Platz frei machen trotz anderer freien Plätze?
Ich bin oft berufsbedingt mit sehr viel Gepäck unterwegs (schwerer Rucksack + Umhängetasche). In der Straßenbahn stelle ich daher eines der beiden Gepäckstücke auf den Platz neben mich. Nicht weil, ich nicht möchte dass neben mir jemand sitzt, sondern weil ich die Tasche nicht auf den Boden stellen möchte und beide Gepäckstücke auf dem Schoß einfach sehr schwer sind. Das tu ich aber selbstverständlich, wenn jemand Bedürftiges einen Platz sucht oder alle anderen Plätze in der Nähe besetzt sind. Nun ist es mir aber schon mehrmals passiert, dass sich zumindest augenscheinlich nicht Bedürftige (z.B. daran zu erkennen, dass sie gerade durch die halbe Straßenbahn gelaufen sind) ausgerechnet auf den Platz des schweren Rucksacks setzen möchten, obwohl mehrere Plätze in der Nähe unbesetzt sind. Rechtlich dürfen sie das wahrscheinlich. Aber moralisch ist es doch etwas unhöflich genau den Platz einzufordern und mich dazu zu zwingen 2 schwere Taschen auf den Schoß zu stellen, wenn das nicht nötig ist oder? Darf man in diesem Fall darauf hinweisen, dass auch noch andere Plätze frei sind?
5 Antworten
Klar! Das würde ich mit Sicherheit! Diese Person darf zwar jeden freien Platz einfordern, da sie wahrscheinlich ein Ticket gekauft hat, aber genau diesen haben zu wollen ist einfach nur frech. Ist mir allerdings auch schon mal passiert. Hatte an dem Tag viel Schul-Zeug und Präsentations-Material dabei. Dann wollte ein Renter, der wahrscheinlich was gegen jugendliche hatte, unbedingt, dass ich meine Tasche von den Platz nehme, obwohl der ganze Zug praktisch frei war...
Einfach mal 'kräftig' darauf aufmerksam machen. Das schreckt viele ab x)
Du hast Anrecht auf einen Sitzplatz. Angenommen, wir wären in der gleichen Strassenbahn unterwegs. Bei weiteren freien Sitzplätzen würde ich mir einen anderen Platz suchen. Und sonst würde ich dich höflich nach deinem durch dein Gepäck belegten Platz fragen. Stehen würde ich bestimmt nicht, höchstens bei Kurzstrecken.
Das habe ich auch nicht verlangt und die Frage richtet sich auch nicht nach meinem Anrecht. Wenn du dir die Frage detailiert durchliest, dann weißt du worum es mir geht.
Du hast Anrecht auf einen Sitzplatz.
Öhm - Nein... Ein solches Anrecht gibt es nicht.
Ich zitiere die "Beförderungsbedingungen Nahverkehr NRW", Abschnitt (3.1)(1), Satz 3:
Ein Anspruch auf einen Sitzplatz besteht grundsätzlich nicht.
Oder die "Verordnung über die Allgemeinen Beförderungsbedingungen für den Straßenbahn- und Obusverkehr sowie den Linienverkehr mit Kraftfahrzeugen" (BefBedV - das ist die allen Beförderungsbedingungen in Deutschland zugrunde liegende Rechtsverordnung), §5(2), 2. Halbsatz:
Anspruch auf einen Sitzplatz besteht nicht.
Die Dinger heißen Sitzplätze und nicht Gepäckablagen.
Da gibt es bei den Verkehrsmitteln auch ganz eindeutige Beförderungsbedingungen. Es gibt sogar Obergrenzen, denn eine Straßenbahn ist keine Spedition.
In der Regel haben diese Verkehrsmittel Bereiche, in denen größeres Gepäck abgestellt werden kann und es besteht keine Beförderungspflicht, wenn der Platz nicht ausreicht.
Wer also Sitzplätze für sein Gepäck mißbraucht, sollte besser nicht von Moral und Höflichkeit reden
Ich glaube, du hast die Beförderungebedingungen nicht verstanden. Die habe nicht ich geschrieben und die sind auch kein Geheimnis. Einfach mal beim entspechenden Verkehrsunternehmen nachlesen und versuchen, das auch zu verstehen.
Ich habe auch nicht angedeutet, dass es ein generelles Beförderungsverbot gibt, sonder das ist nach dem verfügbaren Platz für Gepäck ausgerichtet, nicht an den Sitzplätzen.
Selbst Fahrgästen wird die Beförderung verweigert, wenn das Fahrzeug voll ist.
Wenn du meine Frage aufmerksam gelesen hättest wüsstest du, dass es mir nicht um die Beföderungsbedingungen geht sondern um eine Zwischenmenschliche Frage die rechtlich nicht geregelt ist. und selbst die Beförderungsbedingungen hast du für einen Fall zitiert der nicht eintraf, die Straßenbahn war nicht voll und ich hatte kein Speditionsgut dabei. Deshalb ist deine Antwort eine Antwort auf eine Frage die ich nicht gestellt habe.
Die Straßenbahn ist kein Ort, um zwischenmenschliche Beziehungen zu pflegen. Im Zweifel gilt das Recht und nicht persönliche Emotionen. Noch gibt es die freie Wahl unter den unbesetzten Plätzen (kommt von sitzen, nicht von legen oder lagern)
Warum die Anderen? Einfach selbst das Gepäck so unterbringen, wie es vorgesehen ist, dann sind alle Probleme ruckartig gelöst und man muss nicht auf Fahrgäste hoffen, die sich nach deinen Präferenzen orientieren.
