Rückgaberecht Hund?

10 Antworten

Ihr könnt die Rücknahme verweigern.

Was nicht besonders tierfreundlich ist.

Warum habt ihr das Tier nicht im Tierheim abgegeben? Dort schaut man genauer hin, wem man das Tier gibt.

Niemand muss dem Hund zurück nehmen und die Drohungen sind leeres Geblubber. Ich würde die Leute eher anzeigen, wenn sie weiter sinnlose und kindische Drohgebärden zeigen. Rate denen, den Hund im Tierheim abzugeben.

nein, rechtlich müsst ihr den Hund nicht zurücknehmen, auch ein mündlicher Kaufvertrag ist bindend.

Aber du hast ja tatsächlich ein riesengroßes Verantwortungsgefühl!! Der arme arme Hund! Erst wird er nicht oder völlig falsch erzogen und gehalten und wenn er sich dann zu einen massiven Problemhund entwickelt hat, dann wird er an den ersten besten vertickt.

Wie verantwortungsvoll ihr bei der Vermittlung vorgegangen seid, ergibt sich ja auch der geschilderten Problematik. Und jetzt wollt ihr den Hund noch nicht mal zurücknehmen. Klar, dann müsst ihr ja auch das Geld wieder zurückgeben und habt den ungeliebten Problemhund wieder an der Backe.

Furchtbar!!

Ihr solltet den Hund zurück nehmen. Wer weiß wo er sonst landet.

Ich müsst nicht aber wenn ihr es nicht tut, ist euch der Hund anscheinend egal.


Shaklin666 
Fragesteller
 12.05.2021, 16:01

Der Hund ist uns nicht egal.

Wir haben ihn aus einer Misshandlung und wollten ihr von Anfang an nicht behalten, sondern an liebevolle Menschen weitervermitteln, weshalb wir auch Wochen gesucht haben und uns nach den richtigen Leuten umgesehen haben.

Wenn sie den Hund nicht halten können, werden wir ihn dem Tierschutz übergeben, das ist das beste für ihn.

Mich interessierte nur ob wir unnötigerweise jetzt eine Anzeige bekommen.

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dsupper  12.05.2021, 16:30
@Shaklin666

Das mit den "richtigen Leuten" hat dann ja wunderbar geklappt!!

WARUM übergibt man so einen Hund nicht direkt dem Tierschutz? Die wissen wenigstens mit solchen Hunden umzugehen.

Wie kommt man denn an einen Hund "aus einer Misshandlung"?? In der Regel werden solche Menschen angezeigt und ihnen dann von Amts wegen der Hund weggenommen. Und der wird erst wieder vermittelt, wenn er ausreichend resozialisiert ist .....

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Rubyyy0  12.05.2021, 17:12
@Shaklin666

Nein ihr habt euch wie man sieht wohl nicht nach den richtigen Menschen umgesehen.

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Kaufvertrag ist Kaufvertrag. Zurücknehmen müsst ihr das Tier nicht.

Allerdings wundert mich, dass ihr den Hund an unbekannte Vermittelt, anstatt ihn in ein Tierheim zu geben. Ihr wusstet doch, worauf ihr euch einlasst... Und mal davon abgesehen, der Hund ist erst wenige Tage bei euch, natürlich ist er verunsichert, ängstlich und agressiv.

Ihr wolltet den "armen misshandelten Hund" retten. Jetzt kümmert euch, nehmt den Hund zurück und wendet euch an ein Tierheim oder an Rasse-in-Not und überlasst das Tier Leuten, die Ahnung haben.

Woher ich das weiß:eigene Erfahrung – Seit 20 Jahren im Bereich Rettungshunde tätig und Tierhalter