Rechtsfrage vom Auto fast überfahren worden?


07.02.2022, 14:39

Die Straße war direkt in einem Wohngebiet. In der Straße aus der er kam ist nebenbei auch ein Kindergarten. Also wir reden hier nicht von Bundesstraße im wald sondern von einem Kleinstadt Wohngebiet.

7 Antworten

Vom Fragesteller als hilfreich ausgezeichnet

Es sind viele Idioten unterwegs da draußen auf der Straße, das wirst du später in Zukunft wenn du selbst mal fährst, ganz besonders deutlich merken - Vorraugesetzt, du wirst nicht selbst einer dieser Vollblutidioten

Im Zweifel immer das Kennzeichen aufschreiben und zu Blaulichtmenschen

Vermutlich wird jedoch nicht viel passieren, da niemand von euch über den Haufen gedriftet wurde

Der Dreckwichser bleibt also - Zumindest bei dieser Situation - Wohl unversehrt

Wenn er mal ein Kiddi beim Kindergorden erfasst, wird er vllt. von einem sehr wütenden Daddy gejagt, der die Gelegenheit inbrünstig nutzen will, um den Frust der letzten 25 Jahre zu entladen

Und haltet euch selbst an die Regeln für Fußgänger, so wäre euch auch einen Schreck erspart geblieben

Was habt ihr denn auf der Fahrbahn zu suchen? Sind da keine Fussgängerwege?

Bei der fahrlässigen Körperverletzung gibt es keinen Versuch, der strafbar wäre.

Versuchter Totschlag oder Mordversuch ist noch viel abwegiger, dafür hätte er es gezielt auf euch abgesehen haben müssen.

Alle anderen Vorwürfe, wie z.B. nicht angepasste Geschwindigkeit, würden nur in ein geringes Bussgeld münden, wenn überhaupt.

Abhaken unter Lebenserfahrung.

Jessy846 
Fragesteller
 07.02.2022, 18:20

Okay, schade. Aber danke

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Nichts zu machen. Die Straße ist nicht für Fußgänger

da er euch nicht getroffen hat ist ja nichts passiert, es ist keiner zu Schaden gekommen. Wenn etwas passiert wäre könnten wir die Rechtslage klären.

Man muß immer so fahren, dass man sein Auto innerhalb der Sichtweite zum Stehen bringen kann. Das war hier wohl nicht der Fall.

Inwiefern durftet ihr auf der Strasse nicht gehen? War das eine Bundesstrasse oder eine Autobahn?

Woher ich das weiß:eigene Erfahrung
Jessy846 
Fragesteller
 07.02.2022, 14:35

Nein es war direkt in einer Wohngebiet. In der Straße aus der er kam ist nebenbei auch ein Kindergarten.

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ronnyarmin  07.02.2022, 15:28
@Jessy846

Wieso durfte man sich nicht als Fußgänger auf der Strasse aufhalten?

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Jessy846 
Fragesteller
 07.02.2022, 15:34
@ronnyarmin

Weil Bürgersteige vorhanden waren glaube ich

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ronnyarmin  07.02.2022, 15:37
@Jessy846

Auch dann darf man auf der Strasse gehen.

Aber egal. Er ist zu schnell gefahren. Nur: Was willst du machen, wenn nichts passiert ist?

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Aliha  07.02.2022, 18:14
@ronnyarmin
(1) Wer zu Fuß geht, muss die Gehwege benutzen. Auf der Fahrbahn darf nur gegangen werden, wenn die Straße weder einen Gehweg noch einen Seitenstreifen hat. 

§ 25 StVO

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