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2 Antworten

Vom Fragesteller als hilfreich ausgezeichnet

Ja kann man. Das sind allerdings keine Spenden. In dem Fall gilt dies als gewerbliche Tätigkeit, die einer entsprechenden Anmeldung, sowie Auskunft über die Steuererklärung für das Finanzamt bedarf.

Woher ich das weiß:Berufserfahrung – selbstständiger Dienstleister und Nerd
WeinenderMond  27.11.2021, 05:37

Aber das versteuert niemand

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