Rasenmäher in der Straßenbahn?

11 Antworten

Die BVG ist keine Spedition.

Gepäck darf man mitführen, aber ein Rasenmäher dürfte wohl kaum als "Gepäck" gelten.

das ist nicht gern gesehen, aber die können es auch nicht wirklich verbieten, sofern die Bahn recht leer ist

Nein,darf man nicht

Nein, Rasenmähen in der Strab ist verboten !