Schimmel in der Wohnung: bin Student und hab kein Geld, muss ich dennoch zahlen?

7 Antworten

Wenn du wirklich genauso heizt und lüftest und die Info nicht nur aus dem Internet hast, ist das vorbildlich und man muss dann annehmen, dass Baumängel oder andere Gründe für den Schimmel ursächlich sind.

Der Vermieter muss den mängelfreien Zustand der Mietsache nachweisen. Gut wäre es, wenn du anhand einer Dokumentation die Luftfeuchtigkeit und Temperatur - zumindest von besagtem Zimmer - dokumentieren könntest. Ich vermute mal, es ist Bad, Küche oder Schlafzimmer?

wermusszahlen 
Fragesteller
 16.01.2015, 15:33

Vielen Dank für deine Antwort :) Ich dokumentiere seit einer knappen Woche die Temperatur und die Luftfeuchtigkeit in den beiden Zimmern: Wohn- und Schlafzimmer. Allerdings ist die Luftfeuchtigkeit meist bei 60-66%... obwohl ich drei Mal am Tag stoßlüfte (nach dem Aufstehen, wenn ich nach Hause komme und vorm Schlafen). Ich hätte eigentlich einen niedrigeren Wert erwartet

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pharao1961  16.01.2015, 15:34
@wermusszahlen

Bei niedrigen Aussentemperaturen sollte der Wert auch wesentlich niedriger sein. Heizt du echt auf Zimmertemperatur auf?

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wermusszahlen 
Fragesteller
 16.01.2015, 15:39
@pharao1961

ich hab meine Heizung dauerhaft voll aufgedreht, auch wenn ich übers Wochenende bei meinen Eltern bin, aber es ist nie wärmer als 20 Grad und nach dem Lüften dauert es immer ein bisschen, bis die Temperatur wieder oben ist... mir wäre es auch lieber, wenn ich es ein bisschen wärmer hätte

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pharao1961  16.01.2015, 15:40
@wermusszahlen

20° ist ja auch ok, mehr braucht es nicht und wenn die Heizung nicht übers Wochenende abgedreht ist und es nur 14° sind...

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Dein Vermieter kann nicht von Dir verlangen, den Schaden zu zahlen. Im Gegenteil. Er selbst muss dafür Sorge tragen, dass der Schaden beseitigt wird. Auf seine Kosten.

Am besten mal Mitglied beim örtlichen Mieterverein werden. Kostet nicht allzu viel, und die haben eigene Anwälte, die einen mit solchen Dingen beraten.

Und ich persönlich würde aus so einer Schimmelbude so bald als möglich ausziehen. Und zwar aus folgenden Gründen:

  1. Zwar ist ein falsches Heiz- und Lüftungsverhalten eine mögliche Ursache für Schimmel.
  2. Jedoch ist das bei Dir auszuschließen. Denn a) heizt Du normal (die Wohnung muss auch keine 24 Grad haben, um Schimmel zu vermeiden, es reicht eine Temparatur über dem Taupunkt von 12 Grad...), b) trocknest Du wahrscheinlich keine Wäsche in der kleinen Buchte, c) hast Du wohl auch kein tropisches Pflanzenterrarium stehen.
  3. Trotzdem wird der Vermieter meistens das Gegenteil behaupten: "natürlich" liege das an Deinem "falschen" Verhalten.
  4. In Wirklichkeit sind oft sehr gravierende Baumängel die Ursache von Schimmel. Z.B. Wandfeuchte, entstehend durch marodes Mauerwerk, Risse, oder eine dieser vielen pfuschigen "Außen-Dämmungen", die dazu neigen, in Kürze Kondenswasser ins Mauerwerk zu ziehen. Der Vermieter wird das aber abstreiten.
  5. Die Beseitigung dieser Baumängel ist so teuer, dass die meisten Vermieter (besonders die schwäbischen...) dazu nicht bereit sind. Vielmehr wird mit mehr oder weniger "geeigneten" Mitteln herumgepfuscht. Es wird dann ein "Anti-Schimmel-Anstrich" mit irgendeiner Gift-Sauce draufgepappt, und a) ist das Zeug giftig und b) kommt trotzdem der Schimmel irgendwann wieder durch.
  6. Schwarzschimmel ist sehr stark gesundheitsgefährdend und ein extrem starkes Allergikum. Er verursacht sehr oft z.B. schweres allergisches chronisches Asthma, aber auch andere Erkrankungen.

Also: Umzug ins Auge fassen.

Bis dahin: zur Beseitigung auffordern mit Fristsetzung, danach Mietminderung beanspruchen.

Mieterverein hilft dabei.

