LouPing
Der Schüler wehrte den Tritt mit seiner frisch geheilten Hand ab, die gebrochen war.

Tritt gegen Schienbein bekommen, versuchter Tritt gegen das Schienbein zurück. Wurde dann abgewehrt mit Hand. Vollig ok bis hier hin. Das ist aber was anderes, als wenn man jemandem absichtlich die Hand bricht.
Wenn man eine gebrochene Hand hatte (und alle Mitschüler wissen das) ist das doch kein Freibrief rumzulaufen und andere zu treten (Ich gehe hier mal davon aus, dass die Geschichte des FS so stimmt) Man muss mit nem Echo rechnen, selbst Schuld, wenn man mit einer nicht völlig verheilten Hand Krawall sucht.

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LouPing  20.01.2023, 12:47
@chef1983

Nochmal - man merkt das du keinerlei Erfahrungen hast.

Um eine Hand aus der Perspektive zu brechen braucht es einen enormen Kraftaufwand. Hier muss mehr passiert sein. Ich kann mir vorstellen das der FS die Hand gezielt fixiert hat. Ohne Fixierung weicht der Arm nämlich zurück.

Dem andern zu unterstellen das er den Tritt abwehrt ist absolut lächerlich. Als Täter kann man nicht erwarten das das Opfer gesund und fit ist. Man muss bei Gewalt IMMER mit Schäden rechnen.

Das gezeigte erhalten ist in dem Alter normal, Pubertierende rangeln - ein Teitt ins Schienbein rechtfertigt keine gebrochene Hand.

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chef1983  20.01.2023, 12:52
@LouPing

Ok, bin auch kein Kampfsportler/Arzt oder sonst was. Ich kann nicht beurteilen, ob eine unverheilte Hand bei einem abgewehrten Tritt brechen kann. (Könnte ich mir aber durchaus vorstellen). Mir fällt auch gerade auf, dass man sich ganz schön tief bücken müsste um einen Tritt gegen das Schienbein mit der Hand abzuwehren, passt also irgendwie nicht. (Vielleicht sollte der Tritt doch eher Richtung Weichteile gehen, dann passt´s wieder)
Grundsätzlich bin ich aber der Meinung, dass man sich nicht schlagen lassen muss und auch (in gleichem Maße) mal zurückhauen darf.

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LouPing  20.01.2023, 12:55
@chef1983

Sicher darf man sich wehren...aber es muss in Relation stehen. Gebrochene Knochen, da muss man unbedingt klären was wirklich vorgefallen ist.

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chef1983  20.01.2023, 12:59
@LouPing

Ich stimme dir voll zu! Meine Meinung bezieht sich hier auch ausdrücklich auf die Annahme, dass sich das Ganze so zugetragen hat, wie der FS schildert. (Ob das so war bzw. gewesen sein kann, kann ich nicht beurteilen). Wenn es so war, bleibe ich dabei, Schlag zurück IN GLEICHEM MAßE ist ok, wenn der Angreifer (also der, der zuerst geschlagen hat) sich dabei stärker verletzt als der zuerst Angegriffene...Pech gehabt.
Wenn ich jemandem ein Faustschlag in Gesicht verpasse (ohne, dass wirklich was kaputt geht) und ich mir dann eine zurück einfange mit dem Ergebnis gebrochene Nase, dürfte ich mich auch nicht beschweren.

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Körperverletzung

Eine gebrochene Hand ist nicht ohne, das braucht ordentlich Kraft - war die Hand nicht mehr gegipst/verbunden ist die Heilung abgeschlossen, die Hand darf voll belastet werden. Die Ausrede zählt also nicht.

Eine Anzeige bei der Polizei ist denkbar - ob man dir die Story so abnimmt wage ich zu bezweifeln.

Selbstverständlich werden deine Eltern informiert.

Behandlungskosten und evtl. Komplikationen bei der Heilung können von der Kk des Verletzten in Regress gestellt werden. Mit Titulierung leiben die Kosten dafür 30 Jahre an dir kleben.

XxThefuze12 
Fragesteller
 20.01.2023, 12:34

Er hatte seinen Gips seit einer Woche ab.

