Rücktritt von Kaufvertrag wegen langer Lieferzeit?
Ich habe vor gut 2 Wochen etwas privat über ein Verkaufsportal verkauft. Vor dem kauf wurde kein konkreter Zeitpunkt genannt, an welchen das Paket verschickt werden sollte, weswegen ich mir etwas Zeitgelassen hab. Außerdem gab es dann auch noch ein paar Schwierigkeiten, wegen miserabler Öffnungszeiten der Paketannahmestelle, weswegen das Paket erst heute (knapp 2 Wochen später verschickt/abgegeben wurde).
Jedoch wurde der Status der Sendung online noch nicht aktualisiert, weswegen die Käuferin davon ausgeht, dass ich das Paket immer noch nicht abgegeben hab und möchte ihr Geld zurückhaben.
Ich hab ihr den Einlieferbeleg geschickt und ihr angeboten einen kleinen Teil des von ihr gezahlten Betrages zurückzuerstatten als Wiedergutmachung.
Kann sie dennoch darauf bestehen, dass sie ihr Geld zurückbekommt? Wäre halt jetzt schlecht weil das Paket bereits bei der Post ist.
3 Antworten
Du bist im privaten Umfeld unterwegs. Deine Faulheit hat Dich in diese Situation gebracht, Schuld hast Du, schiebe es nicht auf Öffnungszeiten, die kennst Du vorher.
Du hast das Geld, sie bald die Ware, wenn sie nicht zum Rechtsanwalt geht, ist das Thema bald erledigt.
Viele der Portale verlangen ein umgehendes verschicken der Ware.
Das ist keine Plattform wie Ebay oder etwas dergleichen und auch nicht direkt für den Verkauf vorgesehen.
Was wäre da denn rechtlich drinnen?
Nein, sie kann nicht einseitig zurücktreten. Sie müsste dir eine angemessene Frist zur Lieferung setzen und diese müsste verstreichen, dann erst könnte sie zurücktreten.
Ist egal, ist nicht Teil des Kaufvertrages.
Aber am besten machst du das gar nicht oder deklarierst das klar als lediglich erwarteten Termin.
eigentlich steht sogar bei den Meisten Portalen das dass Packet umgehend zu versenden ist.. Über "Öffnungszeiten" der Post ist sorry eine faule ausrede und hier hat es fast 2 wochen gedauert.
Ich währe hier auch sehr sauer, die meisten verschicken das sogar noch am gleichen tag bei eBay.. so das mein Paket fast immer nach 2 Tagen da ist.
Wie sieht das aus, wenn ich als Verkäufer einen Tag nenne, den ich jedoch dann nicht einhalten kann?