Der Vermieter kann zwar gut und gerne herumschwäbeln und salbadern und Geld von Dir wollen. Allein: damit würde er im Streitfall vor Gericht nicht durchkommen. Er müsste Dir beweisen, dass der Schimmel wirklich durch Dein falsches Verhalten verursacht wurde.

wermusszahlen 
Fragesteller
 16.01.2015, 20:43

Vielen Dank für deine Antwort! Das mit dem Umzug habe ich mir auch schon überlegt, allerdings wohne ich in einer extrem beliebten Studentenstadt und die Mietpreise hier sind abartig. Meine jetzige Miete ist super, aber es stimmt schon, dass mir das wenig bringt, wenn es gesundheitsgefährdend ist.

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Erst mal als Mangel anzeigen, dann muss er beweisen das du Schuld bist.

Wesker993  16.01.2015, 15:20

Ganz genau so ist es. Du bist dort klar im Vorteil. Bezichtigt er dich der Schuld, muss er das auch nachweisen können. Und das klappt in den aller meisten Fällen gar nicht. Nichtmal, wenn es gelogen wäre.

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Droitteur  16.01.2015, 15:24
@Wesker993

Sogar im Gegenteil: Denkbar wäre gar, dass der Student noch Geld "bekommt", dh die Miete gemindert ist. Und beruft sich der Student dabei auf bauliche Mängel, die die Feuchtigkeit verursachen, läge es am Vermieter, zu beweisen, dass keine baulichen Mängel vorliegen.

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wermusszahlen 
Fragesteller
 16.01.2015, 15:24

Vielen Dank für eure schnellen Einschätzungen! :)

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Zu meinem Heiz- und Lüftverhalten kann ich nur sagen, dass ich drei Mal am Tag stoßlüfte und die Wohnung ausreichend heize (geht aber nicht mehr als 20 Grad, da der Vermieter das reguliert).

Google mal richtiges Heiz- und Lüftverhalten, dann wirst Du sehen ob Du es richtig machst.

Mir sträuben sich die Nackenhaare wenn ich mir die bisherigen Antworten durchlese.

Schimmelspray ist absoluter Müll und löst nicht das Problem. In der Luft sind trotzdem noh Schimmelsporen.

Die Ursache muss gefunden und behoben werden.

Aber der Reihe nach.

Zunächst bist Du laut BGB zur Mängelanzeige verpflichtet:

§ 536c BGB

Während der Mietzeit auftretende Mängel; Mängelanzeige durch den Mieter

(1) Zeigt sich im Laufe der Mietzeit ein Mangel der Mietsache oder wird eine Maßnahme zum Schutz der Mietsache gegen eine nicht vorhergesehene Gefahr erforderlich, so hat der Mieter dies dem Vermieter unverzüglich anzuzeigen. Das Gleiche gilt, wenn ein Dritter sich ein Recht an der Sache anmaßt.

(2) Unterlässt der Mieter die Anzeige, so ist er dem Vermieter zum Ersatz des daraus entstehenden Schadens verpflichtet. Soweit der Vermieter infolge der Unterlassung der Anzeige nicht Abhilfe schaffen konnte, ist der Mieter nicht berechtigt,

  1. die in § 536 bestimmten Rechte geltend zu machen,
  1. nach § 536a Abs. 1 Schadensersatz zu verlangen oder
  1. ohne Bestimmung einer angemessenen Frist zur Abhilfe nach § 543 Abs. 3 Satz 1 zu kündigen. __________________________________________________________________

Mangel

  • Man muss den Vermieter über die Mängel in Kenntnis setzen.(Per Einwurfeinschreiben)

  • Setzen Sie ihm eine angemessene Frist zur Behebung der Mängel.Bei nicht schwerwiegenden Mängeln 2-4 Wochen. Bei Schwerwiegenden kürzer.

  • Die Frist muss datumsmäßig bestimmt oder bestimmbar sein. Also nicht schreiben „umgehend“ oder „sofort“, sondern „bis zum [Datum in drei Wochen].

  • Kündigen Sie dem Vermieter an,dass Sie bei fruchtlosem Ablauf der Frist eine Ersatzvornahme(Selbstbeauftragung) vornehmen werden und die Kosten ab übernnächsten Monat mit der fälligen Mietzahlung aufrechnen werden.

Ist der Vermieter nicht erreichbar oder nicht rechtzeitig erreichbar, etwa, wenn er gerade in Urlaub ist und be- oder entsteht ein Mangel, dessen Behebung zur Abwendung einer Gefahr für den Mieter oder die Mietsache nicht aufgeschoben werden kann, kann der Mieter ebenfalls entsprechende Maßnahmen veranlassen und vom Vermieter Aufwendungsersatz verlangen.

www.anwalt-im-netz.de/mietrecht/mangel-der-mietsache.html ________________________________________________________________________

Neben der Ersatzvornahme kann die Miete angemessen gemindert werden, solange der Mangel besteht.

Die Höhe einer Minderung sollte ein Anwalt oder Mieterbund festlegen.