Und ich habe wirklich nicht hart getreten.

Bekomme ich einen dauerhaften Schulverweis?

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LouPing  20.01.2023, 12:37
@XxThefuze12

Das spielt keine Rolle, die knöcherne Substanz der Hand war verheilt. Um die wieder zu brechen braucht es ordentlich Kraft.

Ohne eine Stellungnahme der Gegenseite nehme ich dir die Story so nicht ab.

Wie die Schule entscheidet können wir nur raten.

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XxThefuze12 
Fragesteller
 20.01.2023, 12:36

Und seine Eltern meinten als ich gefragt habe was sie machen, dass sie es der Schule melden

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chef1983  20.01.2023, 12:39
 - war die Hand nicht mehr gegipst/verbunden ist die Heilung abgeschlossen, die Hand darf voll belastet werden. Die Ausrede zählt also nicht.

stimmt so nicht. Der Gips kommt ab, sobald er nicht mehr gebraucht wird für tagliche "normale" Dinge. Das muss noch lange nicht heißen, dass die Hand wieder zu 100% belastbar ist.

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LouPing  20.01.2023, 12:41
@chef1983

Bei Kids ist nach Entfernung des Gipses die Hand BELASTUNGSSTABIL - also voll einsatzbereit. Man berücksichtigt dabei bereits den Bewegungsdrang und die damit verbundenen Risiken.

Die Bewertung der Stabilitätsstufe richtet sich nach dem Alter und nach Vorerkrankungen.

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chef1983  20.01.2023, 12:47
@LouPing

Ok, bin kein Mediziner, aber folgende eigene Erfahrung: Hatte mit 15 (also unwesentlich Älter als der FS) einen Handbruch und hatte damals aktiv Tennis gespielt. Gips kam ab mit der Ansage vom Arzt, das Tennis für weitere 8 Wochen einzustellen, weil noch nicht 100% belastbar. Ich wäre in dieser Zeit auch nicht auf die blöde Idee gekommen, mit so einer Hand irgendwelche rangeleien anzufangen.

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LouPing  20.01.2023, 12:52
@chef1983

Dann war deine Hand BEWEGUNGSSTABIL. Die Phase ist kritisch, aber auch in den Fall braucht es für einen wiederholten Bruch Kraft.

Ein Tritt gegen eine frei hängende Hand hätte auch in deinem Fall sicher keinen Schaden angerichtet - der Arm weicht zurück.

Ein positionierte Tritt unter Fixierung oder Zugkräfte sind da schon viel riskanter.

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Mal gucken. Es wird aber ein Gespräch kommen.

XxThefuze12 
Fragesteller
 20.01.2023, 12:32

Also ich muss mit meinen Eltern dann ein Gespräch mit der Schule führen?

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XxThefuze12 
Fragesteller
 20.01.2023, 12:51
@ano78577

Aber es führt nicht zu einem dauerhaften Schulverweis?

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ano78577  20.01.2023, 12:53
@XxThefuze12

Nein das bringt doch nix. Die Schule hat aber einen Erziehungsauftrag. Vielleicht nachsitzen oder dem Hausmeister helfen oder so was kann es als Strafe geben.

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XxThefuze12 
Fragesteller
 20.01.2023, 12:57
@ano78577

Ok danke, dass du dir die Zeit genommen hast, um mir zu helfen.

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Werde ich maximal einen Elternbrief bekommen?

Das kommt ganz auf die Schule bzw. die Eltern des betroffenen Schülers an.

Es handelt sich hier um eine Körperverletzung und dementsprechend könnten die Eltern z.B. eine Anzeige stellen.

Von Seitens der Schule kann in der Klassenkonferenz eine Ordnungsmaßnahme verhängt werden. Hier ist (je nach Vorgeschichte(n)) alles bis zum Schulverweis möglich.

XxThefuze12 
Fragesteller
 20.01.2023, 12:39

Ich bin in meiner Schule noch nie negativ aufgefallen.

Im gegenteil sogar.

Ich falle eher positiv auf und ich habe auch noch nie etwas schlimmes getan

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