Privater Demo-San-Dienst?

3 Antworten

Hi,

Wie seht ihr das?

Man muss sich bewusst sein, dass man sich auf etwas größeres einlässt, was durchaus Arbeit mit sich bringt - auch dann, wenn man "nur" EH-Maßnahmen durchführen will.

Man muss sich ebenfalls bewusst sein, dass man sich in einen Tätigkeitsbereich begibt, in dem zweifellos nicht alle Akteure seriös arbeiten (siehe z.B. hier).

Mit einer ordentlichen Planung, Vorbereitung, Organisation und der Bereitschaft, einiges an Zeit und durchaus auch eigenes Geld in dieses Ehrenamt zu investieren, sehe ich eher geringe Probleme.

Müssen die Gerätschaften (Blutdruckmanschette, Pulsoxi, etc.) dann trotzdem zur MTK?

Müsste man bejahen, analog zu anderen Anbietern im sanitätsdienstlichen Bereich. Dieser fällt nicht unter die Ausnahmen von § 1 Abs. 2 MPBetreibV.

Wie seht ihr das rein rechtlich?

Sanitätsdienste sind nichts anderes als privatrechtliche Vereinbarungen zwischen Anbieter und Veranstalter. Anbieter kann prinzipiell mal jede natürliche oder juristische Person sein, reglementiert ist der Bereich an für sich nicht.

Ich möchte dennoch ein paar Sachen zu Bedenken geben...

Organisation

Wenn man es länger anhaltend durchführen will, sollte man sich wirklich überlegen, nicht doch einen Verein zu gründen - verpasst nicht nur einen seriöseren Anstrich, sondern macht auch den Umgang mit Spenden einfacher und durchaus die rechtliche Organisation. Alternativ schließt man sich einer bestehenden Gruppe an, wie exxonvaldez genannt hat.

Haftung

Für euch ein Knackpunkt: mit Ausstattung, Ausbildung und Kenntlichmachung eurer Fähigkeiten in der Öffentlichkeit werdet ihr euch nicht auf die Maxime berufen können, dass Ersthelfer im Rahmen der Ersten Hilfe nicht haftbar sind.

Dementsprechend muss hier zwangsläufig eine Absicherung erfolgen - im Sinne einer Versicherung. Die Gefahr von zivilrechtlichen Konsequenzen wäre für die einzelnen Mitglieder schlicht nicht tragbar. Spätestens die Versicherer machen dann allerdings Vorgaben zu Einsatz und Ausbildung der Mitglieder.

Ausstattung

Neben allem medizinischen Material sollte man bedenken, dass auch für ehrenamtliche Tätigkeiten im Sanitätsdienst einschlägige Arbeitsschutzbestimmungen - mal in erster Linie die PSA - gelten.

Auch diese muss angeschafft werden und stellt einen beachtlichen Kostenfaktor dar.

LG

Woher ich das weiß:Berufserfahrung – Notfallsanitäter, Blogger, Medizinstudent
die Demonstrationen, bei denen per Gesetz kein Sanitätsdienst erforderlich ist, dennoch freiwillig absichert. 

Gibt es so nicht. Entweder ihr seid Dienstleister und vom Veranstalter beauftragt, oder nicht. Dann habt ihr da aber auch nix verloren. Das ist gleichzusetzen mit anderen Veranstaltungen. Und wenn du in einer Stadthalle bei einem kleinen Konzert ungefragt eine Art Sandienst machst, fliegst du nunmal raus.

Und, auch eine Demo ist Eine Veranstaltung. Sie ist zwar öffentlich und kostenfrei. Das ändert aber nix dran dass es einen Veranstalter gibt, der das Sagen hat.

einige befreundete Sanitäter (San A, San B) 

Haftumgsproblem. Dazu hat Saniontheroad ja was geschrieben.

aber ein paar Warnwesten mit der Aufschrift 'Sani' 

Das ist auch ein Problem. Die Warnwesten oder so braucht ihr. Ohne die seid ihr ja kein Ansprechpartner und könnt nicht den Sandienst machen. Da kannst du ja nur auf das reagieren, was du siehst.

Aber die Westen sorgen dafür, dass ihr in die Garantensrellung kommt.

Müssen die Gerätschaften (Blutdruckmanschette, Pulsoxi, etc.) dann trotzdem zur MTK?

Klar. Professionelle Erste Hilfe ist ja nicht auf dem Niveau von Laien. Wenn du on der Garantenstellung bist, musst du auch das MPG beachten.

einige befreundete Sanitäter (San A, San B) 

Ihr habt ja euren Sanitäter nicht privat gemacht. Was sagt denn eure Organisation dazu? Für sowas könnt ihr auch raus fliegen.

Daher würde ich euch auch raten, engagiert euch on den bestehenden Gruppen.

Abschließend:

Unsere Intention ist es absolut nicht, Rettungsrambos zu spielen, 

Genau darauf läuft es aber raus.

Garnelenking 
Fragesteller
 04.01.2021, 17:21

Ich glaube, dem Ganzen kann ich nicht 100%ig folgen.

Wenn ein Veranstalter eigene Ordner zusammentrommelt, gelten die auch nicht als Sicherheitsdienst.

Wenn ein Veranstalter also irgendwelche Sanis aufsammelt, stellen die doch also auch keinen offiziellen SanDienst dar, oder doch?

Wenn man die Weste jetzt nur mit einem grünen Kreuz bedrucken würde, würde das im Gegensatz zu der Aufschrift 'Sani' ja nicht zwangsläufig auf irgendwelche Qualifikationen schließen lassen. Ist das Garantenproblem dann das Gleiche?

Das mit dem Veranstalter ist klar. Wir haben gute Kontakte zu den Veranstaltern der größeren Demos (FFF, BLM, etc.) in unserer Stadt.

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SaniOnTheRoad  04.01.2021, 17:48
@Garnelenking
Wenn ein Veranstalter eigene Ordner zusammentrommelt, gelten die auch nicht als Sicherheitsdienst.

Doch, tun sie - zwar nicht unbedingt im Sinne der GewO, aber schon in Hinblick auf so ziemlich alle anderen Vorschriften.

Wenn ein Veranstalter also irgendwelche Sanis aufsammelt, stellen die doch also auch keinen offiziellen SanDienst dar, oder doch?

Doch, tun sie.

Wenn man die Weste jetzt nur mit einem grünen Kreuz bedrucken würde, würde das im Gegensatz zu der Aufschrift 'Sani' ja nicht zwangsläufig auf irgendwelche Qualifikationen schließen lassen. Ist das Garantenproblem dann das Gleiche?

Jeder, der eine entsprechende Aufgabe der Daseinsfürsorge übernimmt (auch nur faktisch) und dieses nach außen kundtut (dazu reicht eine bedruckte Weste vollkommen aus), wird zum Beschützergarant - mit allen daraus folgenden rechtlichen Konsequenzen.

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Um die Antworten von ozz667 und SaniOnTheRoad zusammenzufassen:

Ihr werdet damit als Dienstleistungsunternehmen tätig. Und müsst dementsprechend auch alle Regelungen für Dienstleistungsunternehmen erfüllen.

Müssen die Gerätschaften (Blutdruckmanschette, Pulsoxi, etc.) dann trotzdem zur MTK?

Stelle dir einfach vor, du stehst vor einem Richter und der fragt dich, woher du wusstest, dass die Geräte, mit denen du deine Dienstleistung angeboten hast, ordnungsgemäß funktionierten.

ozz667  04.01.2021, 15:18

Gut zusammengefasst! Übrigens bleibt es auch eine Dienstleistung, wenn sie kostenlos ist.

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