Im Laden kaufen und privat weiterverkaufen?

8 Antworten

Da fallen noch Gebühren und Porto an. Da bleibt für dich nichts mehr über.

So einfach findet man auch keinen Käufer.

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Gewerbe anmelden und Sachmängelhaftung kannst als Gewerbetreibender auch nicht ausschließen.

Dich als Privatperson ausgeben darfst du dich nicht, weil du gewerblich handelst.

Woher ich das weiß:eigene Erfahrung

Wenn du die Produkte erworben hast, sie also in dein Eigentum gem. § 929 BGB übergegangen sind, hast du grundsätzlich das Recht, diese weiterzuverkaufen. 

Wenn allerdings die Produkte zu dem Zwecke gekauft werden, sie gewinnbringend weiterzuverkaufen, handelt es sich um ein Gewerbe, das nach § 14 GewO einer Anzeige bedarf.

Und es gibt durchaus Käufer, die nicht ganz so blöd sind.

Merkmal für Gewerbe:

  • Es ist auf DAUER angelegt
  • Mit dem Zweck Gewinn zu erwirtschaften
  • Es wird Werbung gemacht

Wenn du einmal im Jahr 2 Handtaschen weiterverkauft danach kräht kein Hahn, und das Finanzamt hat auch keine Lust auf Hobbyunternehmen. Sowas wird dann einfach unter sonstige Einnahmen verbucht.