Unterhalt fürs Kind freiwillig Rückwirkend in Ordnung?

Googliesama  26.09.2023, 11:16

Geht es um Kindesunterhalt oder um Trennungsunterhalt für dich?

Elisabeth406 
Fragesteller
 26.09.2023, 11:41

Kindesunterhalt

7 Antworten

Das ist ok. Du scheinst aber generell da zu misstrauen. Ich kenne Eure Geschichte und Deine Beweggründe nicht, aber jetzt scheint er ja Verantwortung übernehmen zu wollen und am Start zu sein. Ich würde das generell einmal klären für die Zukunft. Denn das läuft ja bis zum 18. bzw 25. Lebensjahr. Unterhalt geht immer vor. Und wenn es Dir finanziell gut geht kannst Du das Geld ja in die Spardose Deines Kindes tun und später überreichen. Der Unterhalt wird nach der Düsseldorfer Tabelle berechnet und wichtig dabei ist, er steigt mit dem Alter des Kindes an.

Woher ich das weiß:eigene Erfahrung

Rechtlich vollkommen in Ordnung. Der KV sollte den Unterhalt auch besser zahlen, da er sonst so stark in den Verzug kommen könnte, dass er es nicht mehr zahlen kann. Er ist nämlich zum Unterhalt verpflichtet, egal ob du es gerade brauchst oder nicht, und dieser kann nachträglich eingeklagt werden.

Woher ich das weiß:Recherche
Oponn  26.09.2023, 11:57
Er ist nämlich zum Unterhalt verpflichtet, egal ob du es gerade brauchst oder nicht, und dieser kann nachträglich eingeklagt werden.

Das ist grundsätzlich falsch.

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Grenzensprenger  26.09.2023, 12:03
@Oponn

Nein ist es nicht. Der Kindesunterhalt ist zu zahlen unabhängig vom Einkommen der Mutter. Ebenso verjähren die Unterhaltsansprüche nicht, außer nach dem 18. Lebensjahr des Kindes. Dann würden sie nach drei Jahren verjähren.

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Oponn  26.09.2023, 12:04
@Grenzensprenger

Doch ist es. Kindesunterhalt kann grundsätzlich nicht nachträglich gefordert werden.

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Grenzensprenger  26.09.2023, 18:27
@Oponn

Hab nochmal etwas recherchiert.. Kindesunterhalt verjährt grundsätzlich nicht, bzw es gelten die drei Jahre nach erreichen des 18. Lebensjahrs. Voraussetzung ihn rückwirkend einzufordern ist, dass der Unterhaltspflichtige nach einer Einkommensauskunft, bzw vom anderen Elternteil gemahnt wurde. Sprich, es muss schriftlich kommuniziert werden, dass dieser benötigt wird, dann kann er auch nachträglich eingeklagt werden. Bitte bei Gegenargumentation dieses auch Ausführen und begründen, danke.

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Selbstverständlich darf dir dein Ex rückwirkend für zwei Jahre den Unterhalt bezahlen. Von rechtlicher Seite aus sehe ich da keine Bedenken. Wieso sollte es auch verboten sein, Geld zu bekommen?

Steuerrechtlich passiert auch nichts. Der Kindesvater kann den Unterhalt nicht absetzen und du selbst hast keine Einnahmen, sondern das Kind.

Woher ich das weiß:Berufserfahrung – Seit 2018 abgeschlosse Ausbildung zum Finanzwirt

Was soll daran Unrecht sein. Er kann dir Geld überweisen wie er lustig ist. Du musst es dem Amt ja nicht unter die Nase binden. Zur Not den Verwendungszweck anders nennen.