Rückgabe Klassenarbeit?

2 Antworten

Ja, alternativ steht es dir natürlich frei, die Klassenarbeit zu wiederholen. Jedoch wird diese nicht identisch mit der ersten sein.

DIE Frage würde ich mal direkt beim Schulamt (telefonisch) stellen!

Ich persönlich denke, dass die Arbeit vorliegen muss, schon wegen der Nachweisbarkeit, warum diese und keine andere Note vergeben wurde.

Der lehrer wird die Arbeit (mit geänderter Aufgabenstellung) nachschreiben lassen müssen.