Polizei findet butterfly Messer bei Kontrolle?
Servus Leute,
undzwar wurde ich heute von der Polizei in eine Kontrolle gezogen in der sie meine butterfly Messer was ich in der Tasche hatte gefunden haben.
Sie haben Personalien aufgenommen usw. und haben das Messer Beschlagnahnt
Nur frage ich mich was auf mich zukommt von strafe her, ich hatte bis jetzt noch nie was mit der Polizei zutun
Danke für Antworten
5 Antworten
Im Gegensatz zu Spring- und Einhandmessern darfst du ein Butterfly Messer nicht mal zuhause haben. Also meines Erachtens fällt das unter Illegalen Waffenbesitz und das ist gewiss kein Kavaliersdelikt. Du bekommst einen Eintrag ins Polizeiliche Führungszeugnis und eine Geldstrafe.
Naja kommt aufs Bundesland an denke ich mal, also ich schätze zwischen 1.000- 10.000€
Anzeige - das ist eine Straftat!
Hoffentlich Maximalstrafe, also 30 - 40 Tagessätze, alternativ Sozialstunden bis zum abwinken!
Wer 16 Jahre nach dem Verbot noch vorsätzlich!!, also bewusst sowas nicht nur hat sondern auch noch damit herumläuft der kann nicht schwer genug bestraft werden!
Was dein "bisher nicht mit der Polizei zu tun" betrifft:
Der Status hat sich ab jetzt geändert. Ab jetzt wirft der Computer bei einer Kontrolle immer " Verstoss gegen Waffengesetz, Straftat, Besitz und führen einer verbotenen Waffe" aus und die kontrollierenden Beamten werden ausser dem Eigenschutz nun auch sicherlich immer "genau" bei dir ( und wohl auch bei den dich begleitenden Personen) nachsehen, ob du nochmal so dämlich bist!
Ach ja, Jobs beim Staat kannst du dir natürlich abschminken, die Bewerbung kannst du dir sparen, das hast du dir versaut!( Eintragung im Bundeszentralregister) Genau so wie den kleinen Waffenschein oder mal in einem Schützenverein eine Waffenbesitzkarte und damit scharfe Schusswaffe zu bekommen. Zuverlässigkeit ist bei einem Straftäter wie dir nicht gegeben!
Beispiele an Strafen, denn das ist ja das Einzige, was dich interessiert: https://www.all-in.de/kempten/c-lokales/immenstaedter-erhaelt-harte-strafe-fuer-verbotenes-messer_a985636
Und noch was mildes..
Ich tippe auf mind 60 Tagessätze, damit du waffenrechtlich unzuverlässig bist und so keine Waffenbesitzkarte mehr bekommen kannst (die nächsten 5 Jahre), und max. 90, so dass du nicht gleich mit der ersten Straftat vorbestraft wirst.
Wenn du Jugendlicher bist läuft es anders.
Was du im Monat verdienst geteilt durch 30 Tage - das ist dein persönlicher Tagessatz.
60 Tagessätze = 2 Monatslöhne
Besitz und Führen einer verbotenen Waffe nach WaffG Anlage 2 Abschnitt 1 Ziffer 1.4.3.
Strafbar gemäß WaffG §52 Absatz 3 Ziffer 1.
Strafmaß: Geldstrafe oder Freiheitsstrafe bis zu 3 Jahren.
Eine Anzeige wegen Verstosses gegen das Waffengesetz. Das ist ein verbotener Gegenstand, alleine der Besitz ist schon eine Straftat.
Was der Richter daraus macht? - Keine Ahnung, jeder Fall vor Gericht ist eine Einzelfallentscheidung.
In was für einer Höhe bekomm ich so eine Geldstrafe realistisch gesehen