PremiumSim kündigt mein Vertrag nicht trotz § 314 BGB?
Vor einiger Zeit bin ich umgezogen und der Mobilfunk an meinem neuen Wohnort ist schlecht. Um ein besseres Signal zu empfangen, muss ich vor der Haustür gehen. Ich habe den Vertrag außerordentlich gekündigt. Die Kündigung wurde jedoch abgelehnt, weil die Verbindung laut ihrem System kein schwaches Signal aufweist. Nach dem Bürgerlichen Gesetzbuch ist PremiumSim in solchen Fällen verpflichtet, eine außerordentliche Kündigung vor Ablauf der Vertragslaufzeit gemäß § 314 BGB auszusprechen. Was kann ich in diesem Fall rechtlich tun?
4 Antworten
Mobilfunkverträge werden nicht wie DSL Verträge zur Nutzung an bestimmten Orten wie zu Hause, sondern für die Nutzung unterwegs abgeschlossen. Daher ist der Anbieter generell nicht verpflichtet, die Leistung an einem bestimmten Ort zu garantieren und du hast somit kein Sonderkündigungsrecht. Anders könnte es etwa sein, wenn du einen Mobilfunkvertrag abschließt, der primär für die Nutzung an einem bestimmten Ort gedacht ist, wie etwa der Vodafone GigaCube.
Wenn du vor der Haustür Empfang hast, wie du sagst gibt es nichts was du gegen deinen Anbieter setzen kannst. Sein Job ist damit erfüllt und eine außerordentliche Kündigung ist nicht rechtskräftig.
Premiumsim liefert, das es in deiner Wohnung nicht geht liegt nicht bei premiumsim, sondern am Haus. grundsätzlich ist der Bereich abgedeckt, also hast du auch KEIN Sonderkündigungsrecht.
das hattest du wenn du im Umkreis von ...km* deines gewöhnlichen Aufenthaltsort keine Netzabdeckung hättest, dies aber bei bzw. vor Vertragsabschluss nicht überprüfen konntest.
*keine Ahnung wieviele Kilometer als gewöhnlicher Aufenthaltsort angenommen wird.
du kannst schlecht das Haus abreißen und neu bauen. da wird iwas in den Wänden und Decken sein wo das Signal abschwächt bzw. blockiert.
es gibt natürlich technische Lösungen (repeater) aber das ist nur mit finanziellem Aufwand verbunden.
Du hast einen Mobilfunkvertrag. Die Betonung liegt auf „Mobil“. Nur wenn du Landesweit keinen Netzzugang hast, besteht ein außerordentlicher Kündigungsgrund. Hast du nur an einzelnen Standorten kein Netz, besteht kein Kündigungsgrund.
Danke für die Antwort! Wissen Sie vielleicht wie man den Empfang verbessern kann?