Scheibenwischer abgebrochen darf ich erstmal ohne fahren ja oder? Wo am besten einen kaufen A T U?

6 Antworten

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Ist nur das Wischerblatt oder der ganze Wischerarm abgebrochen? Auch letzteres kann durchaus passieren. Ansonsten ist es nicht Verboten ohne Scheibenwischer zu Fahren. Es darf halt nur nicht Regnen. Du musst eine einwandfreie uneingeschränkte Sicht nach vorne haben. Hast du das nicht und bist aufgrunddessen in einen Verkehrsunfall verwickelt wäre je nachdem mindestens eine Teilschuld drin. Wie *Hotrod66* schon richtig geschrieben hat gibt's die Wischerblätter bei jedem Teilehändler, Tankstelle usw.... Einen kpl. Wischerarm bekommst du nur bei einem Teilehändler. Unter Umständen könnte es je nach Fahrzeuftyp sein das du den nur beim Hersteller bekommst. Bei den Wischerblättern gibt es verschiedene Anbieter wie z.B. Bosch. Wenn du nicht weißt welche bei dir die richtigen sind kannst du das in Vergleichslisten nachlesen. Auch auf den Verpackungen selbst stehen auf der Rückseite die Fahrzeugmodelle drauf.

Woher ich das weiß:Berufserfahrung
Deckel92 
Fragesteller
 05.12.2021, 21:36

Das ist das Problem.

Stimmt da brauch ich nicht zu A T U.

Der Arm ist einmal durchgebrochen an der Fahrerseite.

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AlterHaudegen75  05.12.2021, 22:24
@Deckel92

Wenn der Wischerarm gebrochen ist kannst du es durchaus mit deiner Zb. bewaffnet bei den Alptraum Typen Und Nichtskönnern probieren.. Vielleicht finden die ja so'n Ding im Zubehör. Wahrscheinlicher ist eher das du ein Orginalteil brauchst. Mir ist vom A6 der Heckscheibenwischer na sagen wir mal - abhanden - gekommen. Den gab es auch nur bei Audi....

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Wenn nur das Wischerblatt betroffen ist, bekommst du mit etwas Glück sogar in Baumärkten Ersatz.

Deckel92 
Fragesteller
 05.12.2021, 21:37

Leider nicht. 🙄

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Nein, Du darfst nicht ohne fahren.

Je nachdem was abgebrochen ist, ist die Vertragswerkstatt die bessere Alternative.

AlterHaudegen75  05.12.2021, 19:55

Klar darf er ohne Scheibenwischer fahren so lange es nicht Regnet, Schneit oder es andere Wetterverhältnisse gibt die dagegen sprechen..

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emib5  05.12.2021, 20:51
@AlterHaudegen75

Nach der Logik dürftest Du auch ohne funktionierende Scheinwerfer fahren, wenn Du nur tagsüber fährst, oder mit Slicks fahren, wenn Du nicht bei Regen fährst.

Das ist aber falsch. Funktionierende Scheinwerfer gehören zum verkehrssicheren Zustand eines KFZ. Deshalb werden sie auch bei der HU überprüft und nicht funktionierende Scheibenwischer sind ein Mangel.

Und mit Fahrzeugen, die nicht verkehrssicher sind, darf man nicht am Straßenverkehr teilnehmen.

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AlterHaudegen75  05.12.2021, 20:58
@emib5

Da liegst Du leider falsch....Das mit dem verkehrssicheren Zustand ist völlig Korrekt, aber es steht nirgendwo explizit das es Verboten ist ohne Scheibenwischer zu Fahren. Es kommt auf die Witterungsverhältnisse an. Bei strahlendem Sonnenschein ist das überhaupt kein Problem. Ebenso darf man auch ohne Scheinwerfer unterwegs sein. Zumindest was die Glühlampe betrifft. Ausgebaut natürlich wegen der erhöhten Verletzungsgefahr nicht.

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emib5  05.12.2021, 21:19
@AlterHaudegen75

Nein, Du liegst falsch und solltest Dir vielleicht mal wieder die StVO durchlesen.

Ich empfehle mit § 23 anzufangen.

Zu

Ebenso darf man auch ohne Scheinwerfer unterwegs sein. Zumindest was die Glühlampe betrifft. 

steht da z. B. ganz explizit das Gegenteil drin:

Vorgeschriebene Beleuchtungseinrichtungen müssen an Kraftfahrzeugen und ihren Anhängern auch am Tage vorhanden und betriebsbereit sein.

