Niederstewertprinzip?

1 Antwort

Es gibt einmal das (1.) gemilderte Niederstwertprinzip und das (2.) strenge Niederstwertprinzip.

1. Vermögensgegenstände des Anlagevermögens dürfen nur bei einer voraussichtlich dauernden Wertminderung abgeschrieben werden. Ist die Wertminderung nicht von Dauer, dann besteht ein Abschreibungsverbot (Ausnahme: Finanzanlagen).

Bsp.: Kauf eines Grundstücks (100.000€). Es wird plötzlich eine Autobahn in der Nähe des Grundstücks gebaut. Neue Bewertung des Grundstücks (80.000€) -> dauerhaft✓-> Wertminderung✓(von 100.000€ auf 80.000€)

Achtung: Es steht normalerweise in Aufgaben von der Schule, ob die Minderung dauerhaft oder vorübergehend ist. (eigentlich müsste man es nachweisen im Studium)

2. Vermögensgegenstände des Umlaufvermögens werden auf den niedrigeren Wert von Anschaffungs- bzw. Herstellungskosten und Marktwert abgeschrieben (unabhängig von der Dauer der Wertminderung).

Bsp.: Anschaffungskosten 100€, Buchwert 60€, Marktwert 40€ -> Wertminderung ✓(von 60€ auf 40€).

Ich hoffe ich konnte dir helfen. Falls du noch Fragen hast, kann ich die dir gerne beantworten.

Woher ich das weiß:Studium / Ausbildung