Schimmelpilz im Klassenraum. Darf weiterhin Unterricht gemacht werden?

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Selbstverständlich gibt es das Landesschulgesetz. Das kann jeder Mensch mit digitalem Zugang dank Europäischem Transparenzgebot im Volltext online über die Suchmaske des Browsers aufrufen und nachlesen. Kann auch ausgedruckt werden.

Ihr solltet einen Elternbeirat und eine Schüler-Mitverwaltung haben. Beide können gemeinsam die Schulleitung auffordern, diesen Missstand von einem Fachmenschen überprüfen zu lassen um sich von ihm dann auch Vorschläge bezüglich Beseitigung machen zu lassen.

Nur ein Fachmensch kann beurteilen, ob es sich da um Schimmel und wenn ja um welchen aus welcher Ursache heraus handelt.

Verstehe mich bitte recht:

Was ich sehe kann genauso gut auch durch etwas feuchtere Luft gebundener Dreck sein, den unsere Industrie so als Feinstaub in unsere Atemluft schickt. Auch auf solche Ansammlungen können Asthmatiker allergisch reagieren.

Tatsächlich würde ich als Eltern- bzw. Großelternteil mal mit Essigessenz, einem Eimer, Geschirrspülmittel und einem Putztuch anrücken. Nach der Schule. Und dann eben so viel Essigessenz ins Wasser, dass dieses ordentlich danach riecht, etwas Geschirrspülmittel rein und dann mit dem darin gut getränkten Tuch den Dreck erst mal wegwischen. Danach noch mal mit reiner Essigessenz hinter und um den Heizkörper herum die Wand tränken, raus und mindestens einen Tag keine offene Tür und kein offenes Fenster. Danach sehr gut lüften.

Auf diese Weise kann das Problem schon behoben sein. Wäre also eine Sache, die ein Mitglied des Elternbeirates mal eben erledigen kann.

Denn nein: Schule ist eben nicht dazu da, dass Eltern ihre Kinder da abparken und sich ansonsten nicht mehr kümmern brauchen. Eltern haben die in unserer Verfassung festgehaltene Pflicht, sich um das Wohl ihrer Kinder zu kümmern. So lange die Kinder in die Schule gehen, in Zusammenarbeit mit dem Lehrkörper. Dazu gibt es den Elternbeirat.

Fein, dass Ihr nicht petzen wollt. Hintergründe gehen uns hier wirklich nicht mal die Bohne an.

Weniger fein, sich einzubilden, indem nach irgendeinem Gesetz gerufen würde ließe sich ein Zustand ändern. Dem ist nicht so. Schon gar nicht bei Fürsorgeberechtigten. Die seid Ihr nämlich. Euer Recht auf Fürsorge ist, wie schon geschrieben, zunächst mal Pflicht Eurer Eltern. Und innerhalb von Schule eben auch des Lehrkörpers.

ABER

Nicht nur der Lehrkörper wählt jene Politik, die für solche Zustände an deutschen Schulen verantwortlich ist. Könnt Ihr ja mal ausrechnen, wie viel Prozent Stimmrecht Euer Lehrkörper und wie viel Prozent Eure Eltern haben. Und dann setzt das mal ins Verhältnis.

Hinzu kommt:

Was nutzt ein Gesetz, wenn es zwar eingeklagt werden kann, gewählte Politik sich aber dank Desinteresse vor allen Dingen der Eltern ständig mit faulen Ausreden heraus reden kann, solche und bedeutend schlimmere Zustände in deutschen Klassenräumen über Jahre hinweg nicht beseitigen zu müssen?

Der Lehrkörper kann da nämlich NICHTS machen, wenn Politik es nicht zulässt. So einfach.

So einig Ihr Euch seid, nicht petzen zu wollen, so einig dürft und solltet Ihr Euch sein, Eure Eltern so lange zu nerven, bis die ihre verfassungsmäßigen Pflicht Euch gegenüber nachkommen.

Dazu ein Histörchen aus dem Nähkästchen meiner Generation:

Meine Frau ging mit ihren Mitschülerinnen auf dem Schulweg an einen nach einem Jahr Nutzung wieder geschlossene Kindergarten vorbei. Das Haus stand ungenutzt da rum. Und die jungen Leute hatten absolut keine Möglichkeit, sich auch mal außerhalb der Schule zu treffen. Gemeinsam mit dem Jungengymnasium hat sich dann eben die jeweilige Schülervertretung an den Gemeinderat gewandt mit der Bitte um Herausgabe der Schlüssel, damit dort in Zukunft Klassenfeten stattfinden könnten.

Der Gemeinderat weigerte sich. Natürlich. Da haben die beiden Schülervertretungen einfach mitgeteilt, am xx würden nicht nur die Eltern aller SchülerInnen, sondern auch Verwandtschaft in einer Demonstration vor dem Rathaus erscheinen und die Herausgabe der Schlüssel verlangen. Kurz darauf hatten die jungen Menschen die Schlüssel. Ohne Demonstration.

Unsere Gerichte sind eh überlastet. Und wegen so einer Wand wird sich kaum ein Gericht kümmern wollen und können.

Wir leben laut Grundgesetz in einer sozialen Demokratie. Demokratie kommt aus dem Griechischen von demos cratos = das Volk herrscht. - Nicht das Gericht. Herrschaft, die nicht gelebt wird, findet nicht statt. Dann ist Papier einfach nur geduldig.

Verlaufsplan:

  • Ihr sagt das euren Eltern.
  • Die beauftragen den Klassenpflegschaftsvorsitzenden, sich mit der Schulleitung in Verbindung zu setzen und zu prüfen, ob der Raum noch benutzt werden kann.
  • Wenn sich die Schulleitung darum kümmert: ok
  • Wenn sie es nicht tut: Der Klassenpflegschaftsvorsitzende beruft eine Klassenpflegschaftssitzung ein und thematisiert das.
  • Ein Antrag auf Untersuchung und Änderung geht an den Schulträger (Stadtverwaltung).
  • Wenn sich dann darum gekümmert wird: ok
  • Wenn nicht: Örtliche Presse informieren

Während der gesamten Zeit habt ihr von den Eltern (damit kann man dann euch nichts anhaben) den Auftrag, den Klassenraum nicht mehr zu betreten.

Das Gesundheitsamt interessiert sich hierfür. Ein Anruf dort und es ist Ruhe.

Woher ich das weiß:Studium / Ausbildung – Sachverständiger für Schimmelpilz im Wohnungsbau

Schimmel kann gefährlich werden. Kann aber auch komplett harmlos sein. Einfach nur beim draufschauen kann man das aber nicht unterscheiden. Dazu müsste man den Schimmel analysieren lassen.

Ich würde eure Eltern informieren ... die dürften erheblich mehr Druck machen können bzw. zur Klärung der Situation beitragen. Von dem potentiellen Schimmel einen Abklatsch machen.