Schielen als Ausschlussgrund bei der Polizei?
Ich würde sehr gerne eine Ausbildung bei der Polozei nächstes Jahr beginnen, have aber heute erfahren dass ein schielendes Auge als Ausschlussgrund gewertet wird.
Kann mir jemand verraten wieso das der Fall ist? Mein Schielen kann zum Beispiel durch eine Brille korrigiert werden und habe keine Probleme damit, kann auch ohne Brille gut sehen etc.
Gibt es denn da noch überhaupt Chancen durchzukommen oder ist es quasi nicht mehr zu retten?
2 Antworten
Es kommt auf die Ausprägung drauf an, aber in der Regel ist das ein Ausschlusskriterium. Bei mir und den anderen Bewerbern wurde das auch bei der PÄU kontrolliert. Versuch dein Glück
Kann mir jemand verraten wieso das der Fall ist?
Ja, kann ich. Dir fehlt das räumliche Sehen. 100% PDU.
Das ist eine falsche Aussage. Hier ist die Therapie und Vorgeschichte unklar. Hier könnte man ein latentes Schielen vermuten, mit welchem sich durchaus ein räumliches Sehen bilden kann.