Ich denke nicht, dass ich der Schuldige bin, aber mein Vermieter wird wahrscheinlich alles versuchen, mir das in die Schuhe zu schieben.

Feuchtigkeit & Schimmel: Vermieter muss beweisen, nicht verantwortlich zu sein

Ein Mieter ist zur Minderung berechtigt, wenn Schimmel nicht ausschließlich auf falsches Lüftungsverhalten zurückzuführen ist, sondern auch baulich bedingt ist, entschied das Landgericht Frankfurt/Oder in einem wichtigen Urteil.

Ein Vermieter hatte einen Mieter auf Zahlung rückständiger Mieten verklagt. Der Mieter berief sich jedoch darauf, dass er die Miete wegen Feuchtigkeit und Schimmelbildung gemindert hatte. Er war der Ansicht, dass dies auf Baumängel zurückzuführen sei. Der Vermieter hingegen führte falsches Lüftungsverhalten des Mieters als Ursache an. Ein gerichtlich bestellter Sachverständiger kam zwar zu dem Ergebnis, dass das Lüftungsverhalten des Mieters ursächlich für die Mängel war. Allerdings ermittelte der Sachverständige auch bauliche Mängel in Form von Wärmebrücken, die möglicherweise mitursächlich waren.

Das Landgericht wies die Klage des Vermieters deshalb ab. Ist streitig, ob Feuchtigkeitsschäden dem Vermieter oder dem Mieter zuzurechnen sind, muss zunächst der Vermieter beweisen, dass er nicht verantwortlich ist. Erst dann, wenn ihm dieser Beweis gelungen ist, muss der Mieter beweisen, dass die Feuchtigkeitsschäden nicht aus seinem Verantwortungsbereich stammen. Nachdem der Vermieter in diesem Rechtsstreit die vom Sachverständigen geforderten Bauteilöffnungen verweigert hatte, war er den Beweis, dass die Feuchtigkeit nicht aus seinem Verantwortungsbereich herrührt, schuldig geblieben (LG Frankfurt/Oder, Beschluss vom 14.09.10, Az. 19 S 22/09).

MfG

Johnnymcmuff

wermusszahlen 
Fragesteller
 16.01.2015, 20:45

Vielen Dank, für deine ausführliche Antwort. Ich habe jetzt eingesehen, dass es nichts bringen wird, alles zu vertuschen. Werde morgen meinen Vermietern bescheid sagen, und dann sehen, ob sie mich köpfen, vernünftig reagieren oder mich finanziell ruinieren wollen.

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Grundsätzlich kommt es auf den Mietvertrag an. Sofern darin nicht enthalten ist, dass der Mieter es selbst machen muss, kann dein Vermieter es nicht von dir verlangen, da es die Aufgabe von ihm ist, sich um wohnungsspezifische Instandhaltungsmaßnahmen wie die Entfernung von Schimmel zu kümmern, es sei denn, er hat Beweise dafür, dass du dafür verantwortlich bist. Hol dir am besten Rat von einem Fachmann(dieser sollte aber nichts mit deinem Vermieter zu tun haben, sondern ein neutrales Gutachten erstellen) und lass dir bestätigen, dass es nicht deine Schuld ist.

LG

wermusszahlen 
Fragesteller
 16.01.2015, 15:35

In meinem Mietvertrag ist nur festgehalten, dass ich Schönheitsreparaturen selbst zahlen muss... aber Schimmel zählt für mich unter Schönheitsreparatur, oder? Das mit dem Gutachten ist eine klasse Idee, allerdings weiß ich nicht, ob ich das zahlen kann.

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JadeGirl  16.01.2015, 15:40
@wermusszahlen

Schimmel gehört nicht zu Schönheitsreparaturen, da er gesundheitsgefährdend ist. Schönheitsreparaturen sind zum Beispiel Kratzer am Boden oder eben alles, was dir nicht akut schaden kann. Das Gutachten wirst du vorerst leider selbst bezahlen müssen, aber du kannst es später deinem Vermieter in Rechnung stellen und das Geld zurückbekommen. Aber beachte auch, dass der Gutachter nichts mit deinem Vermieter zu tun hat, sonst könnte es sein, dass er es sich so zurechtbiegt, dass du letztendlich der Schuldige bist(auch wenn das nicht stimmt)

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Goofy62  16.01.2015, 17:25
@wermusszahlen

Nein, Schimmelbeseitigung ist definitiv keine "Schönheitsreparatur".

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johnnymcmuff  16.01.2015, 16:16
Grundsätzlich kommt es auf den Mietvertrag an. Sofern darin nicht enthalten ist, dass der Mieter es selbst machen muss, kann dein Vermieter es nicht von dir verlangen,

Wenn es Schimmel ist kommt es nicht darauf an, was im Mietvertrag steht, sondern was die Ursache ist. Davon ist dann abghängig ob der Mieter oder der Vermieter den Schimmel beseitigen muss.

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