Polizei bei Ruhestörung?

2 Antworten

Es geht den Störer grundsätzlich nichts an, wer angerufen hat und kein Polizist, den ich kenne, würde auf die Idee kommen, diese Information weiterzugeben.

Kannst also ganz normal am Telefon deinen Namen nennen.

Gruß, B.

Woher ich das weiß:Berufserfahrung – seit 2016 bei der Polizei NRW.
Cesare8  21.10.2023, 18:46

Eine wichtige Frage bitte. Meine Nachbarn unten machen ab und zu Partys und sind erheblich Laut bis sogar 4 Uhr. Einmal war die Polizei da vor 5 Monate. Wenn ich jetzt nochmal die Polizei rufe, wird sie automatisch von ihrer Seite Anzeige erstatten oder für eine Anzeige ist die Voraussetzung dass ich es ausschließlich nennen muss? Weil ich möchte es nur melden damit ich meine Ruhe habe und möchte keine Anzeige machen. Oder habe ich da keinen Entscheidungseinfluss und die Polizei ist verpflichtet eine Anzeige zu erstatten und bei der Anzeige auch meinen Namen zu schreiben? Danke sehr im Voraus!

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PolNRW93  21.10.2023, 19:45
@Cesare8

Die Polizei fragt bei Ruhestörungen im Regelfall nicht, ob derjenige, der sich gestört fühlt, eine Anzeige erstatten möchte.

Und normalerweise wird die Polizei die entsprechende Partei lediglich zur Ruhe ermahnen.

Eine Anzeige wird im Regelfall erst geschrieben, wenn die Ermahnung keine Wirkung zeigt und die Personen noch in der selben Nacht erneut die Ruhe stören… oder wenn die einschreitenden Beamten die Art der Ruhestörung als besonders extrem oder dreist wahrnehmen (Party mit 50 Leuten und Subwoofer in einem Wohngebiet um 03:00 Uhr Nachts). Das entscheidet die Polizei dann aber selber und da hat dann der Anrufer auch nichts bei zu melden, denn der (in diesem Fall du) bist dann ja bei Weitem nicht der Einzige, der betroffen ist - zumal die Polizei auch keinen Bock hat, sich die ganze Nacht lang mit den gleichen Leuten rumschlagen zu müssen.

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Cesare8  21.10.2023, 19:54
@PolNRW93

Also im Prinzip liegt es des ermessens der Polizei ob sie eine Anzeige erstattet weil es ja eine Lärmbelästigung ist , die die ganze Nachbarschaft betrifft richtig? Ich soll also, wenn es wieder vorkommt, einfach nur die Polizei anrufen und es melden und nichts weiter? Alles andere übernimmt die Polizei wie ich es verstanden habe. Und darf man die 110 wählen oder muss man die örtliche Polizei anrufen? Vielen Dank wieder!

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PolNRW93  21.10.2023, 19:57
@Cesare8

Richtig verstanden.

Und da es sich hier um keinen Notfall handelt, lieber die örtliche Rufnummer.

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Cesare8  21.10.2023, 20:12
@PolNRW93

Ich habe gehört viele rufen auch die 110 aber an..die örtliche Reviernummer ist aber auch nach Mitternacht erreichbar? Oder nach Mitternacht stellt es doch einen Notfall dar?

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Cesare8  21.10.2023, 20:36
@PolNRW93

Ist das örtliche Polizeirevier aber ab Mitternacht offen? Wenn nicht dann kann man doch die 110 wählen für Ruhestörung oder?

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Sag der Polizei einfach nicht dein Namen, dann gilt das als Anonymer Anruf