Probezeit schwanger Beschäftigungsverbot?

4 Antworten

Schwangere und stillende Mütter sind in Deutschland sehr gut durch das Mutterschutzgesetz geschützt und abgesichert. Dabei liegt die Verantwortung für die Umsetzung von Mutterschutz und Beschäftigungsverbot bei deinem Arbeitgeber.

Er ist nach Kenntnis der Schwangerschaft in die Pflicht genommen und muss auf Grundlage seiner Gefährdungsbeurteilung und meist in Zusammenarbeit mit dem Betriebsarzt oder der aufsichtführenden Behörde (z.B. Gewerbeaufsichtsamt) den Arbeitsplatz prüfen, anpassen oder gegebenenfalls ein arbeitsplatzbezogenes, generelles Beschäftigungsverbot (also ohne besonderes ärztliches Attest) aussprechen.

Eine Gefährdungsbeurteilung des Arbeitsplatzes darf nicht erst erstellt werden, wenn die Arbeitnehmerin von ihrer Schwangerschaft erzählt, sondern muss schon im Voraus bestehen. Diese kannst du im Betrieb einsehen.

Der Arbeitgeber kann die Schwangere auch in eine andere Abteilung (z.B. Büro) versetzen.

Während eines Beschäftigungsverbotes außerhalb der Mutterschutzfristen erhältst du Mutterschutzlohn vom Arbeitgeber.

Alles Gute für dich und eine gesunde Schwangerschaft!

Woher ich das weiß:Berufserfahrung – Ich bin seit fast 40 Jahren Hebamme

huhu,

Glückwunsch, kann dich beruhigen den:

Der Grundsatz des § 17 MuSchG, dass schwangeren Arbeitnehmerinnen nicht gekündigt werden darf, gilt auch während der Probezeit.

Dein Arbeitgeber zahlt dir ganz normal den vollen Lohn aus wenn du ein volles Beschäftigungsverbot vom Arzt bekommst, Nachtschicht darfst du in deinem beruf (soweit ich mich erinnere) nur mit einer Genehmigung vom Arzt durchführen sonst nicht (hier kennt sich bestimmt jemand besser aus als ich). Du könntest allerdings auch wo anders eingesetzt werden wo du gut arbeiten kannst.

Grüße Anna

Herzlichen Glückwunsch, gestern hast du ja noch gesagt, dass es nicht klappt 🍀🍀

du bist als Schwangere im Kündigungsschutz…

kim0366 
Fragesteller
 01.09.2023, 09:39

Ja ich war auch sehr überrascht heute morgen 🙈🙈

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Schwangerschaft ist ja keine Krankheit, also kannst du weiter arbeiten. Aber irgendwann musst du dem Arbeitgeber sagen, dass du schwanger bist.

kim0366 
Fragesteller
 01.09.2023, 09:42

In der Nachtschicht sowie in der Altenpflege DARFST du NICHT Arbeiten.

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euleella  01.09.2023, 09:47
@kim0366

Dann geh zum Arzt und lasse dich krank schreiben.

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isebise50  01.09.2023, 09:47

Richtig - Schwangerschaft ist keine Krankheit und in vielen Berufen ist eine Fortführung der Tätigkeit kein Problem.

Aber der Arbeitgeber unterliegt dem Mutterschutzgesetz und gegebenenfalls darf er die Schwangere gar nicht weiter ihre Tätigkeit ausführen lassen.

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