Die Flagge des deutschen Kaiserreichs soll verboten werden. Wie findet ihr das?
Sie ist die Flagge des zweiten deutschen Reiches. Leider ist sie durch die Nutzung einiger weniger etwas in Verruf geraten. Aber was kann das altehrwürdige deutsche Kaiserreich dafür?!
https://www.derstandard.de/story/2000127404548/reichsflagge-soll-in-deutschland-verboten-werden
(Ich habe gehört, dass sie seit heute sogar verboten ist. Finde aber keine Quellen, die dies bestätigen können.)
Das Ergebnis basiert auf 28 Abstimmungen
7 Antworten
Dann nehmen sie Deutschlandfahnen. Und dann? Das Objekt dient doch nur als Symbol. Die "Szene" kann den Inhalt schnell auf ein beliebiges neues Objekt übertragen. Das dann auch verbieten?
Man kann nicht nur an Symptomen rumdoktorn. Man muss mit allen Menschen reden und auf ihre Sorgen und Nöte eingehen. Dann erledigt sich ein Großteil von ganz allein.
Schon als Reichsflagge ist sie grundsätzlich ein monarchistisches und damit antirepublikanisches und auch latent demokratiefeindliches Symbol.
Da sie zuletzt vermehrt von rechtsextremistischen Gruppen als Symbol und Ersatz für die verbotene Hakenkreuzfahne genutzt wurde, trifft das letztlich auch nur entsprechende rechtsextremistische Verwender. :-)
Ansonsten ist das Verbot noch nicht wirksam.
Gut ist es allemal.
Selbstverständlich, man sollte diese Tatsache in seiner Überschwänglichkeit, sie zu verbieten, nur nicht außer acht lassen. Die Hakenkreuzflagge zu verbieten war völlig richtig. Ob der Vergleich glücklich gewählt ist, ist diskutabel. Bei der Reichsflagge habe, ich zumindest, noch Skrupel sie pauschal zu verbannen.
Kann man vielleicht beantragen, wird sich so aber nicht durchsetzen lassen, jedenfalls nicht explizit für diese Flagge, weil es sich dabei um kein dezidiert nationalsozialistisches Symbol handelt.
Wenn man aber etwas verbieten wollte, das nicht spezifisch nationalsozialistisch ist und auch nicht in dem Sinne verfassungsfeindlich, weil es sich um ein vorkonstitutionelles Symbol handelt, dann müsste dafür erstmal eine völlig neue Gesetzeskategorie geschaffen werden.
Dann aber, hätte man mit Verbieten reichlich zu tun und müsste konsequenter Weise etwa auch die Nationalflagge der DDR (nicht dass ich die vermissen würde) und anderes verbieten.
"X wird von den falschen Leuten Y benutzt", ist kein Argument. In einem Rechtsstaat braucht ein Verbot ein Gesetz und für dieses gibt es keines. Es läuft damit der Freiheit der Meinungsäusserung zuwider, die Verfassungsrang hat.
Wird am Ende eine Klatsche, wenn Nazis vor das Verfassungsgericht ziehen und damit die Regierung peinlich dastehen lassen.
Übrigens dein eigener Artikel nimmt es schon vorweg:
"Das Verwaltungsgericht wies daraufhin das Verbot des Senators zurück, das Oberverwaltungsgericht (OVG) bestätigte die Entscheidung. Die Argumentation: Das Zeigen der Fahnen sei "nicht ohne das Hinzutreten weiterer Umstände strafbar". Die Meinungsfreiheit könne nicht unter den Vorbehalt der öffentlichen Ordnung gestellt werden."
hier steht um was es geht und die Rechtslage:
https://de.wikipedia.org/wiki/Reichskriegsflagge
du darfst sie besitzen und deinen Garten damit schmücken.
Aber wer auf Veranstaltungen damit rumläuft, der nutzt das als Erkennungszeichen verfassungsfeindlicher, rechtsradikaler Organisationen, und wird Bekanntschaft mit der Polizei machen. Richtig finde ich, wie in Bremen, das grundsätzlich zu verbieten in der Öffentlichkeit.
Erlaubt ist, auch mit Hakenkreuz, das Besitzten und Sammeln "zeitgeschichtler Dokumente und Artefakte" .. ich kenne das als Münzsammler, niemand verbieter Münzen oder Briefmarken von 1933-45 zu sammeln, zu kaufen oder zu verkaufen.
Da hast du sicher recht. Sie ist aber auch deutsche Geschichte.