Unterhalt fürs Kind freiwillig Rückwirkend in Ordnung?
Mein Ex Partner hat die ersten zwei Jahre keinen Unterhalt gezahlt. War auch nicht nötig von meiner Seite aus. Nun würde er mir aber gerne von sich aus rückwirkend für diese zwei Jahre den Unterhalt zahlen. Ist das rechtens? Würde das steuerliche Probleme geben?
Vielleicht kennt sich ja hier jemand damit aus?
Geht es um Kindesunterhalt oder um Trennungsunterhalt für dich?
Kindesunterhalt
7 Antworten
Das ist ok. Du scheinst aber generell da zu misstrauen. Ich kenne Eure Geschichte und Deine Beweggründe nicht, aber jetzt scheint er ja Verantwortung übernehmen zu wollen und am Start zu sein. Ich würde das generell einmal klären für die Zukunft. Denn das läuft ja bis zum 18. bzw 25. Lebensjahr. Unterhalt geht immer vor. Und wenn es Dir finanziell gut geht kannst Du das Geld ja in die Spardose Deines Kindes tun und später überreichen. Der Unterhalt wird nach der Düsseldorfer Tabelle berechnet und wichtig dabei ist, er steigt mit dem Alter des Kindes an.
Rechtlich vollkommen in Ordnung. Der KV sollte den Unterhalt auch besser zahlen, da er sonst so stark in den Verzug kommen könnte, dass er es nicht mehr zahlen kann. Er ist nämlich zum Unterhalt verpflichtet, egal ob du es gerade brauchst oder nicht, und dieser kann nachträglich eingeklagt werden.
Nein ist es nicht. Der Kindesunterhalt ist zu zahlen unabhängig vom Einkommen der Mutter. Ebenso verjähren die Unterhaltsansprüche nicht, außer nach dem 18. Lebensjahr des Kindes. Dann würden sie nach drei Jahren verjähren.
Doch ist es. Kindesunterhalt kann grundsätzlich nicht nachträglich gefordert werden.
Hab nochmal etwas recherchiert.. Kindesunterhalt verjährt grundsätzlich nicht, bzw es gelten die drei Jahre nach erreichen des 18. Lebensjahrs. Voraussetzung ihn rückwirkend einzufordern ist, dass der Unterhaltspflichtige nach einer Einkommensauskunft, bzw vom anderen Elternteil gemahnt wurde. Sprich, es muss schriftlich kommuniziert werden, dass dieser benötigt wird, dann kann er auch nachträglich eingeklagt werden. Bitte bei Gegenargumentation dieses auch Ausführen und begründen, danke.
Selbstverständlich darf dir dein Ex rückwirkend für zwei Jahre den Unterhalt bezahlen. Von rechtlicher Seite aus sehe ich da keine Bedenken. Wieso sollte es auch verboten sein, Geld zu bekommen?
Steuerrechtlich passiert auch nichts. Der Kindesvater kann den Unterhalt nicht absetzen und du selbst hast keine Einnahmen, sondern das Kind.
Kläre das mit deinem Anwalt.
Was soll daran Unrecht sein. Er kann dir Geld überweisen wie er lustig ist. Du musst es dem Amt ja nicht unter die Nase binden. Zur Not den Verwendungszweck anders nennen.
Das ist grundsätzlich falsch.