Offensichtlich ist aber Egoismus deine bevorzugte Denkweise.
Oh man. Du schreibst von Egoismus und schreibst in einem aggressiven Ton... Ja ja, so anonym im Internet fühlt man sich stark. Mein Beileid dass du das nötig hast um dein Ego zu pushen. ;-) Und nur mal so als Tipp. Überall wo es Menschen gibt werden zwischenmenschliche Beziehungen gepflegt und wenn du jemanden nach dem Weg fragst oder die Tür aufhält ist das eine. Aber davon scheinst du keine Ahnung zu haben, das tut mir Leid für dich.
Glaubst du selbt den Unsinn, den du da schreibst oder brauchst du dringend eine Bestätigung für deine obskuren Ansichten?
Wen du dich in der Realität auch so selbstherrlich verhältst, ist es mir klar, dass du bei deinen Mitmenschen kein Verständnis für deine Platzansprüche erwarten kannst.
Sorry, fiwaldi, ich finde, Du machst hier Vorwürfe, die komplett an der Realität vorbei gehen ...
Ich habe zwar mit Straßenbahnen keine Erfahrung (die gibt's bei mir in der Gegend nicht), ich bin aber Busfahrer - und ich muss sagen (und das würde ich auch jedem meiner Fahrgäste sagen, wenn sich einer bei mir darüber beschweren würde): wenn genügend freie Sitzplätze vorhanden sind, gibt es für mich keinerlei Grund, Gepäck nicht auf Sitzen abzulegen - das tut jeder sitzende Fahrgast, ich habe echt noch keinen gesehen, der seine Einkaufstasche, Rucksack o. ä. "freiwillig" sofort auf den Boden stellt (erst recht nicht, wenn der Boden nass oder schmutzig ist).
Da Du Dich auf die Beförderungsbedingungen berufst:
Die "Verordnung über die Allgemeinen Beförderungsbedingungen für den Straßenbahn- und Obusverkehr sowie den Linienverkehr mit Kraftfahrzeugen" (BefBedV - das ist die allen Beförderungsbedingungen in Deutschland zugrunde liegende Rechtsverordnung) sagt in §11(4) :
Der Fahrgast hat mitgeführte Sachen so unterzubringen und zu beaufsichtigen, daß die Sicherheit und Ordnung des Betriebs nicht gefährdet und andere Fahrgäste nicht belästigt werden können.
In den "Beförderungsbedingungen Nahverkehr NRW" heißt es unter (9.4)(4)
...Dabei dürfen die Gegenstände keinen eigenen Sitzplatz blockieren. ...
In keinem dieser Regelwerke steht, dass man Gepäck grundsätzlich nicht auf Sitzen ablegen darf. Verboten ist lediglich "blockieren", "gefährden" oder "belästigen" - von alledem kann aber m. E. kein Rede sein, wenn noch reichlich andere freie Sitzplätze zur Auswahl stehen - da stellt es im meinen Augen eher eine Belästigung dar, das Entfernen des Gepäcks zu fordern.
"Im Zweifel gilt das Recht" schreibst Du selber - und das steht hier m. E. auf der Seite des Fragestellers ...
Es ist schon ein eigentümliches Denken, wenn Du hier den Begriff "moralisch" verwendest.
Sorry, aber Dein Gepäck hat nichts auf einem Fahrgastsitz zu suchen.
Findest du es denn unmoralisch, dass ich das schwere Gepäckstück nicht auf dem Schoß habe, obwohl genug Platz ist? Wie hättest du gehandelt?
Mein Anstand gebietet es mir meine Gepäckstücke auf den Boden zu stellen.
Du hast Recht, das ist eine Möglichkeit. Wenn man im Viererplatz sitzt blockiert man somit aber genauso Sitzplätze, wie in meinem Fall.
In der Straßenbahn gibt es keinen Stauraum unter dem Sitz. Gerade mal die Füße passen dahin.
Ich weiß nicht, worüber sich einige der Antwortenden hier aufregen ...
Ich bin selber Busfahrer, und ich würde im Streitfall wahrscheinlich eher zu Deinen Gunsten entscheiden - alle freien Plätze fahren schließlich in die gleiche Richtung wie der, auf dem Dein Rucksack liegt.
("Wahrscheinlich" nur, weil es natürlich immer auf diverse Umstände ankommt. Z. B. soll es ja Menschen geben, die es nicht haben können, rückwärts zu fahren - wenn Dein Rucksack den letzten "Vorwärts-Sitz" in weiter Umgebung belegt, hätte in dem Fall der Fahrgast natürlich Vorrang vor dem Rucksack. - Oder wenn's der letzte freie Platz am Gang ist und der Fahrgast ein kaputtes Knie hat und das Bein ausstrecken muss. - Oder ...)
Solange genügend freie Plätze vorhanden sind, und der Fahrgast nicht einen besonderen Grund hat, auf genau diesem Platz zu sitzen, empfinde ich es eher als unhöflich, Dich aufzufordern, Dein Gepäck in den Dreck auf dem Boden zu stellen ...
Sorry, aber du hast meine Frage anscheinend nicht verstanden. Es geht um eine Bahn die ausreichend Platz hat für alle. Mit Gepäck. Ich glaube kaum dass ein Rucksack und Umhängetasche unter Speditionsgut fällt. Dann müsste jeder Fahrgast zum Flughafen/Bahnhof eine Beförderungsverweigerung bekommen. Und wir reden hier immer noch von einer halbvollen Bahn. Manchmal frage ich mich, warum die Menschen die Fragen nicht richtig durchlesen bevor sie antworten.