Pizza falsch geliefert? Juristische folgen?
Guten Tag,
Kollege und ich unterhalten uns gerade über ein Ereignis , dass vor nicht allzulanger Zeit bei ihm statt gefunden hat.
Kurzversion:
Pizza bestellt -> Ohne zwiebeln bestellt -> Dennoch mit zwiebeln geliefert ->
angerufen -> Fahrer kommt mit Nachlieferung der richtigen Pizza
und jetzt das Seltsame. Der Lieferant verlangte die alte Pizza zurück, obwohl ein Stück angebissen wurde(Dabei ist erst aufgefallen, das sich Zwiebeln auf der Pizza befanden).
Darf der Lieferant tatsächlich die Pizza zurück verlangen um sie dann mit Sicherheit zu entsorgen ? Aus hygienischen Aspekten kann ich mir kaum vorstellen das eine angebissene Pizza neu ausgeliefert werden darf oder unter den Kollegen verzehrt werden sollte... Eure Meinung ?
:D
12 Antworten
Natürlich kann er die zurückverlangen, er hat das Recht, deine Aussage zu prüfen.
Auch wenn der Mangel unstreitig ist, hat er das Recht, die Herausgabe der Pizza zu fordern.
Ja. Er darf die mangelhafte Sache gem. § 439 Abs. 5 BGB zurückverlangen.
Die falsche Pizza ist eine „mangelhafte Sache“ im Sinne des Gewährleistungsrechts und damit nach Aufforderung zurückzugeben.
Die darf sicher nicht wieder ausgeliefert werden... Höchstens darf sie an die Hunde bzw. Praktikanten verfüttert werden.
Doch, teilweise.
Die Antwort versagt auf ganzer Linie. Die Frage war
Darf der Lieferant tatsächlich die Pizza zurück verlangen um sie dann mit Sicherheit zu entsorgen ?
So.
Aus hygienischen Aspekten kann ich mir kaum vorstellen das eine angebissene Pizza neu ausgeliefert werden darf oder unter den Kollegen verzehrt werden sollte...
Das ja nicht die Frage. Das war nur eine Überlegung des Fragestellers, wieso das nicht so sein könne.
Er fragte aber auch
Eure Meinung ?
und das direkt nach dem Satz
Aus hygienischen Aspekten kann ich mir kaum vorstellen das eine angebissene Pizza neu ausgeliefert werden darf oder unter den Kollegen verzehrt werden sollte...
Von daher bezog sich die Frage nach Meinungen vermutlich auch auf diesen Satz.
Das beantwortet die Frage nicht.