Produktion: Darf man Ausschuss wiederverwenden privat behalten?

2 Antworten

Der Ausschuss ist immer noch Eigentum der Firma. Einfach mitnehmen ist Diebstahl!

KaffeemitMilf 
Fragesteller
 11.02.2024, 15:40

Aber wie wird das buchhalterisch geführt? Der zählt doch nicht mehr zum Inventarwert, oder?

Also gibt es einen Unterschied zwischen Ausschuss wegschmeißen und Ausschuss wiederverwenden und wenn ja, welchen?

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bmke2012  11.02.2024, 15:45
@KaffeemitMilf

"Firmeneigentum" und "Inventarwert" sind zwei verschiedene Dinge!! Du wärst nicht der erste der fristlos gekündigt wird, weil er Firmeneigentum entwendet!

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KaffeemitMilf 
Fragesteller
 11.02.2024, 15:49
@bmke2012

Angenommen, man ist alleiniger Gesellschafter der Firma. Dürfte man den Ausschuss dann privat verwenden?

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bmke2012  11.02.2024, 15:54
@KaffeemitMilf

Ja, das geht, muss aber als Privatentnahme verbucht sein.

... und das warum, erkärt Dir gerne der Außenprüfer des Finanzamts

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KaffeemitMilf 
Fragesteller
 11.02.2024, 16:02
@bmke2012

Wie genau funktioniert das dann bei Ausschuss?

Also angenommen, man man findet im Müll etwas, was einem gefällt und man privat behalten will. Muss das dann erst wieder aufgenommen werden und dann als Privatentnahme ausgebucht?

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bmke2012  11.02.2024, 16:09
@KaffeemitMilf

Kommen wir zurück zum Thema Eigentum. Auch was im Müll liegt, ist immer noch Eigentum der Firma (auch wenn der Buchwert NULL ist). Das darfst Du erst mitnehmen, wenn Du die Erlaubnis dafür hast! Als GF kannst Du Dir natürlich selber die Erlaubnis geben.

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KaffeemitMilf 
Fragesteller
 11.02.2024, 16:33
@bmke2012
 Als GF kannst Du Dir natürlich selber die Erlaubnis geben.

Darauf wollte ich hinaus. Denn ist das nicht ein riesiges Steuerschlupfloch?

Wenn man die Ausschusskosten beispielsweise auf die Fertigungsgemeinkosten umlegt und damit Umsatzsteuern spart, die bei einer Sachentnahme ja anfallen würden?

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Ausschuß ist immer noch Rohstoff und eigentum der Fabrik.

Den Ausschuß mit nach Hause zu schleppen, ist somit Diebstahl

KaffeemitMilf 
Fragesteller
 11.02.2024, 15:41

Wenn man jetzt mal davon ausgeht, dass man alleiniger Gesellschafter der Firma ist. Mir geht es eher um den buchhalterischen Aspekt. Wie wird das erfasst, was mit dem Ausschuss passiert?

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Highlands  11.02.2024, 17:45
@KaffeemitMilf

Wenn der Ausschuss wertlos ist dann dürftest du ihn in dem Fall buchhalterisch mitnehmen. Wenn er noch einen Schrottwert hat dann ist es buchhalterisch eine "Privatentnahme"

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