Rückwirkend Beiträge zahlen trotz fehlender Mitgliedschaft?

2 Antworten

Ich bin kein Jurist, aber wenn ich den § 195 "Regelmäßige Verjährungsfrist" richtig verstehe, können sie das einfordern. Der Anspruch ist ja entstanden, auch wenn sie es bisher nicht eingefordert hatten.

Quelle § 195: https://www.gesetze-im-internet.de/bgb/__195.html

Quelle: https://lsb-berlin.net/angebote/verbands-und-vereinsberatung/mitgliedsbeitrag/verjaehrung-von-beitraegen/#:~:text=Die%20Verj%C3%A4hrung%20von%20(r%C3%BCckst%C3%A4ndigen)%20Mitgliedsbeitr%C3%A4gen,dem%20der%20Anspruch%20entstanden%20ist.

Hört sich ein wenig so an, als wäre dir doch bewusst gewesen, dass die Beiträge nicht gezahlt wurden.

Du hast eine Dienstleistung erhalten, die du dauerhaft genutzt hast. Natürlich hat man nun einen Gegenanspruch gegen dich aka Zahlung des Beitrages. Wenn dein Kind glücklich in diesem Verein ist, verstehe ich nicht, wieso du einen Ausschluß riskiert?