Real verweigert Reparatur bei 3 Tage alten Fahrrad?
Hallöle Meine Schwester hat sich am Freitag ein MTB bei Real gekauft. Von Anfang an war ein deutliches knacken beim treten zu hören, je höher der Gang, desto mehr hör- und spürbar. Die Gangschaltung lässt sich ebenfalls nicht richtig justieren. Check bei einem Fahrradhändler heute ergab, Tretlager kaputt sowie Gangschaltung defekt, so wie wir es vermuteten.
Ein Mitarbeiter bei Real ist mit dem Fahrrad probe gefahren. Er gibt an, es sei kein knacken zu hören und die Gangschaltung wäre vollkommen okay. Die Aussagen des seriösen Fahrradhändlers stellt er als Versuch dar, mit fremd gekauften Fahrrädern Geld verdienen zu wollen. Nachdem wir darauf bestanden, dass es sehr wohl knackt beim fahren und wir ja nicht ohne Grund einen Check haben durchführen lassen, wurde der Herr Mitarbeiter etwas lauter und verlangte von uns, sofort dieses knacken zu belegen. Er habe 30 Jahre Erfahrung und dieses Fahrrad sei frei von jeglichen Mängeln - ergo kein Bedarf für eine Reparatur. Können wir darauf bestehen, dass es zur Reparatur angenommen wird? Bzw. wie können wir dies erfolgreich verlangen?
7 Antworten
Ja sicher, besteht darauf.
Ich weiß nicht ob auf diesem Bike noch Garantie drauf ist... aber wenn ja könnt ihr es sofort zurück geben und bitte bitte nie wieder ein Fahrrad aus einem Supermarkt oder Baumarkt kaufen!!! Die sind alle Totaler Schrott!!!
Andere Möglichkeit wäre das ihr das Fahrrad zum Supermarkt mitnehmt und einen anderen Verkäufer den Kassen beleg zeigt das ihr das Fahrrad auch von da gekauft habt, und ihn dann das knacken zeigen und auf Reparatur setzen.
Viel Glück dabei!!
Da 3 Tage alt, sicherlich Garantie. Ist eine Fahrradmarke die auch Fahrradhändler verkaufen.
Kommt darauf an, ob das jetzt so ein billig Teil für 80€ war oder ein " normales" für etwa 1000€
Ich würde niemals ein Fahrrad bei Real kaufen. Finde die Aussage lustig, er habe 30 Jahre lang Erfahrung. Der arbeitet nur blöderweise in einem Supermarkt und nicht in einem Fahrradgeschäft.
Ihr müsstet belegen, dass der Mangel bereits bei Gefahrenübergang (also beim Kauf) vorlag. Dann könntet ihr Nachbesserung oder Minderung des Preises verlangen oder - was wohl eure Absicht ist - nach §323 BGB zurücktreten vom Kaufvertrag. Dafür müsstet ihr eine Frist zur Nachbesserung setzen und dann eine Rücktrittserklärung einreichen.
Ihr könntet natürlich auch einen Anwalt einschalten und einen Fahrradhändler als Gutachter auftreten lassen (der bezeugt, dass das defekte Tretlager schon beim Kauf vorhanden gewesen sein muss und dass es wirklich kaputt ist).
Ein gerichtliches Verfahren oder die Einschaltung eines Anwalts ist aber wohl nicht sinnvoll, weil so ein MTB vom Real recht billig ist.
Fahrt nochmal hin (vielleicht ist dort ein freundlicherer Real Mitarbeiter) und droht notfalls vielleicht mit den entsprechenden Paragrafen des BGB (Sachmangel §434, Nachbesserung §439, Minderung §441, Gefahrenübergang §446, ohne Kenntnis des Käufers §442, Rücktritt §323). So grob.
Vielen Dank für die Antwort. Wir wollen nicht unbedingt eine Rückgabe, eine Reparatur wäre auch vollkommen okay.
"Ihr müsstet belegen, dass der Mangel bereits bei Gefahrenübergang (also beim Kauf) vorlag."
Berichtige mich, aber meines Wissens tritt die Beweislastumkehr erst nach 6 Monaten ein. In den ersten 6 Monaten muss der Verkäufer nachweisen, dass ein Mangel nicht schon bei der Gefahrenübergabe vorlag. Da das Fahrrad am Freitag gelauft wurde ist es weit von der Frist entfernt.
Ich würde schon ein Rad bei real kaufen. Die haben manchmal ganz gute Angebote. Ich würde nur niemandem empfehlen, ein Rad dort zu kaufen, der keine eigene Fahrradwerkstatt hat.
Hier haben wir anscheinend ein Wahrnehmungsproblem. Ich weiß aus Erfahrung, dass ungeschulte Leute tatsächlich ein Rad nach einer Probefahrt nicht beurteilen können. Fährt oder fährt nicht, mehr können viele nicht unterscheiden.
Die Probleme mit den Lagern kenne ich bei real. Das liegt an einer fachunkundigen Endmontage. Auch die Schaltung wird nicht wirklich kaputt sein, lediglich schlampig zusammengebaut.
Meine Empfehlung: Der Ärger lohnt nicht. Lieber noch mal ein paar Euro investieren. Ein Fachmann soll sich das Rad vornehmen. Wenn noch nicht richtig mit gefahren wurde, kriegt der das ohne weitere Ersatzteile in Ordnung.
Ihr müsstet belegen, dass der Mangel bereits bei Gefahrenübergang (also beim Kauf) vorlag
Beweiskraftumkehr erst nach einem halben Jahr.
man geht so wie beschrieben, der Laden hat eine Nachbesserungspflicht der Fehler lag bereits bei Kauf vor.
ja, aber er kackt euch dann einen
du wirst wohl einen anwalt nehmen müssen
deshalb kauft man keine räder bei real
es ist btw auch beschissen, wenn es heile ist
es ist dann halt in 6 monaten kaputt
Wohl Erfahrungssache, mein Real Bike hab ich seit 5 Jahren und alles okay ausser üblicher Verschleiss
ja, passiert auch mal, dann ist es einfach nur so beschissen
die räder haben die schlechtesten komponenten, die du kaufen kannst
deshalb sind sie natürlich auch billig
Das meiner Schwester hat 400 gekostet, Shimano Nabenschaltung etc. Würde dass nicht als billig/schlechte Komponenten bezeichnen. Der seriöse Fahrradhändler bietet das exakt gleiche Modell an für 100 Euro mehr
shimano macht auch billigdreck
altus zb
und 500€ ist das einstiegsrad beim fahrradhändler, das ist gar nichts gutes
das ist ok, zum rumfahren, aber gut ist anderes
gut kostet so 1000€
dann steht da shimano deore dran und auf den bremsen auch shimano oder magura und nicht promax
Es war 100 Euro runtergesetzt ;) Es hat Shimano Deore Gangschaltung ;) Lassen wir das, zumal sich eine 17jährige nicht so unbedingt ein 1000 Euro Fahrrad leisten kann ;) Und ist auch nicht Bestandteil meiner Frage. Trotzdem Danke für deine Antworten :)
Der Verkäufer verneint aber die Annahme. Wie kann man da eine Annahme durchsetzen?