schäferhund als wachhund "abrichten"

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Klar ist die Ausbildung als wach/schutzhund möglich. Mannschärfe ist aber verboten. Grade ein schäferhund sollte meiner Meinung nach gut ausgebildet sein. Ist er es nicht und fällt jemanden an(auch auf dem eigenen Hof) ist das Risiko hoch das er eingeschläfert wird. Bei der Ausbildung zum Schutzhund lernen die Hunde zu Stellen nicht zu beißen...lg

frangalf 
Fragesteller
 03.09.2014, 15:42

bis jetzt die hilfreichste antwort, danke dir vielmals! bekommst stern sobald es möglich ist

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Babsy82  03.09.2014, 18:44

Danke!:)

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Natürlich machst du dich strafbar, wenn dein Hund jemanden "auf deinem Grundstück" angreift! Auch wenn du es offenbar nicht hören willst! Natürlich kannst du den Einbrecher im Gegenzug auch anzeigen, aber eine Körperverletzung ist es trotzdem. Deine Warnschilder nützen dir übrigens nichts. Ein Hund wird natürlicherweise bellen, wenn jemand in sein Revier kommt, den Job des Vertreibens musst du dann aber selbst machen. Das ist übrigens einer der Gründe, weshalb "Erlernte Aggression in welcher Form auch immer", komplett unsinnig ist! Man kann/darf es nicht anwenden!

frangalf 
Fragesteller
 02.09.2014, 17:40

danke für die antwort!

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Hallo,

natürlich kann man einen Hund dazu "abrichten" Menschen zu beißen, das klappt auch mit einem Zwergpudel hervorragend. Wenn du allerdings die Schutzhundeausbildung meinst, nun genau durch Leute die meinen ihre Hunde als Selbstschußanlagen ausbilden zu müssen, ist dieser Sport so in Verruf gekommen. Denn nichts weiter sollte er eigentlich sein. Der Hund soll auf den Hetzarm gehen und nicht auf den Menschen "im Hetzarm", das zivile beißen, ist nur bei "behördlichen" Hunden gewünscht.

Zum rechtlichen. Wenn du deinen Hund dazu abgerichtet hast, Menschen (egal ob sie nun legal und illegal dein Grundstück betreten) zu beißen, fällt er in (fast) allen Hundegesetzen in die Kategorie "gefährlicher" Hund. Und du musst im besonderen Maße dafür sorgen, dass dieser Hund keinem Menschen/Tier einen Schaden zufügen kann, egal ob er nun auf deinem Grundstück rumturn oder nicht. Die Schilder helfen dir schon beim "normalen" Hund nichts, wenn es vor Gericht geht und wenn du sogar "zugibst" dass dein Hund bissig ist, nimmst du billigend in Kauf, dass durch ihn Schaden verursacht wird - viel Spaß beim Richter!

Zudem ist dein Grundstück so zu sichern (egal ob gefährlicher Hund oder nicht), das unbefugte keinen Zutritt erlangen können, hoher Zaun, abgeschlossene Tore, Schilder, Klingel und Briefkasten außerhalb.

frangalf 
Fragesteller
 02.09.2014, 17:42

okay

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NoradieHexe  03.09.2014, 10:47

Am Wochenende hat mir mal ein "ehemaliger Schutzdienstler" erzählt, dass er im Training schon mal "in den Hinter gebissen wurde"! Du kannst dir sicher unschwer meine verhaltene Freude vorstellen.... na, bei manchen Menschen ist ja auch vorne und hinten schwer zu unterscheiden...grins...da kann das dann schon mal passieren...

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Ich würde Dir den Vorschlag machen, Sichere Dein Grundstück vernünftig ab. Dazu gibt es Sicherheitsunternehmen und auch bestimmt leistet eine Alamanlage mit einem guten Konzept bessere Dienste als ein Hund. In manchen Gemeinden gibt es unter bestimmten Voraussetzungen eine Hundesteuerermäßigung für Hunde, welche eine anerkannte Prüfung zum Wachhund abgelegt haben. Ob Du die Veraussetzungen dafür erfüllst?Da Du noch keinen Schäferhund hast, so wende Dich an den SV. Diese helfen Dir Deinen Hund artgerecht zu halten und auszubilden. Für Schäden, die Dein Hund an Personen anrichtet, haftest Du. Auch wäre eine Hof / Zwingerhaltung wie früher nicht artgerecht und davon abzuraten.

Ja ist leider möglich aus Hunden Manstopper zu machen. Nennt sich Ausbildung zum Wachhund, allerdings solltes DU diese Ausbildung auch gleich mitmachen, damit DU weißt was für ein Hund dann daraus wird, und wie Du mit ihm umgehen musst.

frangalf 
Fragesteller
 02.09.2014, 17:51

vielen dank für die antwort!

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