Brauche ich zum Fahrrad verkaufen ein Gewerbe?

4 Antworten

Ich bin 17 Jahre alt, und plane nicht besonders viel Gewinn zu machen.

Um als gewerblich handelnder Unternehmer eingestuft zu werden, reicht bereits die Absicht Gewinne zu machen!

Muss ich zwingend ein Gewerbe anmelden, oder kann ich das einfach so machen?

Das Problem ist, dass du deine Preise kalkulieren musst.

Ankaufspreis, Ersatzteile, Aufwand, usw. Am Ende soll natürlich auch etwas übrig bleiben. Schließlich willst du ja nicht drauf zahlen.

Ich möchte als "Ferienjob" günstige Fahrräder restaurieren und dann auf eBay Kleinanzeigen weiterverkaufen.

Günstige Fahrräder restaurieren zu wollen, ist eigentlich ein Widerspruch.

Wahrscheinlich meinst du, Fahrräder günstig ankaufen, instandsetzen und als überholtes Gebraucht-Fahrrad weiter verkaufen.

Verfügst du über praktische Kenntnisse, geeignetes Werkzeug und ein Standartsortiment an Ersatzteilen.

Was denkst du, wie viele Fahrräder du auf diese Weise während der Ferien, kaufen, flott machen und weiter verkaufen kannst?

Wenn du dich in den Ferien beschäftigen willst und und zwei, drei Räder reparieren und verkaufen willst, musst dir dir um ein Gewerbe natürlich keine großen Gedanken machen.

Wohnst du in einer etwas größeren Stadt?

Fundbüros versteigern unter anderem auch regelmäßig große Stückzahlen an Fahrrädern, die gefunden, aber dem Eigentümer nicht zugeordnet werden konnten.

Also dort kannst du auch wirklich gute Räder für verhältnismäßig kleines Geld bekommen.

Fahrrad geklaut - Versicherung hat bezahlt - Fall abgehakt.

Auf solchen Versteigerungen tummeln sich natürlich auch professionelle Händler. Die sollten dich jedoch nicht verunsichern und entmutigen.

Bei einem Händler kann man sich eigentlich immer auf zwei Dinge verlassen:

  1. Solange der Händler bietet ist sein kalkuliertes Limit noch nicht erreicht, sodass sich der Ankauf für ihn noch lohnt.
  2. Händler sind in der Regel keine Zocker. Sie kennen ihre Zahlen und wissen, wann der Verzicht das bessere Geschäft ist.

Private Bieter können immer höhere Gebote abgeben, als ein Gewerbetreibender. Vorausgesetzt er hat die Mittel. Privatleute brauchen keine Betriebskosten berücksichtigen, die den Gewinn natürlich ganz erheblich schmälern.

Natürlich sollte auch der private Käufer über etwas Basiswissen verfügen.

Mein Tipp:

Geh einfach mal zu so einer Versteigerung und sieh' es dir an.

Warum probierst du nicht einfach mal was aus. Vielleicht kommst du zu der Erkenntnis, dass es gar nicht so einfach ist, mit gebrauchten Rädern Geld zu verdienen.

Denn die Idee hast du garantiert nicht alleine.

Kauf von Ware, um Sie mit Gewinn weiter zu veräußern:

Kauft der Verkäufer Ware ein, um sie gezielt zu einem besseren Kaufpreis zu veräußern, so kann dies bereits Gewerblichkeit begründen (siehe LG Hanau, Urteil vom 28.09.2006 – 5 O 51/06).

Wer gilt beim Gebrauchtkauf als gewerblicher Händler?  

Damit sind nicht nur Händler gemeint, sondern jeder (auch Selbständige und Freiberufler), der die Sache, das er verkaufen will, seinem Betrieb oder seiner Firma zugeordnet hatte. Für Fahrräder dürfte das nur von geringer praktischer Bedeutung sein, beim Gebrauchtwagenkauf allerdings kann die sehr wichtig werden. Wer als gewerblicher Händler eine gebrauchte Ware an einem privaten Käufer veräußert, muss mindestens 1 Jahr für Sachmängel haften.

Weitere interessante Informationen zum Fahrrad-Business findest du hier:

https://www.fahrrad-recht.de/index.php?p=kauf&c=20

Viel Erfolg!

Es gibt den Begriff der Liebhaberei:

https://www.steuerberaten.de/tag/liebhaberei/

Abgesehen davon musst du keine Steuern zahlen, wenn du im Jahr weniger als ca. 9900€ verdienst. Siehe Grundtabelle Einkommensteuer.

Geochelone  06.03.2022, 00:13

Das beantwortet nicht die Frage nach der Gewerbeanmeldung.

0

Es muss ein Gewerbe angemeldet werden. Unter 18 Jahren geht das nur mit Einwilligung der Eltern und des Familiengerichtes.

Du beschreibst eine eindeutig gewerbliche Tätigkeit. Also müßte eine Gewerbeanmeldung her.

Du wirst aber doch nicht wirklich wollen, daß Du als Jugendlicher ein Gewerbe anmeldest (mit dem Einverständnis Deiner Eltern) und dann für alles, was Du im Rahmen der Tätigkeit verkehrt machst, haftest, oder?