Probleme bei der Ein-Ausreise nach Hurghada?
Hey, ich habe heute einen Hinflug über Easyjet von Berlin nach hurghada gebucht... Jetzt wollte ich mit der Correndon Airline zurück aber dann kommt diese Information...
Warnung bei Charterflügen nach Ägypten gemäß den ECAA-Vorschriften::
Das Ticket, das Sie buchen möchten, betrifft einen Charterflug! Wenn ein Passagier ägyptischer Staatsbürger ist, ist die Reise mit einem Charterflug verboten. Um per Charterflug zu reisen, sollte die betreffende Person bei einer Fluggesellschaft oder einem Touristikunternehmen angestellt sein, einen gültigen Personalausweis mitführen und mit einem Freiticket reisen.
Passagiere ohne ägyptische Staatsbürgerschaft, die mit dem Charterflug ankommen, sollten wieder mit einem Charterflug zurückkehren. Wenn die Ankunft mit dem Linienflug erfolgt, sollte der Abflug mit dem Linienflug erfolgen.
Passagiere ohne ägyptische Staatsbürgerschaft sind verpflichtet, am gleichen Flughafen zu landen und zu starten.
Passagiere ohne ägyptische Staatsbürgerschaft müssen ein Rückflugticket vorlegen.
Was denkt ihr gibt es da Probleme oder kann ich einfach buchen? Ist ja beides vom selben Flughafen... Ich hab schon bei den Airlines nachgefragt keiner konnte mir eine Auskunft geben.
4 Antworten
Wenn du dich nicht länger als 84 Tage in Ägypten aufgehalten hast und du auch von Hurghada wieder abfliegst, ist das kein Problem.
Du darfst nur nicht mit Linie zb in Kairo einreisen und mit Charter in Hurghada ausreisen.
Ausreisen mit Charterflug geht auch immer nur dann, wenn du eben weniger als 84 Tage in Ägypten bist. Charterflüge werden von ägyptischer Seite subventioniert, wenn du länger als 84 Tage dort bist, bist du kein Tourist mehr und hast auch eben keinen Anspruch auf subventionierte Flüge.
VORSICHT bei Flügen von und ab Hurghada!!!!!
9.04.23 - Genau das ist mir vor 3 Wochen passiert. Die Ausreise von Hurghada wurde mir verweigert!
Ich bin schon viel in der Welt rumgekommen, aber so ein Unsinn ist mir noch nie passiert!
Wer haftet?
Gekauft habe ich die Kombination bei booking.com von Kairo nach Hurhada mit Air Cairo, von Hurghada nach Berlin mit Hahn-Air (war auf der Buchungsinfo jedoch nicht ausgewiesen).
Am Flughafenschalter hat man mir gesagt, ich dürfte nicht mitfliegen. Grund: ein Gesetz in Ägypten (einzigartig in der Welt). Man müsste vom gleichen Flughafen abfliegen, den man bei der Einreise genutzt hat.
Da ich den Preis an Booking.com bezahlt habe, würde ich meinen, die haften auch für den Schaden. Wer so eine Kombination verkauf, sollte auch über die speziellen Gesetze in Ägypten Bescheid wissen.
Ich habe ja nicht direkt bei Air Cairo oder bei Han Air bezahlt.
Um von Hurghada wegzukommen habe ich ein Ticket bei Sundair kaufen müssen! Hat problemlos geklappt, bis auf die superengen Sitzreihen.
Danke für eure Meinung.
Mein Tipp - bucht bei keinen ägyptische Airline - auch nicht Aegean Airlines (griechisch), denn die haben meinen Koffer geschrottet (Berlin - Cairo).
Im Nachhinein ist man immer schlauer.
Ich beschäftige mich gerade mit der gleichen Thematik. Ich würde gerne per Charterflug nach Luxor fliegen, nach 1 Woche dann wieder per Charterflug zurück, allerdings ab Hurghada (ebenfalls Correndon Airline).
Ist das dann überhaupt möglich?
Passagiere ohne ägyptische Staatsbürgerschaft, die mit dem Charterflug ankommen, sollten wieder mit einem Charterflug zurückkehren. Wenn die Ankunft mit dem Linienflug erfolgt, sollte der Abflug mit dem Linienflug erfolgen.
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Wäre denn das eine oder das andere erfüllt?
Dann sollte doch kein Problem bestehen ...
ansonsten an die ägyptische Botschaft oder das ägyptische Konsulat wenden, nur dort kann man rechtssicher Auskünfte zur Ein- und Ausreise erhalten
dann wirst Du die zuständige ägyptische Stelle fragen müssen ...
Du bist nicht mit einem Charterflug angekommen, sondern mit einem Linienflug (Easyjet). Aus irgendwelchen abstrusen Gründen musst du das Land also auch wieder mit einem Linienflug verlassen! Buche also einen solchen Linienflug, z.B. wieder mit Easyjet, mit Lufthansa, oder mit einer beliebigen anderen Fluglinie, nur eben nicht Charter.
also ich bin deutscher Staatsbürger und wie sich das mit einem Charterflug verhält weiß ich nicht das ist ja die offene Frage...