Saug-Wischroboter nach 11 Monaten defekt?
Unser Saug-/Wischroboter ist nach 11Monaten defekt.
Er wurde online gekauft,ich habe mit Kaufdatum und Beleg reklamiert,nun besteht man aber auf die Garantiekarte die ich nicht besitze.
3 Antworten
Das ist kein Fall für die Garantie, sondern für die Gewährleistung/ Sachmängelhaftung.
Für die ist der Händler, nicht der Hersteller zuständig und es genügt die Rechnung.
Klicken: Sachmängelhaftung (Gewährleistung) bei Online-Käufen
Klicken: Beweislastumkehr für das Vorliegen eines Sachmangels nach § 477 BGB
Du hast zwei Jahre Gewährleistung und ein Jahr Beweislastumkehr.
Wenn du nachweisen kannst, dass ein Sachmangel vorliegt, muss der Verkäufer Nacherfüllen (nach deiner Wahl Neulieferung oder Nachbesserung) sofern er nicht beweisen kann, dass der Mangel nicht schon bei Kauf vorlag.
Setze ihm im Zweifelsfalle hierfür schriftlich eine angemessene Frist (beispielsweise per Einschreiben mit Rückschein oder per Gerichtsvollzieher). Hierdurch wird auch die Fristverjährung (hier relevant für die Beweislastumkehr) pausiert.
Beleg reicht, der Verkäufer muss tätig werden, er hat die Nachbesserungspflicht. Garantie gibt wenn der Hersteller