Radlader mit A1 Führerschein?

4 Antworten

Hi,

Ich wollte fragen ob das stimmt

Natürlich nicht - der Führerschein Klasse A1 ist ein reiner Motorradführerschein, warum sollte man damit Radlader fahren dürfen?

Die FeV sagt zur Klasse A1 (https://www.gesetze-im-internet.de/fev_2010/__6.html):

Krafträder (auch mit Beiwagen) mit einem Hubraum von bis zu 125 cm 3, einer Motorleistung von nicht mehr als 11 kW, bei denen das Verhältnis der Leistung zum Gewicht 0,1 kW/kg nicht übersteigt,
dreirädrige Kraftfahrzeuge mit symmetrisch angeordneten Rädern und einem Hubraum von mehr als 50 cm 3 bei Verbrennungsmotoren oder einer bauartbedingten Höchstgeschwindigkeit von mehr als 45 km/h und mit einer Leistung von bis zu 15 kW.

Das ist ein Radlader in keinem Fall - also: geht nicht.

Wer einen Radlader im öffentlichen Straßenverkehr fahren will, braucht - je nach Zweck und zGG - die Führerscheinklassen L oder B oder C1 oder C.

LG


wrx125 
Fragesteller
 11.04.2018, 21:15

Vielen Dank für deine Antwort

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NEIN mit dem Hilfsmofasschein A1 nur 2 und 3 Räder bis 11 bzw 15 KW .

A1_ Krafträder mit einem Hubraum von nicht mehr als 125 ccm und einer Nennleistung von nicht mehr als 11 kW, bei denen das Leistung/Leergewicht-Verhältnis 0,1 kW/kg nicht übersteigt, sowie dreirädrige Kraftfahrzeuge bis 15 kW.

Dann frage deinen Freund doch mal, was ein Motorrad mit einem Baufahrzeug / einer Baumaschine zu tun hat.

Natürlich stimmt das NICHT !!!

Viele Grüße

Michael

nach meiner erinnerung enthielt der alte vierer führerschein (ur-vorläufer des a1) auch traktoren bis 25 km/h, womöglich einschliesslich der baumaschinen.

heute benötigst du mit 16 die klasse l, wobei du a1 und m auf l erweitern können solltest:

http://www.heiko-roedel.de/fahrschule/klassel.html

annokrat