Reichskriegsflagge verboten Gesetzeswidrig?

8 Antworten

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Die gepostete Flagge ist die Reichskriegsflagge 1903–1919 (de facto bis 1921 in Gebrauch) und damit die des Kaiserreichs.

Diese ist nicht verboten und könnte auch grundsätzlich nicht beschlagnahmt werden; dennoch gibt es in einigen Bundesländern eine entsprechende Regelung, daß diese polizeilich beschlagnahmt werden kann, wenn die öffentliche Sicherheit und Ordnung gefährdet ist; meist wird die Flagge aber rechtswidrig beschlagnahmt.


Diese Maßnahme begründet sich allerdings nicht aus der Flagge als solche, sondern wird lediglich damit begründet,daß sie als “Kampfsymbol” militärischen Ursprungs vornehmlich von nationalistisch und rassistisch gesinnten, von zu Gewalt bereiten Gruppierungen in derÖffentlichkeit missbraucht wird.

Die eigentlich erlaubte Flagge wurde also sozusagen von den Nazis okkupiert - das würde konsequenterweise aber auch bedeuten, daß man alles mögliche verbieten müsste, was die Rechten an Symbolik verwenden aber ansonsten völlig unverdächtig ist - das führt zu so absurden Dingen, daß die Zahl 88 schon geächtet ist (steht für "HH" = 8. Buchstabe des Alphabets --> Hitlergruß) - Personen, deren Autonummer 88 ist oder Sportler mit der Rückennummer 88 werden schon in die rechte Ecke gerückt - wenn nun alle Nazis ein klassisches Gummibärchen als Symbol ihrer rechten Gesinnung verwenden würden, müßte man die Gummibärchen verbieten...

Die kaiserliche Flagge ist nicht verboten. Die juristische Grundlage für verbotene Symbole und Flaggen findest du im Paragraphen 86 StGB.

es ist auch verboten ne deutsche Fahne mit nem Adler zu verwenden

das ist ne Bundesdienstflagge und nur den Behoerden zur Verwendung zugelassen

§ 86a StGB:

"Mit Freiheitsstrafe bis zu drei Jahren oder mit Geldstrafe wird bestraft, wer

1. im Inland Kennzeichen einer der in § 86 Abs. 1 Nr. 1, 2 und 4 bezeichneten Parteien oder Vereinigungen verbreitet oder öffentlich, in einer Versammlung oder in von ihm verbreiteten Schriften (§ 11 Abs. 3) verwendet oder

2. Gegenstände, die derartige Kennzeichen darstellen oder enthalten, zur Verbreitung oder Verwendung im Inland oder Ausland in der in Nummer 1 bezeichneten Art und Weise herstellt, vorrätig hält, einführt oder ausführt."

Die Reichskriegsflagge ist in dieser Beziehung ein Grenzfall. Der Verfassungsschutz Brandenburg listet sie auf als "nicht strafbar", ihr Darstellen kann jedoch teilweise als Ordnungswidrigkeit beurteilt werden, dann sind die Umstände des Einzelfalles zu beachten.

Hier der Link zum Dokument des Verfassungsschutzes (leider verzichtet der Verfassungsschutz in dieser Übersicht auf Rechtssprechungs-Urteile, nur diese würden eine wirkliche Klarheit verschaffen):

http://www.verfassungsschutz.brandenburg.de/sixcms/media.php/4055/verbotene_kennzeichen_rechtsextremistischer_organisationen.pdf

SupendedCathal  06.02.2016, 21:59

Cool. Danke dass du den Gesetzestext hier herein kopiert hast. Oder hast du den abgetippt?

Aber was ist denn nun deine aussage?

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Friedel1848  06.02.2016, 22:06
@SupendedCathal

Steht doch darunter. Die Recihskriegsflagge zählt laut Verfassungsschutz nicht zu den dort aufgelisteten Zeichen. Allerdings ist sie ein Grenzfall, denn wegen des Tragens / Zeigens von ihr sind auch schon Leute zu Bußgeldern verurteilt worden wegen § 118 OwiG ("grob ungehörige Handlung"). Dann muss zum bloßen Zeigen aber eigentlich noch etwas dazu kommen, was die Sache erst zu dieser grob ungehörigen Handlung macht.

Dir kann aber auch die Fahne von der Polizei oder den Ordnungsbehörden abgenommen werden. Und wenn du dir beim Zeigen dieser Fahne etwas anderes z.B. fremdenfeindliches Leisten solltest, kannst du auch wegen Volksverhetzung (§ 130 StGB) dran sein; dann würde diese Fahne jedenfalls ein Indiz für die Erfüllung dieses Straftatbestandes sein.

Blödes Beispiel: Wenn du zum Beispiel diese Fahne mit dir rumträgst und dir dann ein Ausländer begegnet und du laut "Ausländer raus" brüllst, was noch andere Leute hören, dann könnte dir diese Fahne zum Verhängnis werden.

Klar, du machst sowas nicht, aber gerade jetzt in Zeiten mit zig Flüchtlingen in Deutschland und reihenweise bekloppten Rechter Fanatiker ist es vielleicht eher unangebracht, solche Fahnen (so schön sie auch sein mögen) zu verwenden - auch in Bezug auf eventuell überreagierende Behörden.

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In Deutschland ist nur Kriegsflagge des Dritten Reiches mit Hakenkreuz verboten. Die Kriegsflagge ohne kann von der Polizei beschlagnahmt werden, wenndie Öffentliche Ordnung gefährdet ist.#

In jedem Fall stellst du dich mit der Flagge in eine Ecke, in der du vielleicht nicht stehen willst. Liegt an der historischen Dummheit der Deutschen. Sei dir dessen bewusst.

Versuchs doch mit der Preussenfahne oder - mein Liebling - die Regimentsfahne des 1. Garderegiments. Kennt keiner, steht aber auch für ein streitlustiges Preussentum.

misteryannick 
Fragesteller
 06.02.2016, 22:48

ok xD klingt nach nen guten Vorschlag ^^

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