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AlterHaudegen75  05.12.2021, 23:09
@emib5

Also gut, wenn du schon mit den Paragraphen um die Ecke kommst, kauen wir das mal durch....... Ich erspare mir jetzt mal den Paragraphen 23 der StVO in seinen Absätzen zu Zitieren. Oder vielleicht doch. Nehmen wir mal direkt den 1. Satz im 1. Absatz. Der lautet:

**Wer ein Fahrzeug führt, ist dafür verantwortlich, dass seine Sicht und das Gehör nicht durch die Besetzung, Tiere, die Ladung, Geräte oder den Zustand des Fahrzeugs beeinträchtigt werden. Wer ein Fahrzeug führt, hat zudem dafür zu sorgen, dass das Fahrzeug, der Zug, das Gespann sowie die Ladung und die Besetzung vorschriftsmäßig sind und dass die Verkehrssicherheit des Fahrzeugs durch die Ladung oder die Besetzung nicht leidet. Ferner ist dafür zu sorgen, dass die vorgeschriebenen.....**

Ganz Entscheident ist ja wohl unbestritten der Punkt Verkehrssicherheit. Das ist alles völlig Korrekt und ich habe dir ja weiter oben bereits schon Zugestimmt. Aber Nirgendwo, wirklich Nirgendwo steht ein Satz das ich ohne Scheibenwischer oder meinetwegen defekter Glühbirne nicht auch nur einen Meter fahren darf. Und wenn dann zeige es mir mal bitte und ich nehme alles wieder zurück. Mit Fahren meine ich übrigens ja auch nicht das man Entspannt mit Sack und Pack in den Urlaub fährt, sondern allenfalls schnurstracks in die nächste Werkstatt.

Jetzt könntest du womöglich Antworten/Argumentieren das aber auch nirgendwo steht das es Erlaubt sei. Und auch das wäre völlig Korrekt. In der Praxis kann es für eine defekte Glühbirne sogar ein Bußgeld/Verwarngeld geben. Ebenso für einen defekten Scheibenwischer. Habe ich aber in nun mehr 28 Jahren weder selbst noch in meinem Umfeld auch nur ein einziges mal erlebt. Das ganze verhält sich wie mit den Winterreifen.

Auch da steht nirgends eindeutig wann die drauf müssen oder nicht. Da ist von "entsprechenden Witterungsverhältnissen o.ä." die Rede. Aber was soll das heißen? Wenn die ersten Schneeflocken fallen, die Straße vereist ist, Raufreif liegt..... ? Ich habe keinen Schimmer. Anderes Beispiel, ich fahre Motorrad. Da heißt es das ein geeigneter Helm zu verwenden ist. Was für einer oder wie der aussehen soll steht da nicht. Das sind alles rechtliche Grauzonen die einfach nirgendwo konkret gesetzlich Verankert sind.

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emib5  06.12.2021, 00:15
@AlterHaudegen75

Ja klar, man darf es, kann aber dafür ein Buß- oder Verwarnungsgeld bekommen.

Den Widerspruch erkennst Du vermutlich selber, oder?

Das einen die Polizei bei einem defekten Leuchtmittel im Normalfall nur drauf hinweist und einen zur Werkstatt fahren lässt bedeutet nicht, dass man damit fahren darf.

Und das Du erst ganz allgemein schreibst „man darf es“ und dann die Einschränkung machst „nur paar Meter“ zeugt ja auch dafür, dass Dir scheinbar klar ist, dass Du oben Mist geschrieben hast.

Das man sich als Fahrer eines Fahrzeug vor Fahrtantritt vom verkehrssicheren Zustand seines Fahrzeugs überzeugen muss hast Du vermutlich in der Fahrschule gelernt. Das impliziert, dass man dann auch nicht mit einem unsicheren Fahrzeug fahren darf.

Und als Motorradfahrer solltest Du wissen, dass der Helm ein geprüfter Helm sein muss. Das steht zwar so nicht explizit in der StVO, ergibt sich aber aus der laufenden Rechtssprechung. Stahlhelm oder Braincap sind nicht zulässig.

Und was die Winterreifenpflicht angeht, auch noch mal der Tipp, die StVO wirklich mal zu lesen. Da steht nichts von „entsprechenden Witterungsverhältnissen“ oder ähnlichem die Rede. Da stehen die Witterungsverhältnisse ziemlich genau beschrieben „…Glatteis, Schneeglätte, Schneematsch, Eisglätte oder Reifglätte.“ Ich hoffe Du willst jetzt nicht ernsthaft darüber diskutieren, bei welchem Reibbeiwert man von Glätte spricht.

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Wenn der ganze Arm abgebrochen ist, solltest du mal zum nächsten Schrottplatz fahren und schauen. Ansonsten ebay. Gebrauchte Wischerarme gibt's da haufenweise

Deckel92 
Fragesteller
 06.12.2021, 14:50

Ok.

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Gibt's bei jedem Teilehändler oder Kfz-Werkstatt.