Pizza falsch geliefert? Juristische folgen?

12 Antworten

Vom Fragesteller als hilfreich ausgezeichnet
Eure Meinung ?

Was soll das mit Meinung zutun haben? Die Rechtslage ist völlig eindeutig.

§ 439 Abs. 5 BGB:

Liefert der Verkäufer zum Zwecke der Nacherfüllung eine mangelfreie Sache, so kann er vom Käufer Rückgewähr der mangelhaften Sache nach Maßgabe der §§ 346 bis 348 verlangen.

Natürlich kann er die zurückverlangen, er hat das Recht, deine Aussage zu prüfen.

VirageXO  07.10.2020, 15:54

Auch wenn der Mangel unstreitig ist, hat er das Recht, die Herausgabe der Pizza zu fordern.

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Die falsche Pizza ist eine „mangelhafte Sache“ im Sinne des Gewährleistungsrechts und damit nach Aufforderung zurückzugeben.

Die darf sicher nicht wieder ausgeliefert werden... Höchstens darf sie an die Hunde bzw. Praktikanten verfüttert werden.

VirageXO  07.10.2020, 15:42

Das beantwortet die Frage nicht.

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VirageXO  07.10.2020, 15:45
@TolleTonne
Doch, teilweise.

Die Antwort versagt auf ganzer Linie. Die Frage war

Darf der Lieferant tatsächlich die Pizza zurück verlangen um sie dann mit Sicherheit zu entsorgen ?

So.

Aus hygienischen Aspekten kann ich mir kaum vorstellen das eine angebissene Pizza neu ausgeliefert werden darf oder unter den Kollegen verzehrt werden sollte... 

Das ja nicht die Frage. Das war nur eine Überlegung des Fragestellers, wieso das nicht so sein könne.

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TolleTonne  07.10.2020, 15:47
@VirageXO

Er fragte aber auch

Eure Meinung ?

und das direkt nach dem Satz

Aus hygienischen Aspekten kann ich mir kaum vorstellen das eine angebissene Pizza neu ausgeliefert werden darf oder unter den Kollegen verzehrt werden sollte... 

Von daher bezog sich die Frage nach Meinungen vermutlich auch auf diesen Satz.

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