Scheck bei der Postbank ohne Konto einlösen?
Hallo,
Und zwar soll ich eine Zahlungsanweisung zur Verrechnung bei der Postbank einlösen. Ich habe jedoch noch kein eigenes Bankkonto, weshalb ich das Geld in bar bekommen soll. Problem ist das mein Ausweis abgelaufen ist und ich die Kosten fürs Ummelden, neuen Personalausweis und einen Vorübergehenden Perso nicht tragen kann. Geht halt erst nachdem ich das Geld bekommen habe.
Meine Frage ist nun, ob ich den Scheck auch mit abgelaufenen Ausweis einlösen kann? Lichtbild ist ja vorhanden. (Reisepass oder Führerschein besitze ich ebenfalls nicht)
Oder muss ich mir Geld leihen und akzeptiert die Postbank dann einen Vorübergehenden?
Danke schon mal.
8 Antworten
Hi,
UPDATE zur aktuellen Situation:
Zeitweise ist eine Einlösung eines ZZVs mit einem abgelaufenen Ausweis möglich!
Gruß
Dazu haben wir bisher keine Information bekommen. Ich denke mal lange wird es diese Regelung nicht mehr geben, da die Ämter ja schon (wenn auch nur mit Termin) wieder geöffnet haben.
Wie lange ? Habe das selbe Problem meiner ist am 27.06 abgelaufen und morgen will ich mein Scheck einlösen denn ich bekomme.
probiers halt mit abgelaufenen Perso. Die Postbank KANN es akzeptieren und auszahlen.
Das ist Unsinn ;und selbst wenn es ginge: verboten). Das System erkennt das der Ausweis abgelaufen ist und lässt einen im System nicht weiter.
Ob der Schaltermitarbeiter einen abgelaufenen Ausweis akzeptiert, kannst du nur ausprobieren.
Der Schaltermitarbeiter kann da garnichts akzeptieren da der nichts entscheidet. Das System lässt eine Auszahlung nicht zu.
Die Barauszahlung von Schecks ist bei der Postbank nicht möglich.
Falls es nicht um einen Scheck sondern eine "Zahlungsanweisung zur Verrechnung (ZzV)" geht, ist das etwas anderes. Auch ein vorläufiger Personalausweis ist ein gültiges Ausweisdokument.
Ja es handelt sich um eine Zahlungsanweisung zur Verrechnung. Also wird mein abgelaufener Personalausweis nicht akzeptiert werden?
Danke schon mal.
"Zur Verrechnung" heißt immer: Der Scheck wird nicht bar ausgezahlt, sondern auf einem Konto gutgeschrieben.
Für einen Scheck, auf dem "Nur zur Verrechnung" steht, ist das richtig.
Eine "Zahlungsanweisung zur Verrechnung" ist aber ein anderes Produkt und wird (gegen Entgelt) bei der Postbank auch bar ausgezahlt. Siehe auch z.B. https://www.gabler-banklexikon.de/definition/zahlungsanweisung-zur-verrechnung-zzv-62748
Auf dem Scheck steht hinten drauf dass es bis zu 1500€ möglich ist. Und da ich mich unter diesem Betrag befinde, sollte es gehen. Es sei denn die Filiale an sich sagt Nein.
Hi,
nein man sich kann ohne gültigen Ausweis kein ZZV auszahlen lassen; da blockiert das System, denn das erkennt das Ablaufdatum und man kommt nicht weiter.
Ein vorübergehender Ausweis ist zur Auszahlung möglich.
Gruß
Dieses kann ich bestätigen. Die einzige Möglichkeit : 20 Euro in die Hand nehmen, Passfotos machen lassen, und einen vorläufigen Personalausweis beantragen. Dieser ist 3 Monate gültig.
Wie lange gibt es diese Regelung noch? Weiß das zufällig jemand? Danke