Produkte bestellen und weiterverkaufen?
Guten Tag,
Ich bin 17 Jahre alt und probiere aktuell mir etwas dazu zu verdienen.
Ich bin auf die Idee gekommen das ich so um die 10-20stück von einem günstigen Produkt auf Beispieweise Alibaba bestelle und anschließend auf Seiten wie eBay Kleinanzeigen es weiterverkaufen.
Meine Frage ist ganz einfach ob das legal ist, ob ich dabei ein Gewerbe anmelden muss was ich mit 17 natürlich etwas schwer machen kann und ob es eine wahrscheinlichkeit gibt von jemanden dafür verklagt zu werden da er sich Beispieweise daran verletzt.
Da ich höchstwahrscheinlich nicht über 450€ den Monat verdienen werde, werde ich es als privat Person und nicht als Unternehmer auf eBay Kleinanzeigen verkaufen. Ich habe zwar Mal gehört das wenn man als Unternehmer ein TÜV braucht was sehr teuer ist und das wenn man das nicht hatt sehr schnell um ein paar tausend verklagt werden kann, aber wie sieht es dann aus wenn man nur als Privatperson verkauft?
Ich danke schonmal im vorraus für alle Antworten 🙂.
5 Antworten
Das ist dann gewerbliches Handeln, und zwar ohne Wenn und Aber.
Du musst ein Gewerbe anmelden, sobald eine Gewinnerzielungsabsicht besteht und Du Dich nachhaltig betätigen willst.
Das ist beides bei Dir der Fall, und selbstverständlich musst Du die Einnahmen auch versteuern.
Und nein, die Höhe der Einnahmen spielt dabei überhaupt keine Rolle.
Klicken: Wann muss man ein Gewerbe anmelden?
Das hier gilt zwar in erster Linie für Verkäufe auf eBay, trifft aber auch in den meisten anderen Fällen zu:
Klicken: Ab wann handele ich gewerblich?
Klicken: Rechtliche Informationen für gewerbliche Verkäufer
Fundiertes (!) kaufmännisches Wissen (u.a. über Impressumspflicht, Widerrufsrecht, Wettbewerbsrecht, Sachmängelhaftung/ Gewährleistung, Produkthaftung, Produktsicherheitsgesetz, DSGVO, Verpackungsverordnung, Haftung, Steuern, Versicherungen, Krankenkasse etc.) Deinerseits setze ich mal voraus, bei eBay, bzw. eBay Kleinanzeigen ist natürlich auch ein gewerblicher Account obligatorisch.
Übrigens:
Ein fehlerhaftes Impressum kann Dich mal eben bis zu 50.000,00 € kosten.
Und ja, die Zahl der Nullen ist völlig korrekt:
Klicken: Alles zur Impressumspflicht
Fehlen Dir diese Kenntnisse, dann solltest Du unbedingt zuerst ein Existenzgründerseminar bei Deiner IHK besuchen, damit Du zumindest mal die kaufmännischen Grundlagen beherrschst, andernfalls wirst Du nämlich gnadenlos scheitern.
Klicken: Existenzgründerseminar
Als Minderjähriger brauchst Du für eine Gewerbeanmeldung das Einverständnis Deiner Erziehungsberechtigten und die des Familiengerichts.
Das Familiengericht prüft dabei sehr genau, ob Du die entsprechende Reife besitzt und über die notwendigen Fähigkeiten und Kenntnisse verfügst, um selbständig ein Gewerbe führen zu können.
Du musst außerdem einen Businessplan erstellen und vorlegen und auch Deine Schule wird um eine Stellungnahme gebeten.
Klicken: Gewerbeanmeldung für Minderjährige
Klicken: § 112 BGB - Selbständiger Betrieb eines Erwerbsgeschäfts
Und ich würd's nicht drauf ankommen lassen, die Finanzämter verfügen über eine Software mit ganz erstaunlichen Fähigkeiten...;-)
Klicken: Wann das Finanzamt bei Onlineverkäufen nachhakt
Internethandel ist ein Haifischbecken. Und Du bist nicht der Hai.
Gute Entscheidung. 👍
Trotzdem schadet es ja nichts, schon mal an einem Existenzgründerseminar teilzunehmen.
Das ist etwas anderes als eine geringfügige Tätigkeit.
In solch einem gewerblichen Handel muss man ein Gewerbe anmelden, inwieweit da ein Kleingewerbe reicht, kann ich dir nicht beantworten.
Es ist jedenfalls immer mit viel Zeitaufwand verbunden, ich würde dir empfehlen, erstmal einem normalen Nebenjob nachzugehen und später, wenn du nach der Schule Zeit hast, in Ruhe darüber nachzudenken und dich professionell damit zu beschäftigen.
Viele Droppshipping-Seiten gehen spätestens mit der zweiten Finanzamtmeldung und der geforderten Nachzahlung pleite.
Klar ist das legal, das nennt sich Handel. Machen alle Einzelhändler in Deutschland.
Ja, du musst ein Gewerbe anmelden. Dann kommen noch Dinge wie Umsatzsteuer, Produkthaftung, Gewährleistung, Verpackungsverordnung etc. dazu. und ob das ganze dann noch viel Spaß macht und Gewinn abwirft, sei mal dahingestellt...
Erstmal vielen Dank für die Antwort aber da ich 17 bin kann ich kaum ein Gewerbe anmelden und sobald ich ein Gewerbe anmelde muss ich mich auch darum kümmern das, dass Produkt TÜV getestet ist was ein sehr großer aufwand ist.
Meine Frage ist also ehr ob es auch ohne Gewerbe möglich ist, wenn ich es mit dem Verkaufen nicht übertreibe.
Die bisherigen Antworten waren doch eindeutig: Nein, es ist für Dich nicht möglich, ohne gegen gesetzliche Bestimmungen zu verstoßen. Waren einzukaufen und sie mit Gewinnerzielungsabsicht weiterzuverkaufen ist immer gewerblich und braucht daher eine Gewerbeanmeldung (und all die anderen Dinge)
Möglich klar, legal aber nicht.
Kannst es natürlich in kleinem Rahmen schwarz machen, darfst dich halt nicht erwischen lassen und da wird's tricky :D
Wenn du die AGB auf Kleinanzeigen Portal durchlesen würdest, dann wirst du merken, dass du auf jeden Fall gesperrt wirst, wenn du mehr als erlaubt für Privatpersonen verkaufst.
Auch das Finanztamt schaut sich im Internet um, wer betrügen will.
Suche dir in real einen Aushilfsjob, wo du ohne Probleme Geld verdienen kannst.
Du musst dafür ein Gewerbe anmelden, da Du damit aktiv Handel betreibst. Kann also auch nicht schlecht sein, sich bei der Industrie- und Handelskammer anzumelden ...
Ist aber mit 17 schon möglich! Die Einnahmen musst Du natürlich versteuern, usw. Hast also auch viel Papierkram, Finanzamtunterlagen, etc.
An und Verkauf ist Handel und Handel ist ein Gewerbe.
Okay danke, das war's dann glaube ich wohl mit meiner Idee selbstständig noch als Teenager zu werden😅😂